Kommentar
kontertext: Zwangsphantasien und Popanzen
Red. kontertext greift Beiträge aus Medien auf und widerspricht aus politischen, journalistischen, inhaltlichen oder sprachlichen Gründen. Ob Analyse, Sprachkritik oder Statement – kontertexte sind undogmatische Einwürfe, die Publiziertes ernst nehmen, ohne selber dem Ernst ganz zu verfallen.
Zur Zeit findet eine oftmals polternde Debatte über den Service public der Massenmedien statt. Nicht nur in der Schweiz begehren Lobbyisten der Werbebranche und entwurzelte Räsonierer dagegen auf, für die Kulturleistungen der Medien Gebühren oder Beiträge zahlen zu sollen.
In dieser Auseinandersetzung hört und liest man regelmässig von exotischen Dingen: von einem Schweizer Staatsfernsehen etwa, von steuerähnlichen Zwangsabgaben, von Zwangsgebühren oder einer Mediensteuer, von Abzockerei und Monopolrundfunk, von Quersubventionierung und dergleichen.
Giftige Begriffe
Es ist ein Bündel von giftig aufgeladenen Begriffsmonstern, das neoliberal verstockte oder politikverdrossene Kämpferinnen und Streiter litaneihaft wiederholen, wenn sie gegen den gemeinwohlorientierten Rundfunk vom Leder ziehen – und im weiteren Horizont gegen eine künftige Stützung von weiteren, vom digital getriebenen Wandel der Medienökonomie an den Rand gedrängten kulturellen Institutionen durch die öffentliche Hand.
Reden wir also von solchen Popanzen und von einigen Begriffen und Fakten, die jene Polemiker gerne meiden.
Zwangsgebühr. Der Begriff ist zunächst tautologisch: bezeichnet denn Gebühr – wie im Französischen redevance oder émolument – selbst schon eine unumgängliche Abgabe. Doch die Verdopplung erzeugt, das wissen wir seit Victor Klemperers Untersuchungen der Nazisprache, eine diffamatorische Aura.
Ein Wort beginnt zu stinken. Das wäre noch zu ertragen, würde nicht der Beigeschmack bei jedem Auftreten auch den Begriff der Gebühr schlechtreden. Wie lange dann noch, bis man etwa Strassengebühren, die ja – wie die Medienabgabe – schlicht eine Methode des Staates sind, unsere gemeinnützige Infrastruktur zu finanzieren, als Zwangsgebühr diskreditiert finden wird.
Die im Deutschen parate Präfixierung eines Begriffs mit «Zwang» hat eine längere Tradition. Als die US-gestützten «Contras» in Nicaragua die Landbevölkerung terrorisierten, pflegte die bürgerliche Presse, auch damals noch berufsstolze Autoren an der Falkenstrasse, von Zwangsrekrutierungen der Sandinisten zu sprechen. Das hatte mich aufhorchen lassen: War ich denn nicht ein paar Jahre zuvor als Student von der Schweizer Armee genauso zwangsrekrutiert worden?
Abzockerei. Würde man, wenn gutbezahlte Radiotalker einen Buchautor honorarfrei ausnehmen, anstatt bei einem Literaturkritiker einen soliden Text über dessen Arbeit zu bestellen, von Abzockerei reden? Man würde von Ausbeutung reden, weil dem Schriftsteller unter den bestehenden Verhältnissen nichts anderes übrig bleibt, als mitzumachen.
Dass im Getümmel parlamentarischer Debatten SVP-Leute das Wort aufgriffen, um die Mediengebühren zu verunglimpfen, mag noch angehen, weniger aber, wenn ein weiter unten genannter Philosoph («Die neuen Abzocker und die Mediengebühr») das in seinem gepflegten Monatsmagazin kolportiert. Denn Abzocken ist Betrug – und betrügerisch kann eine parlamentarisch oder gar vom Volk beschlossene Sache wohl kaum sein. Bei solcher Metaphernpiraterie wird typischerweise niemals der Begriff diskutiert – nur das Gift eines Wortes soll injiziert, nicht der begriffliche Sinn wirksam werden.
Staatsfernsehen. Der Zerfall demokratischer Wertvorstellungen zeigt sich vielleicht am deutlichsten daran, dass sogar Leute vom Fach, wie etwa die Truppe des Mediendienstes kleinreport.ch, notorisch von Staatsrundfunk reden, wenn es um die Programme der SRG geht.
Doch das gebührensubventionierte Radio und Fernsehen ist in der Schweiz bekanntlich von Grund auf privat organisiert. Die SRG basiert auf einem Netz historisch gewachsener Genossenschaften; sie ist nicht öffentlich-rechtlich verfasst wie etwa die Rundfunkanstalten in Deutschland. Und privat sind auch die gebührensubventionierten Privatsender.
