Kommentar

Blöder Drögeler – Bundesrichter blöder

Niklaus Ramseyer ©

Niklaus Ramseyer /  Ein mit Methadon und Valium zugedröhnter Mann stolpert in einen stehenden Lastwagen. Das Bundesgericht büsst den Chauffeur. Hoppla!

Wie blöd dürfen Lausanner Bundesrichter sein? Mindestens so blöd, wie Winterthurer Drögeler – oder noch blöder. So lautet jetzt leider die Antwort auf diese Frage. Und das kam so: 2008 stoppte ein Lastwagenchauffeur in der Altstadt von Winterthur sein Gefährt brüsk, weil ein lesender Fussgänger sich diesem ungebremst näherte. Trotzdem stolperte der Trottel in das stehende Fahrzeug und schlug den Kopf an. Der Mann hatte zuvor Methadon und auch noch Valium konsumiert, wie sich später herausstellte. Jetzt hat das Bundesgericht klipp und klar festgestellt, dass es so natürlich nicht geht: Es verhängte laut Berner «Bund» eine Busse von 100 Franken – zuzüglich 4000 Franken Gerichtskosten. Nicht gegen den unvorsichtigen und unverantwortlichen Fussgänger jedoch. Nein, gegen den Lastwagenfahrer. Begründung: Er hätte nicht nur anhalten, sondern auch noch hupen sollen.

Was hatten wohl die Bundesrichter konsumiert?
Das Urteil (BGE) eröffnet lustige neue Trends. Ein System, das stehende Lastwagen sofort automatisch laut hupen lässt, wenn sich ihnen ein Bekiffter oder ein Besoffener nähert, ist heute problemlos und günstig zu haben. Fussgänger können sich zudem ab sofort in ihre Zeitung oder in ein Buch vertiefen, während sie durch Schweizer Städte schlendern: Gemäss dem BGE sind die Automobilisten ja bei Androhung von Strafe und Busse gehalten, die so Herumirrenden permanent durch lautes Hupen vor Zusammenstössen mit dem ruhenden Verkehr zu schützen. Was auch dann noch gilt, wenn die lesenden Fussgänger zuvor Drogen konsumiert haben.
Bleibt bloss die Frage, was denn die Bundesrichter in Lausanne so alles konsumiert hatten, bevor sie zu ihrem ulkigen Urteil kamen: Ein Fläschlein «La Côte» ( aus der Region für die Region) zum Fischlein am Mittag am See unten etwa? Und ein Valium zum Schümlipflümli hinterher? Warum auch nicht: Wenn die Herren Richter danach zurück zum Gericht hinauf wanken, geht jeder Chauffeur ja nicht nur jederzeit voll auf die Bremse, wenn er sie kommen sieht – er hupt ihnen auch noch eins.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Fährt ein Auto mit Bremse und Hupe dran.

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