Kommentar

Warum mich die Asylgesetzrevision nicht überzeugt

Beat Allenbach © zvg

Beat Allenbach /  Neben wünschenswerten Neuerungen hat das Parlament den Zugang zum Asyl auf eine Weise erschwert, die ich nicht für annehmbar halte.

Bei der Volksabstimmung vom 9. Juni geht es um die elfte Revision des Asylgesetzes innerhalb von 32 Jahren. Schon seit über 20 Jahren wollten Bundesrat und Parlament die langwierigen Verfahren verkürzen, aber auch heute dauert es oft drei bis vier Jahre, bis ein definitiver Asylentscheid vorliegt.
Trotz des dauernden Bastelns am Asylgesetzes ist es dem Bundesamt für Migration nicht gelungen, das Ziel rascher Entscheide zu erreichen. Diese bittere Erkenntnis ist Grund genug, die x-te Revision abzulehnen. Nicht etwa in der Meinung, die Behörden sollten die Arme verschränken, im Gegenteil: Das geltende Gesetz erlaubt nämlich rasche Entscheid, doch es braucht den Willen zum Handeln. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat denn auch vorgeschlagen, über Asylgesuche von Menschen aus Südosteuropa, die kein Visum benötigen, innert Tagen zu entschieden, sofern nach der Anhörung keine weiteren Abklärungen nötig sind.
Zankapfel Botschaftsasyl
Doch was hat sich mit der neusten Revision geändert, die vom Parlament am 28. September 2012 als dringlich erklärt worden und am Tag danach in Kraft getreten ist? Das Recht, auf den schweizerischen Botschaften ein Asylgesuch einzureichen, wurde abgeschafft. Dieser Zugang zum Asyl war besonderes hilfreich für mittellose Menschen, vor allem für Frauen mit Kindern. Einerseits mussten diese Asylsuchenden den organisierten Schleppern keine überhöhten Transportkosten bezahlen, andererseits, musste die Schweiz, im Falle eines ablehnenden Entscheides, die Abgewiesenen nicht zum Verlassen unseres Landes auffordern, da sie sich noch in oder nahe ihres Heimatstaates befanden.
Das Hauptargument der Politiker, wonach heute kein anderes Land das Botschaftsasyl kenne und die Mehrheit dieser Gesuche abgelehnt wurde, ist nicht überzeugend. Auch bei den in der Schweiz eingereichten Gesuchen wird mehrheitlich das Asyl verweigert. Zudem besteht die Schweiz oft auf Regelungen, die von jenen der europäischen Staaten abweichen, deshalb verstehe ich nicht, weshalb sich die Schweiz ausgerechnet in diesem Bereich Europa angleichen sollte.
Dringliches Verfahren ist verfassungswidrig
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Deserteure und Kriegsdienstverweigerer nicht weiterhin als Flüchtlinge anerkannt werden, denn das war nur der Fall, wenn diesen Asylsuchenden Folter und andere unmenschliche Strafen riskierten. Sofern diese Gefahr besteht, das steht auch im abgeänderten Gesetz, darf ein Asylsuchender ohnehin nicht in sein Land zurückgeschickt werden. Er erhält dann gleichwohl Asyl oder wird vorübergehend aufgenommen. Mehr als fragwürdig ist der Umstand, dass diese Änderung als dringlich erklärt wurde, wie nicht allein linke Ständeräte bemängelten. Auch die Justizministerin erinnerte in der Parlamentsdebatte daran, dass gemäss einem Gutachten der Justizabteilung die Dringlichkeit nicht gegeben sei. Die Volksvertreter wollten jedoch ein politisches Zeichen setzen und nahmen die Verletzung der Bundesverfassung in Kauf, wie ein freisinniger Ständerat empört feststellte. Es ist also an den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, mit der Ablehnung der Vorlage die Parlamentarier zu mehr Respekt gegenüber der Verfassung zu ermahnen.
Nicht alle Revisionsvorschläge sind schlecht
Die Revision enthält auch Wünschenswertes. Das Einrichten besonderer Zentren für renitente Asylsuchende scheint mir grundsätzlich vernünftig zu sein. Die Kritiker vergessen, dass eine kleine Minderheit von Asylsuchenden gegenüber ihren Mitbewohnern in Empfangs- und Durchgangszentren rücksichtslos auftreten. Wenn Betrunkene innerhalb und ausserhalb der Zentren lärmen und handgreiflich werden, oder junge Männer andere belästigen und einschüchtern, ist das inakzeptabel, aber strafrechtlich kaum verfolgbar.
Wer als Freiwilliger mit Asylbewerbern im Gespräch ist, hat wiederholt Klagen von Frauen, Familien, aber auch von Männern gehört. Die Opfer arroganter Asylsuchender verdienen unseren Schutz. Deshalb ist es angebracht, handgreifliche Ruhestörer gesondert unterzubringen. Dort dürfen sie jedoch nicht sich selber überlassen bleiben. Sie sollten beschäftigt und betreut werden mit dem Ziel, in die normalen Unterkünfte zurückzukehren.
Auch gegen die Kompetenz für den Bund, Pilotprojekte zur Beschleunigung des Asylverfahrens probeweise einzuführen, würde ich mich nicht wehren. Die Opposition gegen solche Pilotprojekte widerspiegelt das Misstrauen in die Behörden. Doch Justizministerin Sommaruga ist die erste Bundesrätin, die sich ernsthaft bemüht, Mängel im Asylbereich nicht nur zu benennen, sondern zu beheben.
Weitere Verschärfungen verhindern
Übers Ganze gesehen ist die Asylgesetzrevision abzulehnen, obschon sie auch einzelne gute Vorschläge umfasst. Es gibt noch einen guten Grund für ein Nein. In den letzten 25 Jahren hat die Linke bereits viermal eine Volksabstimmung verlangt, die sie jedes Mal verlor: die verschärften Asylgesetze wurden stets mit grosser Mehrheit angenommen. Ich bin deshalb nicht zuversichtlich im Hinblick auf das Abstimmungsergebnis vom 9. Juni. Gerade weil sich das Nein der Linken kaum durchsetzen dürfte, ist es wichtig, dass viele Nein-Stimmen abgegeben werden. Ein überwältigendes Ja zugunsten der Asylreform würde die SVP, unterstützt von den Freisinnigen und den Christdemokraten, ermuntern, weitere vorgesehene Verschärfungen des Asylgesetzes durchzusetzen und das Recht auf Asyl auszuhöhlen.


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Keine

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