Kommentar

Vergesst Huntingtons «Kampf der Kulturen»

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsKeine. ©

Matthias Bertschinger /  Durchsetzungsinitiative macht sichtbar: Denken und Zurückweisung von Diskriminierung haben einen schweren Stand gegenüber Ängsten.

Red. Der Jurist Matthias Bertschinger ist Präsident der Neuen Europäischen Bewegung NEBS Sektion Basel und Mitglied diverser weiterer Organisationen, die sich dezidiert gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stellen.

Es wird seitens der Initianten als selbstverständlich und gerecht postuliert, dass sich Mitglieder einer bestimmten Gruppe der Wohnbevölkerung («Ausländer») keinen Regelverstoss erlauben dürfen – schlicht deshalb nicht, weil sie keine voll- oder gleichwertigen Mitglieder unserer Gesellschaft sind (Ideologie der Ungleichwertigkeit). Diese Ausserkraftsetzung der Einzelfallgerechtigkeit (Bundesverfassung Art. 5, Abs. 2) für Ausländer gibt denjenigen, die nicht Ausländer oder «Underdogs» (beschönigend: «Gäste») sind, ein Gefühl der Überlegenheit und der Macht.

Es sind nicht selten die «entrechteten» Mitglieder der Gesellschaft (diejenigen, die sich ausgegrenzt und ohnmächtig fühlen, die an Grenzen irgendwelcher Art stossen, die mit dem Existenzminimum auskommen müssen usw.), die das Angebot der Ideologie der Ungleichwertigkeit bereitwillig annehmen und sich zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Ausländerfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit, Schwulenfeindlichkeit usw.) hinreissen lassen. Denn in «Underdogs» lässt sich, mit dem Philosophen Karl Jaspers gesprochen, die eigene, als jämmerlich und elend empfundene Existenz stellvertretend hassen oder verachten (und damit letztlich als eine endliche, fundamental begrenzte verleugnen). Solche Macht- und Überlegenheits-Angebote von Verführern, egal welcher Provenienz, sind übrigens genau das, was Menschen auch in die Arme des IS treibt.

Kampf zwischen Denken und Ängsten

Wir haben es nicht mit einem Kampf zwischen Kulturen oder Religionen nach Huntington zu tun, dieser Kampf zwischen emanzipatorischen und anti-emanzipatorischen Kräften zieht sich vielmehr quer durch alle Gesellschaften, Kulturen und Religionen, sogar quer durch das Individuum. Es ist ein Kampf zwischen Denken und Angst- bzw. Ohnmachtsabwehr, zwischen Denken und Flucht vor dem eigenen, namentlich finalen Scheitern. – Ein Kampf in den unterschiedlichsten Erscheinungen (Formen), die von seinem Wesen ablenken (und wohl auch ablenken sollen).

Das Denken und die Zurückweisung von Diskriminierung (Bundesverfassung Art. 8, Abs. 2) haben immer den schwereren Stand, weil sie letztlich auf eine Akzeptanz der Endlichkeit hinauslaufen; weil sie vor dem Urtrauma des mit Bewusstsein gesegneten und geschlagenen Menschen, dem Tod, nicht einfach davonlaufen. Denken erfordert Kraft. Zu einem solchen Standhalten müsste Kultur und Bildung, die sich nicht in Ausbildung erschöpft, befähigen.

Mit Blick auf «Köln» sei angefügt: Es handelt sich nicht um «falsch verstandene politische Correctness», wenn man anmahnt, nicht ganze Gruppen für Regelverstösse Einzelner in Sippenhaft zu nehmen, sondern um eine Kernforderung der Aufklärung, die nicht oft genug repetiert werden kann. Gerade weil wir für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit derart leicht verführbar sind, und wenn uns an «westlichen» beziehungsweise liberalen Werten wirklich etwas liegt, muss unablässig wiederholt werden: Es tangiert das Verbrechen nicht, ob der Verbrecher Flüchtling, Muslim, Pole oder Autofahrer ist (Artikel 8, Abs. 2, Bundesverfassung). Verbrechen sind in einem Rechtsstaat immer und immer nur Verbrechen Einzelner, nicht ganzer Gruppen.


