Sperberauge

Freitod: Von Kanada in die Schweiz

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

upg /  Zur Freitod-Hilfe reiste Kay Carter in die Schweiz. Das müsste sie nicht mehr, entschied das Höchste Gericht.

Sie war todkrank, litt und kämpfte vor Gericht für das Recht auf eine ärztliche Hilfe zum Freitod. In Kanada waren nur die Abgabe von Morphium zur Schmerzbekämpfung, ein Absetzen künstlicher Ernährung und das Entfernen von Infusionsschläuchen erlaubt.
Deshalb nahm die 89-jährige Kay Carter eine Reise in die Schweiz auf sich, um Hilfe einer Freitod-Organisation zu erhalten und würdig zu sterben. Das berichtet die «New York Times».
Entscheid des «Supreme Court» kam zu spät
Heute würde der 89-Jährigen die Reise in die Schweiz erspart, denn das kanadische Höchstgericht hat Anfang Februar das Recht auf ärztliche Freitod-Hilfe gewährt und der Klage von Kay Carter stattgegeben. Für sie allerdings zu spät.
Zurechnungsfähige Menschen, die an schweren und hoffnungslosen Krankheiten leiden, müssten «ihre in der Verfassung garantierte Würde und Entscheidungsfreiheit» behalten dürfen, argumentierte das Gericht.
Das Höchstgericht gewährt dem kanadischen Parlament ein Jahr Zeit, um das Recht auf assistierten Freitod auch gesetzlich festzuhalten.


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