Sperberauge
Patientenwohl nebensächlich
Wie sollen Ärztinnen und Patientinnen wissen, welches Medikament für ihre Krankheit das zweckmässigste ist, wenn die Pharmakonzerne deren Nutzen in ihren Studien nie miteinander vergleichen. Die Pharmafirmen ziehen es vor, ihre Medikamente mit einem Placebo zu vergleichen. Ein Nutzen ist so schneller nachzuweisen.
Wenn Studien den Nutzen mit dem eines Konkurrenzprodukts vergleichen würden, könnte es sein, dass das Konkurrenzprodukt besser ist. Das wäre nicht im Interesse der Pharmafirma.
Dem Patientenwohl dagegen wäre mit Studien am besten gedient, welche den Nutzen von Medikamenten, die für den gleichen therapeutischen Zweck eingesetzt werden, miteinander vergleichen würden.
«Wenn die Hersteller die für eine gute Versorgung notwendigen direkten Vergleiche weiterhin nicht selbst durchführen, sollten solche Studien öffentlich gefördert werden», forderte am 4. Januar Jürgen Windeler, Leiter des deutschen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG. «Beim Urothelkarzinom [Blasenkrebs] würde sich das geradezu aufdrängen: Jetzt haben wir drei Wirkstoffe für dasselbe Anwendungsgebiet, aber die Bewertungsergebnisse können nicht vernünftig in Beziehung gesetzt werden», kritisiert Windeler. «Man sollte Ärztinnen und Ärzten nicht zumuten, mehrere Bewertungen eigenhändig zu vergleichen, um zu entscheiden, welche Immuntherapie sich für ihre Patienten am besten eignet.»
Patienten- und Konsumentenorganisationen wie die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz SKS, die Schweizerische Stiftung Patientenschutz SPO oder der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen DVSP fordern schon längst Studien, welche neue Arzneien mit den bisherigen Standardtherapien vergleichen. Sonst könne das Bundesamt für Gesundheit BAG gar nicht informiert darüber entscheiden, welche Medikamente zweckmässig und wirtschaftlich seien.
Die Krux liegt darin, dass die Zulassungsbehörde Swissmedic – gleich wie die entsprechenden Behörden in der EU und den USA – von den Pharmafirmen keine solchen Studien verlangen. Sie lassen jedes neue Medikament auf dem Markt zu, dessen Nutzen grösser ist als ein Placebo und dessen Schaden (Nebenwirkungen) vertretbar ist. Damit sei die «Wirksamkeit» bewiesen.
Deshalb kommen viele Medikamente neu auf den Markt, die nicht besser sind als schon existierende (aber meistens teurer), ja manchmal sogar weniger wirksam als bisherige (und trotzdem oft teurer).
Das BAG, das darüber entscheiden sollte, ob ein Medikament nicht nur wirksam, sondern auch zweckmässig und wirtschaftlich ist, müsste sich eigentlich auf wissenschaftliche Vergleichsstudien der Zweckmässigkeit stützen und solche von den antragsstellenden Pharmafirmen auch verlangen. Doch das tut das BAG nicht. Das Bundesamt knickt vor der Pharmalobby ein, welche das Parlament und die Öffentlichkeit mobilisieren kann.
Als Folge davon nimmt das BAG viele Medikamente in die Kassenpflicht auf, die im Vergleich zu andern nicht zweckmässig sind.
Dagegen wehren können sich die Krankenkassen nicht, weil gegen die Verfügungen des BAG einzig die Pharmafirmen ein Beschwerderecht haben, nicht aber Krankenkassen, Patienten- oder Konsumentenorganisationen.
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- Infosperber-DOSSIER: «Die Politik der Pharmakonzerne»
- Infosperber-DOSSIER: «Swissmedic»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Mann muss wohl auch in Betracht ziehen, das Studien sich immer auf einen Bevölkerungsdurchschnitt beziehen. Es gibt aber viele Patienten/innen welche auf Medikamente Individuell reagieren. Die ein Medikament welches laut Studien besser sein soll, schlechter reagieren als auf ein älteres, überholtes Medikament, welches in den Studien schlechter abgeschnitten hat und dies auch im direkten Vergleich tun würde. Mann kann nicht alle Patienten über die Leiste des grossen Durchschnittes ziehen, das geht nicht in allen Fällen gut aus. Wenn aufgrund von Vergleichsstudien dann die Krankenkassen nur noch die Studiensieger finanzieren, dann hat die Minderheit an Patienten/innen die diese Studiensieger nicht gut vertragen das nachsehen. Die müssen dann ihr Medikament selber bezahlen. Kurz gesagt: Was für die Mehrheit nicht zweckmässig ist, kann für eine Minderheit zweckmässig sein. Z.B Contergan bei Lepra. Lange verboten, jetzt wieder im Einsatz.
Pharmaunternehmen sind Unternehmen, keine humanitären Einrichtungen. Unternehmen sind niemals humanitär.
Herr Gubler, Sie haben recht, Menschen sind Individien, aber Arzt und Ärztin hätte doch eine Entscheidungshilfe.
Und Herr Gubler, Sie haben auch recht. Da ist die Dividende das A und O.
Und zu swissmedic: wie oft haben wir da schon gelesen, dass nicht mal alle Unterlagen verlangt oder gelesen werden. Oder von der enormen Lohnerhöhung der Chefin, und woher das Geld kommt.
Und zuletzt, warum sind «Mezins» (mein Essen zahle ich selbst) in der Schweiz nicht – bis auf ein paar Ausnahmen – vertreten. Wenn jeder Patient seinen Doktor fragt, sind
sie bei Mezis? wo ist Ihre Mitgliedschaft, so würden sich Ärzte dafür interessieren und
wir hätten ein Bisschen Transparenz.
Mezis.de oder nofreelunch.org usw bis auf Russisch und Chinesisch bedeutet Ärzte
gegen Korruption.
@ B. Gubler: Ihr richtig erkanntes Problem liesse sich doch einfach lösen. Wenn das bezahlte Produkt nicht anschlägt oder nicht vertragen wird, kann der Arzt ja immer noch auf etwas anderes ausweichen, was in begründeten Fällen von den Kassen bezahlt werden muss.
Unternehmen könnten sehr wohl humanitär sein, oder zumindest fair und sozial. Auch wenn das nicht der momentanen Realität entspricht. Siehe z.B. die Gemeinwohl-Oekonomie, https://www.ecogood.org/de/