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32 Meinungen

  • am 17.01.2016 um 12:07 Uhr
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    Auch Juristen sind nicht unfehlbar, oder sind alle Juristen Päpste?
    Armer Autor Bertschinger, der sich in der Schweiz als «Underdog» fühlt, der gemäss Karl Jaspers die eigene, als jämmerlich und elend empfundene Existenz stellvertretend hasst oder verachtet! (und damit letztlich als eine endliche, fundamental begrenzte verleugnet).
    Immerhin scheint Bertschinger dem «Gesetz von Aktion und Reaktion» eine gewisse Bedeutung zuzumessen.
    Aber in seiner Konklusion mit Pauschalurteilen steht er auf gleicher Stufe wie unsere Justizministerin Simonetta Sommaruga in ihrem heutigen Sonntags-Blick Interview.
    Aussage Sommaruga: «Wir machen zwei Millionen Menschen in diesem Land zu Bürgern zweiter Klasse!» Damit trickst sich Sommaruga selber aus, damit behauptet sie indirekt, dass im Prinzip jeder Ausländer kriminell sein könne und dass gar kriminelles Blut in seinen Adern fliessen könnte. Ist Sommaruga gar eine Rassistin? Zumindest versteht auch Sie mit Pauschalurteilen umzugehen!
    Denken erfordert Kraft, da ist dem Autor Recht zu geben, allerdings sollte dabei der Verstand eingeschaltet werden! Lesen Sie heute den heutigen Sonntagsblick, selbst die Chefredaktorin Christine Maier spricht von einer gigantischen Zuwanderung! Soll das unsere Zukunft bedeuten? Und wo bleibt die Verhältnismässigkeit jener, die einer Initiative vorwerfen, sie sei nicht verhältnismässig?

  • am 17.01.2016 um 13:02 Uhr
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    Sehr geehrte Herr Düggelin
    Was taugt Ihr Rundumschlag gegen den Beitrag von Herrn Bertschinger?? Es gilt die Umsetzungsinitiative abzulehnen weil:
    A) es nicht um die Unfehlbarkeit der Juristen geht, wohl aber um die Unabhängigkeit der Gerichte von der Politik (Gewaltentrennung, der Grundpfleiler eines Rechtsstaates).
    B) die Aeusserung Frau Sommarugas zutrifft, da die Menschen ohne Schweizerpass in der Schweiz weniger Recht auf Verhältnismässigkeit vor dem Gericht erhalten würden, als die CH-BürgerInnen.
    C) die Forderungen der InitiantInnen der Durchsetzungsinitiative aus staatspolitischen Gründen nicht in eine Verfassung gehören. Wenn schon, müsste das «Problem» auf Gesetzesebene gelöst werden. Die aktuelle Zusammensetzung des Parlamentes würde sicher Hand dazu bieten.

  • am 17.01.2016 um 14:03 Uhr
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    @Rolf Hurter, leider irren Sie, mein lieber Freund! Ich gehöre zwar nicht der SVP an, wie Sie vielleicht vermuten, aber Sie befinden sich trotzdem auf dem Holzweg!
    Erklären Sie mir bitte, warum die Richter besser in der Lage sein sollten, die «richtige Verhältnismässigkeit» zu definieren, sind die Richter einfach die besseren Staatsbürger?
    Die Richter wollen doch einfach ihre Vormachtstellung bewahren!
    Wir kennen zum Glück in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht. Richter sind nicht die besseren Staatsbürger!
    Es steht allen langjährigen Secondos und Terzos zu, nach der nach Gesetz bestimmten Dauer die Einbürgerung zu beantragen. Was steht dagegen, dass Bürger und Nicht-Bürger unseres Landes nicht die gleichen Rechte haben? Ansonsten können wir ja die Schweizer Staatsbürgerschaft abschaffen, was wohl eine Minderheit in unserem Land anstrebt und befürwortet! Und wir können dann stipulieren: «In Schweiz gibt es keine Staatsbürgerschaft, jedermann/jedefrau die sich in der Schweiz aufhält, hat gleiche Rechte», von «Pflichten» wird dann wohl niemand sprechen. Eine vollkommen offene Gesellschaft, hurrah, dann wären wir im Paradies gelandet! – Aber zum Glück lässt das Paradies noch etwas auf sich warten.
    Bitte keine Rechtsbelehrung, als Wirtschaftswissenschafter und juristisch ausgebildetem Staatsbürger kenne ich diese Argumente, leider mögen sie nicht zu verfangen. Aber vielleicht wird ja der Souverän kurzfristig, dank Ihren Argumenten noch umgestimmt, wir werden sehen!

