Sperberauge

Der Impfzwang ist nichts Neues

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

Urs P. Gasche /  Der Bundesrat gab ein «Covid-19-Gesetz» in Vernehmlassung, das jetzt in «Social Media» Furore macht. Es geht um den Impfzwang.

Auf «Social Media» verbreiten sich empörte Stimmen, die dem Bundesrat vorwerfen, mit einem neuen Gesetz dem Volk einen Impfzwang unterzujubeln, ohne die Öffentlichkeit darüber richtig zu informieren.
Tatsächlich heisst es im «erläuternden Bericht» zum vorgeschlagenen Gesetz unter «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie», der Bundesrat könne «nach Anhörung der Kantone … Impfungen für obligatorisch erklären» (Seite 10).

Das ist allerdings nichts Neues. Vielmehr hat der Bundesrat diese Kompetenz bereits seit dem 1. Januar 2016, als das Epidemiengesetz in Kraft trat. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten das Epidemiengesetz im Jahr 2013 mit einer Ja-Mehrheit von 60 Prozent angenommen.

Darin heisst es in Artikel 6:

    Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone folgende Massnahmen anordnen:

    d. Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.

Und in Artikel 22:

    Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.

Artikel 64 und 65 regeln mögliche Impfschäden. Es haften Bund und Kantone und nicht die Hersteller und Verkäufer der Impfstoffe. Die Beweislast liegt bei den Geschädigten:

    Wer durch eine behördlich angeordnete oder behördlich empfohlene Impfung geschädigt wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung.
    Wer durch eine behördlich angeordnete oder behördlich empfohlene Impfung geschädigt wird, hat Anspruch auf Genugtuung, wenn die Schwere der Beeinträchtigung dies rechtfertigt; die Artikel 47 und 49 des Obligationenrechts1 sind sinngemäss anwendbar.
    Die Genugtuung wird nach der Schwere der Beeinträchtigung bemessen. Sie beträgt höchstens 70 000 Franken.

Artikel 68 regelt die Aufteilung der Kosten:

    Bei obligatorischen Impfungen trägt die vollen Kosten der Entschädigung oder Genugtuung:

    a. der Bund, wenn er die Impfung für obligatorisch erklärt hat;
    b. der Kanton, der die Impfung für obligatorisch erklärt hat.

Leserinnen und Leser von Infosperber waren informiert

Über den Impfzwang im Epidemiengesetz hatte Infosperber während der parlamentarischen Beratungen informiert:

Selbst ohne offiziell erlassenen Impfzwang kann es für viele einen Impfzwang bedeuten, wenn Alters- und Pflegeheime von sich aus nur noch Geimpfte aufnehmen oder Spitäler oder Transportunternehmen nur noch Geimpfte anstellen würden.


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12 Meinungen

  • am 1.07.2020 um 11:22 Uhr
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    Der letzte Abschnitt beschreibt meiner Ansicht nach genau das Szenario, welches in Zukunft immer relevanter werden k�nnte.

    M�gliche Beispiele:
    – Ohne CoronaApp darf man nicht fliegen
    – Ohne Impfung darf das Kind nicht zur Schule
    – Ohne Epideminepass ist das aus�ben eines amtlichen Berufs verboten
    – …

    Zumindest in der Schweiz vermute ich diesen �wichen� Weg zur Durchsetzung von asozialen Massnahmen. Begleitet nat�rlich mit allerlei medialem Druck und gesellschaftlicher Verunglimpfung f�r alle, die anderer Meinung sind. Mal schauen wie sich das Ganze mit der Corona-App SwissCovid entwickelt. Bleibt es beim Freiwillig oder wird es auf einmal Einschr�nkungen geben, wenn das 60% Zel nicht erreicht wird?

  • am 1.07.2020 um 12:56 Uhr
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    Vorsicht Herr Gasche: Im Epidemiengesetz ist nur von «gefährdeten Bevölkerungsgruppen» und «besonders exponierten Personen» die Rede. Im neuen Gesetz geht es aber um ein Obligatorium für alle Menschen! Eine dramatische Ausweitung ohne jede öffentliche Diskussion.

  • am 1.07.2020 um 15:22 Uhr
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    @Javav. Von Impfungen, geschweige denn einem Obligatorium für alle Menschen ist im vorgeschlagenen Gesetz nicht die Rede. In welchem Paragraphen haben Sie denn das entdeckt? Die Angaben im «erläuternden Bericht» beziehen sich ausdrücklich auf das Epidemiengesetz.

  • am 1.07.2020 um 16:07 Uhr
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    Das Epidemiengesetz hätte nicht angenommen werden sollen. Da dessen Text sehr lang ist, haben es wahrscheinlich wenige Stimmbürgerinnen richtig gelesen und waren sich deshalb gar nicht bewusst, was in diesem Gesetz alles enthalten ist.

  • am 1.07.2020 um 20:49 Uhr
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    Der letzte Satz zeigt deutlich, wie untauglich dieser Zwang sein wird: » {…} Spitäler oder Transportunternehmen nur noch Geimpfte anstellen würden.» Gerade die sind zwei Bereiche, die schon jetzt grösste Mühe bekunden, oder sich sogar unfähig sehen, ihren Personalbestand nur annähernd zu erfüllen. Das wird lustig, wenn’s nicht so traurig wäre. Aber weitsichtige Weisheit sucht man bei der heutigen Politik schon lange vergebens, und so ist zu erwarten, dass diese ganze «Corona-Übung» für sehr Viele ganz übel enden dürfte.

  • am 2.07.2020 um 09:31 Uhr
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    @Gasche: Es steht zwar im erläuternenden Bericht zum Corona-Gesetz und bezieht sich auf das Epidemiengesetz, aber statt von genau definierten Gruppen wird nur noch von einer «obligatorischen Impfung» gesprochen. Das könnte durchaus ein Versuch sein, den Rahmen des Epidemiengesetzes per Botschaft zum Corona-Gesetz implizit auszuweiten und den Vorstellungen eines gewissen Herren anzupassen, der schon länger von 7 Milliarden Impfungen spricht.. Man hat eben erst bei den Masken gesehen, wie diese von Risikogruppen auf die Allgemeinbevölkerung per BR-Beschluss ausgedehnt wurden.

  • am 2.07.2020 um 09:45 Uhr
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    @Javav. Ihre Befürchtungen respektiere ich. Doch erläuternde Berichte zu einem Gesetz haben keine Rechtskraft. – Über die Maskenpflicht per BR-Beschluss kann man geteilter Meinung sein. Man darf ihn auch kritisieren. Aber dieser Beschluss beruht auf demokratisch gefassten Gesetzesgrundlagen. Es sind nicht «gewissen Herren», welche das Gesetz «ausweiten».

  • am 2.07.2020 um 12:17 Uhr
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    und warum schweigen die Lämmer ?

  • am 2.07.2020 um 19:16 Uhr
    Permalink

    @Gasche: Erläuternde Berichte werden bei Gerichtsurteilen durchaus berücksichtigt, wenn es darum geht, Gesetze zu interpretieren. Deshalb ist diese scheinbar «schlampige» Formulierung, wo plötzlich pauschal von «obligatorischen Impfungen» gesprochen wird, nicht zu ignorieren.

    Der «gewisse Herr» weitet nicht selbst das Gesetz aus. Der Bundesrat könnte das aber tun, um den Vorstellungen des «gewissen Herren» zu entsprechen, der bekanntlich 7 Milliarden Impfungen forderte (und Swissmedic schon mal eine Million Franken spendete).

    Wie «demokratisch» der exekutive, ebenfalls sehr pauschale Maskenbeschluss nun ist, bleibe vorerst dahingestellt. Auch Shutdown und Demoverbote bewegten sich auf sehr dünnem gesetzlichen Eis, was nun nachträglich «legitimiert» werden soll.

  • am 2.07.2020 um 23:50 Uhr
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    Warum kommt bei mir ein Déjà vu-Gefühl auf? Kann es sein, weil hier «gewisse Herren» Kommentatoren lediglich die Copy-Paste-Tasten betätigt hatten? Z.B. aus jener Zeit als sie verlautbaren liessen, dass das Tragen von Sicherheitsgurten (im Auto) eine (unverschämte) Beraubung von Freiheitsrechten mündiger Bürger darstellt …

    Wären sie älter, hätten sie an vorderster Front gegen die Einführung von Verkehrsampeln gekämpft … da man nie weiss, wo diese Freiheitsberaubung (bei Rotlichtern anhalten zu müssen) noch hinführt? Und noch früher sicher beim Kampf gegen die Schaffung von Landesgrenzen. Denn eine solche von oben aufgezwungene Beschränkung der Bewegungsfreiheit kann doch nicht kampflos hingenommen werden, oder? [Aber vielleicht sind die Herren Kommentatoren ja gerade daran – mit dem Ruf nach Freiheit – die Grenzzäune einzureissen …]

    Mein Vorschlag an sie:

    Nicht länger mit Pipifax aufhalten – gleich mit der grossen Kelle anrühren. Sie wissen, oder? Die Mutter aller «gewissen Herren"-Verschwörungen, also die «Mutter aller Freiheitsberaubungen»: Das Eigentumsrecht.

    "Gewisse Herren» wollen Ihnen vorschreiben, wohin Sie sich bewegen dürfen und wohin nicht. Und dann schaffen es diese «Herren» auch noch, dass Sie diese Idee bzw. dieses Obligatorium für das Absolut-Selbstverständlichste unter der Sonne erachten … und somit die «Verschwörung» einen Grad der Raffinesse/Perfidität erlangte, dass sie nicht mehr als solche erkannt werden kann …

  • am 3.07.2020 um 18:01 Uhr
    Permalink

    Der BR hat jetzt ein Maskenobligatorium im ÖV aufgrund steigender Fallzahlen erlassen. Ein mehr als fragwürdiger Entscheidungsprozess! Gemäss den Zahlen des BAG’s, auf welche sich der BR stützt, breitet sich das Virus in der Schweiz nicht weiter aus. Die Testpositivitätsrate ist im Bereich von 0-2%, und das schon seit knapp zwei Monaten. Die erhöhte Fallzahl ist einzig und alleine auf die erhöhte Testzahl zurückzuführen. Wenn eine Maskenpflicht mit solchen Argumenten eingeführt werden kann, wer garantiert dann, dass ein Impfobligatorium nicht auch mit solch einer fadenscheinigen Begründung eingeführt werden kann? Sollte der nicht validierte PCR-Test auf alle Coronavieren reagieren, dann werden die Fallzahlen und die Testpositivitätsrate im Herbst zwingend ansteigen. Sind wir dann nicht alle auf einmal eine gefährdete Bevölkerungsgruppe?

    Die Entscheidungsprozesse und die Argumentationsketten der Exekutive für die getroffenen Massnahmen waren derart irrational und wahrheitsfern, dass nichts mehr ausgeschlossen werden kann.

    Testhäufigkeit (man beachte den enormen Anstieg) und Testpositivitätsrate Schweiz:
    https://covid-19-schweiz.bagapps.ch/de-3.html

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