Sogar das vormalige Auslandradio SRI auf Kurzwelle, das heute als Internetmedium swissinfo.ch weiterarbeitet – ein Projekt, das legitimen Bundeszwecken dient – wird nur zur Hälfte mit einer Subvention finanziert; die Leistungsvereinbarung des Bundes mit der SRG verlangt wie die Verfassung nur sehr allgemein «hochstehende Beiträge, welche die Schweiz in ihrer politischen, gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Vielfalt umfassend darstellen» und «aus einer spezifisch schweizerischen Gesamtsicht erarbeitet» sind. Der Bund lenkt also keinesfalls im Einzelnen die produktive Phantasie des privaten Instituts und wahrt die verfassungsmässige Programmautonomie.
Die SRG ist kein gewinnstrebendes Unternehmen. Daran ändert nichts, wenn sich heute manche Leute auf höheren Etagen der über die Trägerschaft gebauten Betriebsstruktur nicht genugreden können, sich als Chefs von «Unternehmenseinheiten» darzustellen – wohl um beim Verhandeln mit FIFA-Bonzen oder auf Manager-Konferenzen unter CEOs und derlei Chargen nicht altmodisch glanzlos als Direktoren oder Studioleiter dastehen zu müssen. Das ist unter Walpen aufgekommen, dem aufgestiegenen Bundesbeamten und Dienstwagen-Porschefahrer, der sich, wie wir wissen, an Kontakten mit uns Künstlern oder Kulturmenschen vorbeischlich. Es war in der Zeit, als auch der Titel des (dienenden) Generalsekretärs der Pro Helvetia zum (herrschenden) Direktor umfrisiert werden musste.
Auch hier: Wer ständig staatliches Handeln als Zwangsmassnahmen schlechtredet, schwächt sträflich den Willen des Souveräns zum Unternehmertum im Dienste des Gemeinwohls.
Wer dagegen lautstark nach mehr Staatseinfluss ruft, sind just jene, die heute im Medienbereich eigennützig mit der Parole «Weniger Staat» hausieren. Sie möchten Institutionen, die in demokratischen Kulturstaaten von Verfassungsrechtlern und Gerichten kunstvoll staatsfern gehalten werden, an die Kandare nehmen und stimulieren dazu das Parlament zum Oktroi. So unlängst ein unseliger Zuger Ständerat, der mit seiner Skandalaktion der Pro Helvetia Geld abschneiden konnte, um die Stiftung politisch einzuschüchtern.
Quersubventionierung. Ein beliebtes Wort in der Rhetorik der Privatsender-Lobby. Sie geht vom selbsterfundenen Naturgesetz aus, dass gewinnbringende private Radio- und Fernsehprogramme nötig sind und per se Vielfalt garantieren, und dass das Angebot von Werbeflächen in gebührenfinanzierten Medien ihre prekären Geschäfte konkurrenziert.
Der Beweis steht noch aus, dass Qualitäts-Publikationen mit Service-public-Charakter auf dem Web – sei es als Teil künftiger Presseformen oder als selbständige Institute – selbsttragend betrieben werden können – dass hier also ein funktionierender «Markt» entstehen könnte. Kein noch so dienstbarer St. Galler Medienökonom kann wegschlecken, dass uns bisher kein Privatkanal die Verluste kompensiert hat, die zum Beispiel dem Schweizer Musikleben beschert worden sind, als pflichtvergessene Manager der SRG die Radioorchester abschafften.
Dennoch wird die unausweichliche Verlagerung der Tätigkeit der SRG, des ORF, der ARD oder des ZDF ins Internet als marktverzerrende Konkurrenzaktion in Verruf gebracht, weil sie logischerweise aus den Gebühren mitfinanziert wird. Für die Hirne der Marktideologen ist ja schon der Begriff der Subvention suspekt; das Gemeinwesen soll nur in engstem gesetzlichen Korsett wirtschaftlich tätig werden dürfen: dort, wo sich absolut kein Geld machen lässt. «Ein zwangsfinanzierter Staatssender hat in der heutigen medialen Welt keine Daseinsberechtigung mehr» – so trompetet ein Schweizer Irokese in der Gewerbezeitung.
A propos «Quersubvention»: Waren nicht die heute täglich abgebauten Leistungen unserer Presse seit Jahrzehnten millionenschwer subventioniert – von der Werbewirtschaft, deren Entscheide sich jeder demokratischen Kontrolle entziehen? Der versteckte Aufpreis beim Kauf der beworbenen Ware ist die wahre Zwangsabgabe.
Wer sind sie, die so giftig reden?
