Sperberauge
Tagi hält an Heiratsstrafe fest
«Bei tiefen Einkommen gibt es keine Heiratsstrafe mehr», titeln Tages-Anzeiger und Berner Bund eine Meldung der SDA. Also wecken diese Zeitungen den falschen Eindruck, dass es für mittlere und hohe Einkommen sehr wohl eine «Heiratsstrafe» gibt.
Es kümmert diese Zeitungen offensichtlich nicht, dass das höchste Schweizer Gericht klargestellt hat: Konkubinatspaare sind trotz doppelter AHV-Rente nicht bevorteilt, sondern im Gegenteil benachteiligt (siehe Infosperber «Die ‹Heiratsstrafe› ist ein Schwindel» vom 28.12.2013.) Und das gilt auch für mittlere und höhere Einkommen.
Eine «Heiratsstrafe» gibt es nicht. Im Gegenteil: Insgesamt finden finanzielle Solidaritätsflüsse von den Unverheirateten zu den verheirateten Paaren statt. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht.
Diese Schlechterstellung von Verheirateten bei den AHV-Renten werde jedoch mehr als wettgemacht durch andere finanzielle Vorteile für verheiratete Paare und finanzielle Benachteiligungen von Konkubinatspaaren bei den Sozialversicherungen. Namentlich bei
- der beruflichen Vorsorge,
- der Unfallversicherung oder
- der Militärversicherung würden Ehepaare speziell geschützt oder gegenüber andern Versicherten privilegiert, begründet das Bundesgericht.
- Bei der AHV bekommen Witwen eine Rente, hinterbliebene Konkubinatspartnerinnen dagegen nicht.
- Eine nicht erwerbstätige Verheiratete oder ein nicht erwerbstätiger Verheirateter muss keine AHV-Beiträge zahlen, wenn der Ehegatte oder die Ehegattin genügend verdient.
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine