Kommentar

kontertext: Vom Presserat geprüft

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsGuy Krneta, geboren in Bern, lebt als freier Autor in Basel. Er schreibt Theaterstücke und Spoken-Word-Texte, ©

Guy Krneta /  Der Presserat erklärt sich neu für alle Publikationen journalistischer Art zuständig. Journalismus muss schärfer definiert werden.

Werfen wir einen Blick zurück: Im Sommer 2017 verfasste der damalige Leiter der Bundeshausredaktion der Basler Zeitung einen Tweet gegen zwei Schweizer Politikerinnen. Er unterstellte ihnen Sympathien für die Störung einer Holocaust-Gedenkveranstaltung in Berlin und warf den beiden implizit Antisemitismus vor.

Tatsächlich wussten die Politikerinnen nichts von den Vorfällen und waren auch nicht dazu befragt worden. Der Link des Journalisten lieferte keinen Hinweis, was sie mit der Sache zu tun haben sollten. Die frei assoziierten Vorwürfe bezogen sich auf einen Konsumboykott-Aufruf von israelischen Produkten, den die Politikerinnen sieben Jahre früher im Rahmen einer konkreten Aktion unterzeichnet hatten. Daraus hatte die Basler Zeitung bereits früher eine Kampagne gegen eine der beiden Politikerinnen gestrickt. Nach Intervention der Anlaufstelle «Fairmedia» veröffentlichte die Zeitung schliesslich eine Gegendarstellung und stellte die Kampagne ein.

Wiederum mit Unterstützung von «Fairmedia» reichten die beiden Politikerinnen nun eine Beschwerde beim Presserat ein: Der Journalist habe mit seinem Tweet die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Er habe Unwahrheiten verbreitet und die Beschuldigten dem schwerwiegenden Vorwurf des Antisemitismus ausgesetzt. Da er sich auf seinem Twitterprofil als «Journalist@Basler Zeitung» auswies und den Kanal weitgehend zur Verbreitung seiner BaZ-Artikel nutzte, seien seine Tweets als Teil der journalistischen Arbeit zu begreifen und hätten also professionellen Standards zu genügen.

Grundsatzentscheidung

Es handelte sich um eine Grundsatzentscheidung, daher diskutierte der Presserat die Beschwerde in der 1. Kammer und anschliessend auch im Plenum. Er kam zum Schluss, auf die Beschwerde nicht einzutreten, da Twitter kein journalistisches Medium sei. Es fehlten «Periodizität» und «zwingender Bezug zur Aktualität». Auch die Selbstbeschreibung des Twitterers als Journalist reiche nicht aus, um die Tweets als Teil seiner Berufsausübung zu begreifen.

Er stellte allerdings in Aussicht, sich der Sache grundsätzlicher annehmen zu wollen und zu prüfen, ob und unter welchen Umständen der Presserat auch für Äusserungen von JournalistInnen in sozialen Medien zuständig sein sollte. Zumal diese zunehmend stärker im Fokus der Öffentlichkeit stünden.

Praxisänderung

Das Versprechen hat der Presserat nun eingelöst. Nach offenbar vertiefter Auseinandersetzung ändert er seine Praxis auf Anfang 2019. Neu erstreckt sich seine Zuständigkeit auf «alle Publikationen journalistischer Art, unabhängig von Verbreitungsform und Periodizität». Der Fokus verschiebt sich von der Frage, was ein Medium ausmacht, zur Frage, was den Journalismus ausmacht. Als journalistisches Medium gilt neu jede Publikation, die aus einer Tätigkeit resultiert, welche «aus unabhängiger Warte Material sammelt, auswählt, bearbeitet, interpretiert oder kommentiert».

Ob dabei privat getwittert wird oder beruflich, ist – wenn es sich nicht um Inhalte des eigenen Privatlebens handelt – nicht massgeblich: JournalistInnen, die sich in sozialen Netzwerken äussern, sind grundsätzlich verpflichtet, die berufsethischen Regeln einzuhalten, betont der Presserat. Das leuchtet ein. Warum sollte ein Medienmensch privat Unwahrheiten verbreiten wollen – wie jener BaZ-Bundeshauschef vergangener Tage –, in seiner beruflichen Tätigkeit aber Glaubwürdigkeit beanspruchen?

Das bedeutet nun nicht, dass sich JournalistInnen in sozialen Medien nicht einseitig und parteiergreifend äussern dürften. In den «Pflichten der Journalistinnen und Journalisten» hält der Presserat mit Blick auf die konventionellen Medien fest: Es besteht «keine Pflicht zur Sachlichkeit». JournalistInnen müssten nicht ausgewogen berichten, sie seien angehalten, Fakten und Kommentar zu trennen, bei schweren Vorwürfen die Betroffenen anzuhören und ihre Ausführungen angemessen wiederzugeben. Im Bereich Social-Media wiederum sei dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, «insbesondere der charakteristischen Spontaneität sozialer Netzwerke» Rechnung zu tragen.

Neue Probleme

Mit der geänderten Praxis kläre der Presserat eine wichtige Frage, schreibt der Journalist und Jurist Dominique Strebel auf seinem Justiz- und Rechercheblog «Recht brauchbar». Der Presserat handle sich damit aber auch viele neue Probleme ein. Er sei nun grundsätzlich zuständig für Publikationen von Bloggern, Youtubern etc. und werde über einzelne Posts befinden müssen. Offen bleibe auch die Frage, nach welchen Kriterien genau der Presserat beurteile, ob eine Publikation journalistischen Charakter habe.

Man könnte auch sagen: Gut, dass sich der Presserat dieser Probleme annimmt. In Zeiten verwischender Mediengrenzen, in denen zunehmend Unternehmen, politische und religiöse Gruppierungen mit pseudojournalistischen Mitteln arbeiten und umgekehrt Redaktionen gesponserte Inhalte aushecken, lohnt es sich, um das Wesen, das Unteilbare von Journalismus öffentlich zu ringen. Und wer weiss, eines Tages gibt es eine weitere Neuerung in der Praxis des Presserats, geht er nicht mehr – ohne Sanktionsmöglichkeit – auf Beschwerden ein, sondern zertifiziert umgekehrt Medien, die berufsethische Standards einhalten: «Dies ist ein geprüftes journalistisches Medium.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Guy Krneta, geboren in Bern, lebt als freier Autor in Basel. Er schreibt Theaterstücke und Spoken-Word-Texte, für die er mehrfach ausgezeichnet wurde, u.a. mit einem Schweizer Literaturpreis 2015. Krneta ist Mitinitiant der Aktion «Rettet Basel!» und Vizepräsident des Vereins «Fairmedia».

    Unter «kontertext» schreibt eine externe Gruppe Autorinnen und Autoren über Medien und Politik. Sie greift Beiträge aus Medien auf und widerspricht aus politischen, journalistischen, inhaltlichen oder sprachlichen Gründen. Zur Gruppe gehören u.a. Bernhard Bonjour, Rudolf Bussmann (Redaktion, Koordination), Silvia Henke, Anna Joss, Mathias Knauer, Guy Krneta, Johanna Lier, Alfred Schlienger, Felix Schneider, Linda Stibler, Ariane Tanner, Heini Vogler, Rudolf Walther.

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