  • am 18.01.2016 um 09:41 Uhr
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    Ich gehe davon aus, dass Herr Düggelin korrekt zitiert hat. Da frage ich mich einfach, was BR Sommaruge bei der Verteidigung eigentlich geschworen hat. Aber es scheint mir, dass sie wohl gemeinsam mit den «neoliberalen» Spitzen der Wirtschaftsverbände und multinationalen Firmen die «Internationale» singt. Neoliberal hat mit dem liberalen Gedankengut der Wiener-Schule nichts gemeinsam. Neoliberal will Globalisierung mit all ihren verheerenden Folgen z.B. der Realisierung von «1984» à la George Orwell. Interessant ist auch, dass Personen welche von unserem Staat besoldet sind, deren üppige Pensionen wir mit Steuergeldern sanieren müssen, das Lied von der Abschaffung unseres Staates singen. Interessant auch die Propaganda gegen die Ausschaffungs-Initiative welche von Richtern und Rechtsprofessoren lautstark geführt wird. Die haben vergessen: wenn 3 Juristen zusammen diskutieren gibt es 4 Meinungen. Wir Schweizer Bürger beschliessen die Gesetze nach denen wir leben wollen und die Justiz hat in diesem Rahmen zu urteilen und vor allem darauf zu achten, dass keine Justiz-Irrtümer erfolgen. Wer nicht Schweizer Bürger ist und die Voraussetzung es zu werden nicht erfüllt ist nicht verpflichtet zu uns zu kommen oder er ist Gast und hat unsere Gastfreundschaft zu respektieren. Eine 4. Macht in Form von Verfassungsrichtern brauchen wir nicht.

  • am 18.01.2016 um 10:57 Uhr
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    Spannend, lieber Herr Düggelin. Aber Sie haben meinen Kommentar nicht verstanden.
    A) Ich habe nicht behauptet, dass die Richter bessere Staatsbürger seien. Doch sie sind verpflichtet, gemäss den bestehenden Gesetzten zu richten. Fehlurteile sind (menschenbedingt) nie ausgeschlossen, dennoch, es geht um die Unabhängigkeit der Gerichte und die Einheit der Bundesverfassung!!! Sie Herr Düggelin können durch die Wahl der Legislativen und über Referenden auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen. Die Verfassung sollte so schlank wie möglich bleiben und keine Vorschriften für Gerichte beinhalten.
    B) Es geht einfach nicht, dass Menschen in der Schweiz ungleich behandelt werden können. Die Schweiz hat dereinst die Allgemeinen Menschenrechte ratifiziert (habe Sie dagegen das Referendum erhoben??). Meine Meinung: Die Allgemeinen Menschenrechte und die Grundsätze der Eidgenössischen Verfassung (Gleichheit vor dem Gesetz) sind stärker zu werten, als Partikularinteressen des «Volkes». Wenn schon eine Dursetzungsinitiative, dann müsste vorher der Artikel 8 geändert werden. Und das will wohl niemand. Zur Erinnerung: Art. 8 1. und 2. unserer CH-Verfassung:
    1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    2. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung etc.

  • am 18.01.2016 um 11:11 Uhr
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    Wenn ich den Text der Ausschaffungsinitiative und Beispiele dazu lese, stellen sich mir die Nackenhaare auf und ich bin sprachlos: hier und jetzt ein derartig ungerechter Ansatz – nein. Wenn dies dann jemand in Worte fasst (wie M. Bertschinger) gibt das doch wieder etwas Halt im Sturm der wirren Schuldzuweisungen.

  • am 18.01.2016 um 11:38 Uhr
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    @Rolf Hurter: Ich schätze ihre ehrliche und offene Kommunikation sehr, es wäre schön, wenn alle Leute so vorurteilsfrei kommentieren würden.
    Doch nun zu Ihrer Antwort:
    A) Du muss ich Ihnen aufgrund unserer demokratischen Regeln Recht geben, offenbar wählen viele von uns die falschen Politiker, das ist natürlich der Fehler des Souveräns!
    Sie anerkennen aber zumindest, dass Fehlurteile der Gerichte nie ausgeschlossen werden können. Leider häufen sich diese Fehlurteile, was den Verdacht erhärtet, dass die Gerichte nicht mehr neutral Stellung nehmen und Einzelinteressen, insbesondere in Straffällen höher gewichten als das Gemeinwohl, nämlich die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit!
    B) Mit dieser Antwort können Sie mich nicht aufs Glatteis bringen. Am 27. November 1974 hat der Bundesrat die EMRK unterzeichnet. Das Referendum konnte damals gar nicht ergriffen werden, da diese Möglichkeit damals gar nicht bestand. Mit der Abstimmung über die Revision der Bundesverfassung 1999 wurden klammheimlich EMRK Paragraphen in die Bundesverfassung eingefügt, was wohl praktisch niemand bemerkt hat, die Neuorganisation und Neugliederung der BV war ja der Ausgangspunkt!
    Die EMRK und ihre Akzeptanz ist deshalb umstritten, siehe Initiative der SVP.
    Wenn alle Menschen vor dem Gesetze gleich sind, braucht es wohl auch keine Schweizer Staatsbürgerschaft mehr, dann haben alle in der Schweiz wohnhaften Personen die gleichen Rechte. Aber eine Mitgliedschaft zur Schweiz führt zu Sonderrechten!

