Glosse
Sprachlust: Schweizerdeutsch in die Verfassung?
Nein, die Bundesverfassung brauche nicht geändert zu werden. Diese beruhigende Antwort gab Bundesrat Alain Berset kürzlich Nationalrat Marco Romano, der sich erkundigt hatte, ob «Deutsch» bei den Landessprachen durch «Schweizerdeutsch» ersetzt werden müsse. Zum Anlass für seine Frage hatte der Tessiner den Aargauer Volksentscheid gegen Hochdeutsch im Kindergarten genommen.
Er wollte auch wissen, was der Bundesrat von diesem Entscheid und ähnlichen in anderen Kantonen halte. Die Besorgnis darüber verstehe er, sagte Berset. Auf die weitere Frage, ob nun an französisch- und italienischsprachigen Schulen Schweizerdeutsch statt Deutsch unterrichtet werden müsse, «damit der nationale Zusammenhalt gewährleistet ist», antwortete der Bundesrat, die geltenden Regeln für den Unterricht in den Amtssprachen genügten.
Mühe mit Hochdeutsch
Romano räumte gegenüber dem «Corriere del Ticino» ein, seine Frage sei als Provokation gemeint gewesen – um Klarheit darüber zu schaffen, welche Sprache man lernen müsse, um sich mit Deutschschweizern zu verständigen. Damit legt er den Finger auf zwei wunde Punkte. Die Abneigung, Hochdeutsch zu reden, nimmt – wie auch mir scheint – in der Deutschschweiz zu, und der Englischunterricht geniesst in der östlichen Landeshälfte Vorrang – wohl nicht nur bei der Reihenfolge, sondern auch beim angestrebten Resultat, trotz anderslautenden Beteuerungen.
Zwar versichert Romano, er wäre bereit, Deutsch, Schweizerdeutsch oder gar beides als Landessprache zu benützen. Das ehrt ihn, aber es wäre eine Zumutung, dass die Miteidgenossen «in Zukunft statt deutsch alemannisch lernen, d. h. eine Sprache, mit der nicht weit über Feldkirch und Rottweil hinaus zu kommen sein wird, und die nicht den Zugang zu nennenswerten literarischen Schätzen öffnet». Mit diesen Worten konterte 1936 Pfarrer Eduard Blocher das Buch «Alemannisch. Die Rettung der eidgenössischen Seele», in dem sein Berufskollege Emil Baer die Schaffung einer schweizerdeutschen Hochsprache vorgeschlagen hatte. Christoph Blochers Grossvater war damals Präsident des Deutschschweizerischen Sprachvereins, und er warf Baer (auch aufgrund anderer Äusserungen) vor, einen «alemannisch sprechenden Faschismus» anzustreben.
Vorschlag als Stachel
Diesem Vorwurf setzt sich heute nicht mehr aus, wer geschriebenes Schweizerdeutsch verbreitet, in dem es ja durchaus «nennenswerte literarische Schätze» gibt. Für ein vereinheitlichtes «Hochschweizerdeutsch» tritt kaum noch jemand öffentlich ein, auch wenn das Thema manchmal in Internet-Kommentaren herumgeistert. Den Vorschlag, dem Schweizerdeutschen Verfassungsrang zu geben, haben anderssprachige Schweizer als polemisches Instrument entdeckt; vor Romano schon der jurassische Journalist José Ribeaud im französischen Original seines Buchs «Vier Sprachen, ein Zerfall».
Als Anstoss zu einer – überaus notwendigen – Diskussion über die Deutschpflege in der Deutschschweiz mag das angehen, aber wer den Vorschlag ernst nimmt, tut weder dem Schweizerdeutschen noch der nationalen Verständigung einen Gefallen. Wenn anderseits der Neuenburger Ständerat Raphaël Comte (in «Le Temps») der Ausbreitung des Dialekts entgegenhält, die Verfassung nenne «allemand standard» als Landessprache, so tut auch das wenig zur Sache. Zwar ist mit «Deutsch» zweifellos Hochdeutsch gemeint, aber die Bundesverfassung schreibt dem Volk nicht vor, wie es zu reden und zu schreiben hat. Sie schreibt es nicht einmal Kantonsparlamenten vor, die Romano ebenfalls anvisiert. Wohl aber sind die eidgenössischen Organe gehalten, sich der Landessprachen zu befleissigen. Und dass Amtspersonen wie Private im Verkehr mit «confédérés» Hochdeutsch oder die Sprache des Gegenübers verwenden, gebietet schon der Anstand.
— Zum Infosperber-Dossier «Sprachlust»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Autor ist Redaktor der Zeitschrift «Sprachspiegel» und schreibt für die Zeitung «Der Bund» die Kolumne «Sprachlupe», die auch auf Infosperber zu lesen ist. Er betreibt die Website Sprachlust.ch.