Sperberauge
«Nachwuchsjournis» belehren den Tagi
Im Hinblick auf den «Marsch fürs Läbe», der am letzten Samstag in Zürich stattfand, berichtete der Tagesanzeiger über den «Schoggi-König» und «Moralapostel» Jürg Läderach sowie über dessen Mitstreiter Walter Mannhart, Johannes Läderach und Daniel Regli, die sich den Kampf gegen die Abtreibung und gegen die Homosexuellen auf die Fahne geschrieben haben.
Gleichentags meldeten sich die RedaktorInnen der Online-Plattform «Das Lamm» auf Facebook zu Wort und warfen dem Tagesanzeiger vor, er bringe «heute Morgen fast genau dieselbe Story» wie «Das Lamm» am 5. August und paraphrasiere «unseren Text dabei mehr als einmal». Und weiter: «Schade, dass wir ‘Nachwuchsjournis’ ein so etabliertes Medium belehren müssen. Ebenfalls schade, dass der Tagi so wenig von Referenzen hält. Den Support würden wir nämlich brauchen.»
Diesen Vorwurf konterte der Tagesanzeiger postwendend: «Da haben wohl zwei Medien das gleiche Thema bearbeitet – nach Rücksprache mit unserem Autor stellte sich aber heraus, dass er das Thema nicht von ‘Das Lamm’ aufgenommen, sondern selbst recherchiert hat.» Das wollte die Leserschaft des «Lamms» nicht glauben und überschüttete den Tagesanzeiger auf Facebook mit saftiger Kritik.
Zwei Tage später berichtete auch die NZZ über den «Marsch fürs Läbe» und das «Netzwerk der Abtreibungsgegner», nicht ohne prominent auf «Das Lamm» zu verlinken. Worauf sich «Das Lamm» auf Twitter bei der NZZ bedankte und einen Seitenhieb gegen den Tagi austeilte: «Nachtrag zur Läderach-Geschichte: So geht das, @Tagesanzeiger.»
Auch Infosperber hat zu danken, denn im Gegensatz zum Tagesanzeiger und zur NZZ hat «Das Lamm» auf einen einschlägigen Infosperber-Artikel mit dem Titel «Die katholisch-evangelikale Achse für ‘Meinungsfreiheit’» verlinkt, der bereits im April 2018 erschienen ist.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Beim Tag(i) ist es schon seit langem Nacht geworden !
Eigentlich müsste sich der Plagiats-Vorwurf an den Tagi durch eine Zusammenstellung der entspr. Textstellen belegen lassen. Eine «Rücksprache mit dem Autor» ist für einen Freispruch dann eher ungenügend.
Ich interessiere mich über die genauen Hintergründe – so komme ich nicht draus aus Ihrem Sperberauge…