  • am 18.01.2016 um 18:41 Uhr
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    Mathias Bertschinger bringt es auf den Punkt. Ich meine damit den «Underdog». Nicht, dass unsere Nation nur aus Underdogs bestünde, aber es gibt derzeit allzu viele davon. Der Underdog, ein Mensch, der sich damit konfrontiert sieht, ganz unten zu stehen. In unserer Wohlstandsgesellschaft ist es nicht einer, der Hunger hat. Er kann sich sogar eine Reihe von Annehmlichkeiten leisten. Aber eben: Er fürchtet, von oben getreten zu werden. Und je grösser diese Furcht, um so grösser die Sehnsucht, diese allfälligen Tritte nach unten weiter zu geben. Und unten, dort sind doch diejenigen, die nicht zu uns gehören, die ohne Pass mit weissem Kreuz auf rotem Feld. Unversehens eröffnet sich die Aussicht, das endlich mal so richtig ausleben zu können. Dabei ist unser Land gar kein Ausnahmefall. Ein wirklich verlockendes Feindbild wurde schon mal, in den 1930ern feilgeboten, im grossen Kanton nördlich, feilgeboten. Es endete mit der schlimmsten Katastrophe, die die Menschheit je erlebt hatte. Aber wie die Zeit Wunden heilt, tilgt sie auch das Gedächtnis. Auch wenn’s diesmal wohl kaum so schlimm kommen wird, das Schema ist genau so wie damals. Die Symbiose des intelligenten, gerissenen Schurken und des geistig reduzierten Underdogs. Oder ein bisschen weiter gegriffen, die des Untertans von Heinrich Mann und des preussischen Landjunkers. Dass akademische Titel kein Hindernis für Untertanensein darstellen können, hat der grosse deutsche Dichter auch noch eindrücklich beschrieben.

  • am 19.01.2016 um 13:21 Uhr
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    BR Sommaruga hat sich ja erlaubt, die Durchsetzungs-Initiative als ein «Gstürm» abzutun. Das zeigt die Respektlosigkeit gegenüber den Bürgern.
    Weil die ursprüngliche Initiative der SVP von den Wahlberechtigten angenommen wurde, hat das gesetzgebende Parlament einen Gegenvorschlag mit Härtefall-Klausel zur Abstimmung gebracht. Dieser Gegenvorschlag ist abgelehnt worden. Mit allen Mitteln wird versucht, den offensichtlichen Willen der Wähler zu umgehen, den diese halten die von der SVP vorgeschlagene Lösung für geeignet. Wenn die Durchsetzungs-Initiative nicht angenommen wird, erhält der Gegenvorschlag Gesetzeskraft und richterliche Willkür wird legalisiert. Etwas weniger elitär-intellektuelle Ueberheblichkeit und etwas mehr Respekt und Demut vor dem Wählerwillen ist angebracht. Das empfehle ich auch dem ehemaligen Gymnasiallehrer. Ich finde es eine Anmassung wie Herr Beutler über die schweizerischen Stimmberechtigten urteilt. Sie sind weder den National-Sozialisten noch den Marxisten gefolgt. Und sie wissen heute, im Gegensatz zu gewissen „Eliten“, dass unsere über Jahre erworbene politische Kultur nicht einfach mit der Gratisabgabe des Schweizer Passes oder der Erteilung eines Asyls übertragen werden kann.

  • am 19.01.2016 um 14:11 Uhr
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    Es ist zu befürchten, dass im Falle eines Ja´s zur Durchsetzungsinitiative die SVP eine Durchsetzungsinitiative zur Durchsetzungsinitiative lancieren muss, weil die Richter wohl nicht gewillt sein werden, den Volkswillen zu respektieren.

