Kommentar

Das Ensi will weiter bocken

Thomas Angeli © zvg

Thomas Angeli /  Die Atomaufsicht Ensi stelllt dem Reaktordruckbehälter des AKWs Mühleberg einen Persilschein aus - ohne Bericht in den Akten.

Die Meldung aus Belgien im August 2012 waren beunruhigend für die BKW: Beim Reaktordruckbehälter im AKW Doel-3 waren Risse entdeckt worden. Die belgische Atomaufsichtsbehörde Fanc vermutete «Fertigungsfehler» und verfügte die Abschaltung von Doel-3 für mehrere Monate.

Der Stahl für den Druckbehälter in Mühleberg stammt aus der gleichen Schmiede wie derjenige in Doel-3, ist sechs Jahre älter – und weist bereits einen Riss auf. Die BKW liess deshalb im Sommer 2012 anlässlich der Jahresrevision eilends eine zusätzliche Untersuchung des Reaktordruckbehälters durchführen.

Das Urteil des Nuklearsicherheitsinspektorats zu dieser Untersuchung kam sehr schnell: Bereits am 31. August teilte die Behörde mit: «Ensi bestätigt guten Zustand des Reaktordruckbehälters des Kernkraftwerks Mühleberg.»

Den Prüfbericht, auf den es sein Urteil stützte, wollte das Ensi jedoch wegen angeblichen «Geschäftsgeheimnissen» nicht herausrücken. Der Beobachter gelangte deshalb an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb), und dieser hat nun eine Empfehlung – sein stärkstes Rechtsmittel – abgegeben: Sowohl der Bericht als auch das Prüfprotokoll als auch der ausführliche Prüfbericht seien dem Beobachter auszuhändigen.

Die achtseitige Empfehlung ist nicht nur wegen der Erkenntnis des Edöb brisant, dass das Ensi gegenüber dem Beobachter die Existenz eines detaillierten Prüfberichts verschweigen wollte. Irritierend ist vor allem die Argumentation des Ensi. Der von GE Hitachi im Auftrag der BKW erstellte Prüfbericht sei vom Schweizerischen Verein für technische Inspektionen (SVTI) im Auftrag des Ensi geprüft worden, argumentiert die Aufsichtsbehörde. Der SVTI habe darauf »zuhanden des Ensi Stellung genommen”. Der Bericht selber befinde sich nicht im Besitz des Ensi.*

Wie bitte?

Falls die Angaben des Ensi mehr sind als eine Schutzbehauptung, um den Bericht nicht herausrücken zu müssen, so muss man daraus schliessen, dass das Ensi dem AKW Mühleberg rein aufgrund von Angaben von Dritten eine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt hat – ohne den entsprechenden Bericht selber zu prüfen. Das stimme so nicht, präzisiert Ensi-Sprecher Sebastian Hueber. Fachleute des Ensi hätten «Einsicht in den Prüfbericht gehabt. Das Ensi verfügt jedoch nicht über den Bericht.» Der SVTI habe jedoch dem Ensi bestätigt, «dass im untersuchten Grundmaterial der zylindrischen Mantelringe des Reaktordruckbehälters in Mühleberg keine relevanten Anzeigen festgestellt wurden.»

Besagten Bericht hat der Beobachter übrigens immer noch nicht erhalten. Stattdessen kam ein eingeschriebener Brief aus Brugg: «Die Behörde erlässt eine Verfügung, wenn sie in Abweichung einer Empfehlung das Recht auf Zugang zu einem amtlichen Dokument einschränken, aufschieben oder verweigern will. Es wird zu prüfen sein, ob das Ensi in diesem Sinn verfügen wird.» Anders gesagt: Das Ensi will weiter bocken.

Der belgische Reaktor Doel-3, dessen Probleme die Messungen in Mühleberg überhaupt erst ausgelöst hatten, steht im übrigen seit Ende März wieder still. Zusätzliche Tests am Reaktordruckbehälter hatten «unerwartete Resultate» ergeben.

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* Das Ensi legt Wert auf die Feststellung, dass Ensi-Fachleute immerhin Einsicht in den Prüfbericht hatten.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Thomas Angeli ist Journalist und Betreiber des Blogs «Angelis Ansichten», wo er diesen Beitrag zuerst publizierte.

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3 Meinungen

  • am 7.04.2014 um 20:25 Uhr
    Permalink

    Ich habe die 8-seitigen Empfehlungen gelesen.
    Es ist unglaublich, was sich UNSER ENSI da erlaubt! Für mich ist klar, das ENSI arbeitet nicht für unser Land, es ist Teil der grobfahrlässig handelnden Atom-Mafia!
    Zitat ENSI Seite 6 „Die Analysen der Prüfresultate des Kernkraftwerks Mühleberg durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI haben bestätigt, dass der Grundwerkstoff des Reaktordruckbehälters den Qualitätsanforderungen entspricht…..»
    Das ENSI schreibt, der «Grundwerkstoff» sei in Ordnung, von der (Behälter-) Konstruktion schreibt es dies explizit NICHT!
    Eine Irreführung durch Auslassung des Wesentlichen!
    Die komischen Ausflüchte von wegen «Geschäftsgeheimnis» sind wirklich extrem plump und geben keinen Hinweis auf klares Denken. Gefährliche Leute in diesem korrupten «Inspektorat".

  • am 7.04.2014 um 21:05 Uhr
    Permalink

    Ouh, ich vergass zu erwähnen: Das Protokoll ist VOLL von Geschäftsgeheimnissen! Alles ensi-geschwärzt – oder doch eher ensi-rabenschwarz gelogen?

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