Wären es nur einige ephemere Lobbyisten, ein paar Wichte und Unwichte vom Schlage der Werbungsvermarkter Rutz und Rickli, die mit Aktionen und im Nationalrat solches Gift aussäen, dürfte man noch meinen, das einfach übergehen und «aussitzen» zu sollen.
Doch die Vergifter agieren unterdessen weit verstreut. Da hat ein Gerhard Pfister, immerhin christlicher Parteipräsident, sich vor einem Jahr auf zehn Buchseiten über die «Selbstverklärung der SRG» ausgebreitet. Was so hochtrabend philosophisch angekündigt wird, ist von nah besehen nicht besser gedacht als ein spontaner Berner Parlamentarierspeech. Der Autor schafft es, in seinen Artikel siebenmal wechselweise «Zwangsabgabe» und «Zwangsgebühr» einzuträufeln.
Der Beitrag findet sich in einem Buch im NZZ-Verlag, das nur so strotzt von den hier angesprochenen Giftbegriffen. Schon das Vorwort des Herausgebers gibt den Takt an: «Wer käme auf die Idee, eine staatliche bzw. vom Staat durch Zwangsabgaben finanzierte Zeitung gegenüber einer freien Presse zu favorisieren, und zwar mit dem Argument, allein eine solche Zeitung vermöge inhaltliche Qualität und Meinungsvielfalt zu garantieren?» Das stammt vom damaligen Herausgeber des rechtsliberalen Magazins Schweizer Monat und früheren Feuilletonmann beim St. Galler Tagblatt, der seitdem überraschend als Chef des NZZ-Feuilletons eingesetzt worden ist.
Keine guten Perspektiven für das – so weiss auch der einfache Leser seit vergangenem Samstag – marode Weltblatt, für die politische, die intellektuelle, die Zeitungs- und Medienkultur in der Schweiz. Einzige Hoffnung: Es möge der steigende Leidensdruck die kritisch mitdenkenden Leser, Hörerinnen, Zuschauer rasch motivieren, sich beherzt in die Debatte einzumischen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Mathias Knauer ist Musikwissenschaftler, Publizist und Filmemacher und seit Jahren in der Kulturpolitik engagiert. Er war Mitbegründer der Filmcooperative und des Filmkollektivs Zürich; für den Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz war er an der Ausarbeitung des «Pacte de l’audiovisuel» und anderer filmpolitischer Instrumente beteiligt. Er ist Vizepräsident von Suisseculture und Mitbegründer der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt, in deren Vorständen er u.a. das Dossier Medienpolitik betreut.
SRG-Hochglanzbroschüre „Für alle“: Keine Antworten auf drei wichtige Fragen (1)
In der SRG-Hochglanzbroschüre werden die Leistungen der SRG umfassend und eindrücklich aufgezeigt. Dass es eine gebührenfinanzierte SRG braucht, ist für mich unbestritten. In der Broschüre fehlen mir aber Antworten auf drei wichtige Fragen:
1.
Ein durchschnittlicher Mediennutzer bezahlt neben den SRG-Gebühren auch noch ein Abonnement einer Tageszeitung und eventuell auch von Zeitschriften. Seine Medienausgaben betragen also gegen Fr. 1’000.- pro Jahr.
Die Mediennutzung findet hauptsächlich in der Freizeit statt. Zählen wir noch die vielen Gratis-Medien (inkl. Internet) dazu, ist klar, dass die meisten Leute vor einem übergrossen Berg von Medien stehen und sehr diszipliniert sein müssen, den Umfang der Mediennutzung auf ein vernünftiges Ausmass zu beschränken.
Aufgrund dieser Tatsachen ist es nicht verwunderlich, dass die SRG-Gebühren von vielen Leuten als zu hoch betrachtet werden, und sie sich sehr wohl ein reduziertes SRG-Angebot vorstellen können. Zudem hat die SRG auch in ihrer Broschüre nicht begründen können, wieso sie die Radio- und Fernsehgebühren von 1987 bis 2015 von Fr. 279.60 auf Fr. 451.10, also um 61% (Konsumentenpreisindex: +45.3%) erhöhen musste, ist doch der Leistungsauftrag gleich geblieben für eine immer grössere Anzahl von Gebührenzahlenden (Bevölkerungsentwicklung CH 1987-2015: +1’782’000 E oder +27%) bei gleichbleibenden variablen Kosten.
SRG-Hochglanzbroschüre „Für alle“: Keine Antworten auf drei wichtige Fragen (2)
In der SRG-Verwaltung ist in den letzten Jahren gespart worden. Wieso sollte das bei den Programmen nicht auch möglich sein? Einsparungen bei den Programmen sind leicht zu finden:
• Verzicht auf ein Vollprogramm von 6-24 Uhr. Mehr Wiederholungen ausstrahlen.