  • am 19.01.2016 um 20:54 Uhr
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    Warum die DSI nicht angenommen wird. Nicht nur der Nationalrat, auch der Ständerat wurde im Herbst neu gewählt. In den 7 grössten Kantonen und in 5 weiteren siegte in direkter Auseinandersetzung mit der SVP eine SP-Person, stets deutlich. Ganz entgegen den Prognosen, die etwa in Freiburg, St. Gallen oder Solothurn einen SVP-Sieg voraussagten. Es kam anders: Die linken Kadidaten siegten mit 60% oder mehr. Die erwähnten 12 Kantone beherbergen 3/4 der Schweizer Bevölkerung. Auch in diesem Majorz-Wahlkampf stand die DSI ganz oben auf dem Argumentenkatalog. In der Zwischenzeit haben sich immer mehr SVP-Mandatsträger auf die Seite der DSI-Gegner geschlagen. Die Befürworter sehen sich in die rechte Ecke gedrängt und reagieren immer aggressiver und argumentloser. Unschön ist, dass sie die Gegner unter der Gürtellinie attackieren. Bundesrätin Simonetta Sommaruga etwa. Auch sie ist durch die Stimmen von gewählten Parlamentarier_innen ins Amt gelangt, vordem war sie 7 Jahre lang vom Volk delegierte Ständerätin des zweitgrössten Kantons. All das war möglich, obwohl in unserem Lande gegen zwei Mio Menschen teils in zweiter, dritter und gar vierter Generation ohne politischen Rechte leben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass unserem Land die Blamage einer DSI-Annahme erspart bleibt.

  • am 20.01.2016 um 15:57 Uhr
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    Die Behauptung, dass in der Schweiz gegen 2 Millionen Menschen leben ohne politische Rechte ist falsch und unwahr. Die politischen Rechte sind an das Bürgerrecht gebunden. Wer eine gewisse Zeit in unserem Land lebt, eine Landessprache spricht, unsere Gesetze und unsere Kultur respektiert und in geordneten Verhältnissen lebt, kann das Bürgerrecht beantragen. Es wäre völlig falsch einen Rechts-Anspruch auf Einbürgerung einzuführen. Unsere politische Kultur und ein gnädiges Schicksal hat uns vor Verwicklung und Besetzung in 2 Weltkriegen bewahrt. Nur wer im Ausland eine gewisse Zeit gelebt hat, weiss was für Wunden eine Besetzung in diesen Ländern und Gesellschaften angerichtet hat.

  • am 25.01.2016 um 15:56 Uhr
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    Ich habe den mir von Herrn Bertschinger empfohlenen Artiklel: „angrysaschaisangry“ gelesen. Mein Eindruck: wenn sich die Schweiz doch endlich ändern würde um seinen Umständen gerecht zu werden. Ein Einzelfall wird hochstilisiert; vielleicht gibt es noch 10 gleichartige. Ein ganz wichtiges Element der Schweizerischen Staatsordnung ist die dezentrale Organisation in der wichtige Aufgaben durch die Gemeinden zu erfüllen sind, dann erst kommen die Kantone in die Pflicht und zuletzt der Bund. Ein schwacher Bundesrat, ein Parlament in dem die Linken, die Gläubigen und die Netten von einer übermächtigen Bundesverwaltung geführt werden ist unentwegt daran, dieses Erfolgsmodell zu zerstören. Das wird gemacht durch eine ungebändigte Gesetzesflut und eine Kontrollwut welche grundsätzlich dem Bürger und der Gemeindeautonomie misstraut. In diesem Klima konnte sich eine Sozialfürsorge-Industrie und eine Asyl-Industrie etablieren. Zusammen mit einer Justiz die sich vor allem den Tätern verpflichtet fühlt wird versucht die Grundpfeiler unserer Demokratie in ihrem Sinne zu verändern. Es wird versucht ein Recht auf Einbürgerung und ein Recht auf Gratisanwälte für Asylsuchende zu installieren. 80 % der Gefängnis-Insassen sind Ausländer, und bald muss man damit rechnen wegen dieser Aussage durch die Antirassismus-Gesetze vor Gericht eingeklagt zu werden.

