Kommentar

Endlich Fortschritte für Whistleblower

Dominique Strebel © zvg

Dominique Strebel /  Der November 2012 geht als Whistleblower-Monat in die Annalen der Gesetzgebung ein.

Der Bundesrat hat am 21. November 2012 das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine Botschaft zu einem neuen Whistleblower-Artikel im Obligationenrecht OR auszuarbeiten (siehe Link unten). In den bisherigen Entwürfen fehlt ganz wesentlich die Pflicht, Whistleblower-Anlaufstellen einzurichten und die entsprechende Sanktion, dass direkt an externe Behörden und die Medien gelangen darf, wer in einem Betrieb arbeitet, der keine taugliche Anlaufstelle eingerichtet hat. Hoffentlich verbessert das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD den Gesetzesentwurf in dieser Hinsicht.

Entwurf zum neuen Heilmittelgesetz

Der Entwurf zum neuen Heilmittelgesetz (siehe Link unten) vom 8. November 2012 dehnt zum einen die geltenden Garantien für Bundesangestellte neu auch auf Swissmedic-Mitarbeitende aus. Zudem wird aber auch den Mitarbeitenden von Pharmafirmen Schutz zugesichert, wenn sie Swissmedic Missstände melden. Art. 59 Abs. 3 und 5–7 (neu): «Angestellte von Personen und Organisationen, die Heilmittel herstellen, vertreiben, verschreiben oder abgeben, sind berechtigt, den zuständigen Behörden Wahrnehmungen zu melden, die auf eine Widerhandlung gegen Bestimmungen dieses Gesetzes schliessen lassen.»

Whistleblower-Anlaufstelle der SRG

Schweizer Radio und Fernsehen schliesslich haben zwar einen zu knappen und daher untauglichen Ethik-Code für ihre Mitarbeitenden erlassen (siehe Link unten), aber immerhin aufs erste Halbjahr 2013 die Einrichtung einer Whistleblower-Anlaufstelle angekündigt. Ein wichtiger Schritt hin zu tatsächlicher Bekämpfung von Missständen.

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Dieser Beitrag stammt von Dominique Strebels Blog.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Jurist und Journalist Dominique Strebel beobachtet, wie Polizistinnen, Staatsanwälte, Gutachterinnen, Rechtsanwälte und Richterinnen das Recht anwenden.

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Eine Meinung zu

  • am 3.12.2012 um 13:59 Uhr
    Permalink

    Dieses Gesetz kommt für die beiden Frauen aus Zürich zu spät, nur die eine hat teilweise Recht bekommen und das finde ich nicht richtig, denn die beiden haben eine Lawine ins Rollen gebracht betr. Scheininvalide; sie waren eigentlich die Auslöser für dieses Gesetz. Daher sollten beide rehabilitiert und entschädigt werden.

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