• Verzicht auf Programmteile, die von öffentlichen Sendern des nahen Auslandes produziert und in der Schweiz empfangen werden können.
• Verzicht auf Klamauk-Unterhaltungsformate, die sich nicht von jenen der Privatsender unterscheiden.
• Verzicht auf die stündliche Wiederholung von Nachrichten.
• Verzicht auf Kultursendungen für kleinste interessierte Minderheiten.
2.
Die Programmqualität der SRG wird in der SRG-Hochglanzbroschüre gelobt. In Art. 93 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) heisst es: „Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei“. Ich frage mich, wieso die permanente Ausstrahlung von
• Kriminal-, Gewalt-, Horror- und zynistischen Sendungen und Trailern bildungsmässig und kulturell wertvoll sein sollte.
• Auto- und Töffrennen etwas zur Bildung von verantwortlichen Motorfahrzeuglenkern beitragen sollte.
• SVP-Bashing Sendungen wie Giacobbo/Müller oder Zytlupe etwas zur freien Meinungsbildung beitragen sollte. SRG ist gleichgeschaltet mit dem Sender 3sat. Dieser veräppelt konstant und langweilig hauptsächlich die AfD in Deutschland.
SRG-Hochglanzbroschüre „Für alle“: Keine Antworten auf drei wichtige Fragen (3)
3.
Ich habe noch nie, aber noch gar nie eine selbstkritische Äusserung aus dem Hause SRG gehört, zum Beispiel wenn eine Sendung abgesetzt oder verändert wird oder wo auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, Rücksicht genommen wird (Art. 93 Abs. 3 BV). Kritik muss immer von aussen an die SRG herangetragen werden. Von den Mitgliedern der Trägerschaft kommt auch kaum Kritik. Die regionalen Trägerschaften sind heute Claqueur-Vereine.
Lieber Herr Knauer,
es tut mir leid, aber wenn eine Rundfunkanstalt sich als «gemeinwohlorientiert» bezeichnet und mit dem Straßenbau vergleicht, dann ist das «Selbstverklärung». Da hat der Pfister einfach recht. Journalismus ist seiner Natur nach prekärer und umstrittener als Straßenbau; wer das nicht versteht, sollte keinen Journalismus betreiben.
Und Sie bestreiten ja gar nicht den Zwangscharakter der staatlichen Maßnahmen. Ihrer Meinung nach darf man diesen Zwangscharakter bloß nicht als solchen benennen und dadurch in Frage stellen.
Matthias Knauer ist mir noch bekannt von seinen zum Teil brillanten Reden an Studentenschafts-Vollversammlungen in Zürich 1968 und später. Wer durch jene Schule ging, ist in Sachen Sprachkrieg eingefuchst. Damals ging es zum Beispiel um die «Zwangsmitgliedschaft» bei der Studentenschaft, die Knauer als Linker verteidigte. Wieweit die «Zwangsgebühren» des «Staatsfernsehens» «Abzockerei» seien oder wie weit nicht, lässt sich allenfalls mit den Verhältnissen des Staatskirchenrechts analog sehen. Der Vergleich ist insofern nicht daneben, als heute die «Verkündigungsmacht» durch Medienmacht ersetzt wird, welche gesetzlich geregelt wird. In der CH ist allerdings weder der Staat noch das Fernsehen staatlich, bloss mit Genossenschaftsmomenten staatlich geregelt, am besten sagt man gleich: «Radio und Fernsehen», das sind wir alle, wir alle profitieren. Das sagt man auch vom Staat und das war mal bei der Kirche so. @AlSchneider verweist auf die Gesamtkosten von Zeitungsabonnementen und den gemäss Knauer nicht als Zwang zu bezeichnenden Gebühren, weil diese z.B. Asylbewerbern und anderen Gratisbürgern erlassen sind. Eine Lösung wäre, siehe das Einbruchen bei den freiwilligen Abonnements, dass man das Zeitungsabonnement von den Bilaggebühren abziehen oder wenigstens teilweise splitten könnte. Diese Lösung hat möglicherweise Zukunft, so dass beim Medienzwang allenfalls eine Wahlmöglichkeit bestünde. Diese Wahl ermöglicht eine Schwerpunktsetzung im Sinne von wirklicher Meinungsvielfalt.
Korr.siehe das «Einbrechen der freiwilligen Abonnements"; hier stellt sich die Situation, die Zeitungen, deren wichtigste Botschaften oft im Netz stehen, aus dem gleichen Topf mitzufinanzieren wie Radio und Fernsehen.