  • am 25.01.2016 um 23:49 Uhr
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    Das Argument der Überrepräsentation von Ausländern in der Kriminalität ist abgegriffen, stimmt so nicht und ist auf eine Fehlinterpretation der Kriminalstatistik zurückzuführen-
    Das Argument der Überrepräsentation von Ausländern in der Kriminalität ist abgegriffen, stimmt so nicht und ist auf eine Fehlinterpretation der Kriminalstatistik zurückzuführen-
    http://asile.ch/2012/12/18/andre-kuhn-wie-ist-die-ueberreprasentation-von-auslandern-in-der-kriminalitat-zu-erklaren/

  • am 26.01.2016 um 19:57 Uhr
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    Bei einem Ausländeranteil von über 24% in der Schweiz gehen 57,7% der Tötungsdelikte, 61,3% der Vergewaltigungen und nicht weniger als 73% der Einbruchdiebstähle auf das Konto von ausländischen Kriminellen. Als Folge davon liegt der Ausländeranteil in den Schweizer Gefängnissen bei 73%. Wie wird Herr Prof. Kuhn diese Fakten uminterpretieren? Und das Geschwätz von Professoren unser Rechtssystem werde ausgehebelt, es gehe um Verfassungsbruch etc.
    kann ich schon gar nicht mehr lesen. Man sollte halt den Text lesen der Initiative und nicht seine anti-Blocher- und anti-SVP-"Gefühle» pflegen.

  • am 27.01.2016 um 08:42 Uhr
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    Typisch an den DSI- Enthusiasten sind die fehlenden Argumente und die pauschale Verunglimpfung derjenigen, die nicht ihrer Meinung sind. Das „Geschwätz“ der Professoren habe ich in einem Kommentar gelesen. Ein Argument? Immerhin: Die überwältigende Mehrheit der Intellektuellen, der Künstler und anderer bildungsnahen Landsleute geben sich Mühe, ihre Ansichten durch Statistiken, Studien, leider selten verknüpft mit realen Beispielen, zu belegen. Die einzigen, die hier Blocher und SVP nennen, sind die Befürworter der DSI. Sie unterstellen den DSI-Gegnern SVP- und Blocherhass. Wir haben es gar nicht nötig, den Guru aus Herrliberg zu erwähnen, und das Wort SVP kommt sozusagen nie über unsere Lippen. Uns zu unterschieben, wir hätten den Wortklaut der DSI-Initiative nicht gelesen, ist eine unbeholfene Unterstellung. Statistiken, falsch ausgelegte dazu noch, hereinzuzerren, wäre unredlich. Das Dumme nur, man kann in diesen Kreisen mit derlei komplexen Unterlagen – ich habe diesbezüglich einen Link eingeflochten –offensichtlich schlecht umgehen. Vielleicht müsste man von der abstrakten Ebene abrücken und auf konkrete, anschauliche Beispiele übergehen. Es würde deren viele geben. Und es wäre ein Leichtes, damit zu beweisen, dass die DSI elementare Regeln der Fairness, des Anstandes und des zwischenmenschlichen Einvernehmens mit Füssen tritt. Ich werde das jedenfalls zu Herzen nehmen und von nun an auf diese Weise versuchen, gegen die DSI zu argumentieren.

  • am 27.01.2016 um 11:40 Uhr
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    Danke, Mathias Bertschinger. Die Beispiele leuchten ein. Die Drahtzieher der DSI reagieren entsprechend gereizt darauf. Es wird von «Ausländerkriminalität» gesprochen. Wer «Ausländer» in den Mund nimmt, beginnt bereits mit Ausgrenzen. Ausländer_innen sind Menschen, die teils in der 2., 3. ja 4. Generation in unserem Land leben. Sie fühlen, denken, sprechen und handeln grossmehrheitlich wie wir. Und machen halt auch Fehler wie wir. Der Aargauer Philipp Müller, FDP-Präsident, verursachte noch vor den Wahlen 2015 im übermüdeten Zustand einen Verkehrsunfall, der eine Schwerverletzte zur Folge hatte. Niemand würde ihn aber als Kriminellen beschimpfen. Wäre er aber ein «Ausländer», und hätte er zuvor schon einen Unfall aus Nachlässigkeit gebaut, müsste er nach der DSI ausgewiesen werden. Zum Sozialhilfebetrug. Keine Frage, der muss geahndet werden. Es gibt eine rechte Anzahl Schweizer, die es wissentlich, nachlässig oder versehentlich versäumen, ein Formular auszufüllen. Auch sie müssten alle unser Land verlassen. Eine Ungleichbehandlung, die sich nicht durch einen Gesetzestext legitimieren lässt. Warum wird eigentlich ein Sozialhilfedelikt in der Grössenordnung von Fr. 200 nach der DSI geahndet, nicht aber Steuerhinterziehung in Millionenhöhe? Reiche Leute, die zwar Steuern zahlen, wenn auch zu wenig. Aber sie zahlen, werden allenfalls eingebürgert, auch wenn sie kaum eine Wort Deutsch, Französisch oder Italienisch verstehen. Eingebürgert bereits in der 1. Generation.

  • am 27.01.2016 um 13:00 Uhr
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    @Peter Beutler: Es ist ja schön, dass Sie sich zu den Intellektuellen zählen, welche die reine Wahrheit für sich beanspruchen. Sie werden sehen, die DSI-Initiative, so wie Sie sie nennen, wird mehr als 30 Prozent der Stimmen beanspruchen. Deshalb hören Sie doch endlich auf zu predigen, nur die SVP unterstütze die Initiative! Beenden wir nun diese ermüdende Diskussion und lassen endlich den Souverän sprechen, warten wir also dem 28. Februar ab. Der Souverän ist allerdings heute noch nicht mehrheitlich links gestrickt!

  • am 27.01.2016 um 14:39 Uhr
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    Herr Düggelin, ich habe Sie ja nie aufgefordert, sich in diese Diskussion einzubringen. Es ist Ihr gutes Recht, sich dieser zu entziehen, und meines allenfalls damit weiterzufahren. Ich bin überzeugt davon, dass Infosperber noch weitere Beiträge über den Abstimmungskampf, die DSI betreffend, aufschalten wird. Im Übrigen habe ich die SVP in meinen Beiträgen gar nicht erwähnt. Wenn ich das jetzt kurz nachhole, nur deshalb, um darauf hinzuweisen, dass es auch eine Reihe von SVP-Magistraten und Räte gibt, die sich öffentlich gegen diese Initiative aussprechen. Gemäss Ihrer Definition wären diese auch links, wofür sie sich wohl bei Ihnen bedanken würden. Kommt dazu, dass auch die FDP, die CVP und die BDP dezidiert gegen diese Initiative aussprechen.Zumindest die FDP und die BDP sind im politischen Koordinatensystem ganz sicher nicht links angesiedelt, und die CVP grossmehrheitlich auch nicht. Es sieht ganz danach aus, als ob sie unter Argumenten etwas anderes verstehen als ich. Unterstellungen, persönliche Angriffe sind darunter aus meiner Sicht jedenfalls nicht gemeint.

  • am 27.01.2016 um 15:13 Uhr
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    @Mein lieber Peter Beutler, ich liebe es, Ihnen doch wieder zu entgegnen, allerdings wollen Sie mich offenbar nicht verstehen, was Ihnen natürlich selbstverständlich freigestellt ist. Ich habe nicht gesagt, nur die Linken würden die Initiative ablehnen, ich habe nur gesagt, die DSI-Initiative werde über 30 Prozent der Stimmen erhalten, denn dieser Prozentsatz entspricht ja den Wählerstimmen der SVP in den letzten eidgenössischen Wahlen. Ich denke aber, dass man einen Abstimmungskampf auch überdehnen kann, was beim Schweizer Normalverbraucher nicht sonderlich gut ankommt, das hätten sich auch die 150 Rechtsprofessoren und Richter überlegen
    müssen, bevor sie ihren Aufruf gestartet haben. Und Sie haben natürlich recht, die SVP habe ich selbst erwahnt und nicht Sie, zufrieden?

  • am 1.02.2016 um 12:09 Uhr
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    Mir fallen bei den Argumentationen gegen die Durchsetzungs-Initiative 2 Dinge auf:
    1. nirgendwo habe ich gelesen, dass es auch Opfer gibt. Die zählen scheinbar überhaupt nicht, nur die ach so armen Gesetzesbrecher sind schützenswert.
    2. in alarmierenden Tönen wir die Durchsetzungs-Initiative als demokratiefeindlich, als die Rechtsordnung und die Gewaltentrennung missachten gebrandmarkt. Nun hat das Bundesgericht am 12.10.2012 beschlossen, dass Völkerrecht vor Bundesrecht geht. Es hat damit in schwerster Weise die Gewaltentrennung gebrochen! Ein solcher Entscheid gehört in die Kompetenz der Legislative und schlussendlich der Stimmberechtigten.

  • am 1.02.2016 um 12:28 Uhr
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    @Urich Hertig: Ihre Einwände sind absolut berechtigt! Schliesslich ist wirklich die Frage zu stellen, was demokratiefeindlich ist! Die Gegner überzeichnen und geben sich als Internationalisten zu erkennen, welche die Schweiz am liebsten abschaffen möchten. (Dazu gehören auch diverse AltBundesräte….! Alter schützt vor…… nicht!
    Aber darüber werden wir wohl einmal noch abstimmen. Thilo Sarrazin schrieb vor nicht allzu langer Zeit ein Buch: «Deutschland schafft sich ab». Dieser Mann, einst der Sozialdemokratische Partei Deutschlands angehörend, hat hellsehrische Fähigkeiten!

  • am 1.02.2016 um 12:37 Uhr
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    @Herr Hertig, was dürfen die Stimmberechtigten, die insgesamt in unserem Land höchsten 60% ausmachen? Etwa 1,5 Mio der erwachsenen Menschen, die schon 10 oder mehr Jahre bei uns leben, darunter Ausländer_innen in der 2., 3. und 4. Generation, ist es nicht möglich, an die Urne gehen. Liegt die Stimmbeteiligung bei 60%, sehr hoch für unser Land, würden bei einem Ja-Anteil von 50% bestenfalls ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung den Entscheid zu ihren Gunsten herbeiführen. Eine Minderheit auf jeden Fall. Das ist Eine. Das Andere: Darf eine Stimmenmehrheit darüber entscheiden, ob die Todesstrafe eingeführt werden soll? Ob man den Koran verbieten sollte? Predigten in den Moscheen untersagen sollte? Oder noch radikaler: Menschen die sich zum Islam bekennen, einfach ausweisen? Das ritzt die international vereinbarten Menschenrechte. Und die stehen über unserer Rechtsordnung. Sollte ein Entscheid durchkommen, der die Menschenrechte verletzt, dann ist es legitim, sich diesem über zivilem Widerstand zu widersetzen. Sollte die DSI durchkommen, werden wir zu dieser Massnahme aufrufen. Zehntausende, allenfalls Hunderttausende werde die Durchsetzung zu blockieren wissen. Gar keine Frage.

  • am 1.02.2016 um 13:30 Uhr
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    @LIeber Herr Beutler: Warum leben Sie nicht in Mali?

  • am 1.02.2016 um 14:41 Uhr
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    Sehr geehrter Herr Beutler, ich habe schon einmal geschrieben, wer die Voraussetzungen erfüllt kann sich um das Bürgerrecht bewerben. Er kann es auch bleiben lassen, wie ein ehemaliger Mitarbeiter von mir, mit dem mich heute eine lebendige Freundschaft verbindet. Also Ihre komischen Berechnungen sind Luftgebilde. Was mir an Ihren Stellungnahmen auffällt und das auch bei all den Professoren, Künstlern d.h. Leute die sich als Intellektuelle Eliten sehen, ist eine gewisse Ueberheblichkeit. Ja, wir Bürger könnten die Todesstrafe einführen, aber wir werden das nicht, denn die Justiz hat sich im Verlaufe der Geschichte immer wieder durch Fehlurteile ausgezeichnet. Wir Schweizer Stimmbürger und Wahlberechtigte haben besser und besonnener gehandelt als all die «intellektuell Eliten» welche einmal linke, einmal rechte Extrem-Ideologien verherrlichten und uns damit beglücken wollten.

  • am 1.02.2016 um 14:48 Uhr
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    @Ulrich Hertig: noch einmal, Congratulations!

  • am 1.02.2016 um 19:42 Uhr
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    Sehr geehrter Herr Gasche, am Schluss des Beitrags von Herrn Bertschinger leuchtet rot ein Inserat: rettet die AHV, rettet Arbeitsplätze, SVP Durchsetzung-Initiative NEIN. Können Sie mir erklären, was für ein Zusammenhang besteht zwischen den Ausführungen von Herrn Bertschinger, der Rettung der AHV und der Rettung von Arbeitsplätzen und der Durchsetzungs-Initiative?

  • am 2.02.2016 um 15:48 Uhr
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    BITTE BETRACHTEN SIE DEN MEINUNGSAUSTAUSCH ZU DIESEM ARTIKEL ALS ABGESCHLOSSEN. DAS HIN UND HER IST NICHT MEHR ERGIEBIG. – Die rote Anzeige ist in der rechten Rubriken-Spalte platziert und erscheint auf allen Seiten von Infosperber.

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