Rechtsexpertisen widerlegen Konzernbehauptungen
In der Wortwahl nüchtern und zurückhaltend, in der Sache geradezu vernichtend: So urteilen Evelyne Schmid von der Universität Lausanne, Elena Cima von der Universität Genf und Damiano Canapa von der Universität Lausanne in einem soeben auf www.jusletter.ch publizierten Artikel zur Initiative zur Unternehmensverantwortung. Für nüchtern und zurückhaltend steht der Titel: «Drei Missverständnisse» («Trois malentendus» im französischsprachigen Artikel). Mit Klartext schliesst die Analyse: Die Initiative verletze weder die Souveränität anderer Staaten noch führe sie zu einer Umkehr der Beweislast. Die Unternehmen würden nicht verpflichtet, in anderen Ländern zur Verbesserung der Menschenrechte und der Umwelt beizutragen. Sie müssten aber über angemessene Sorgfaltsprüfungen darauf achten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu vermeiden.
Kein juristischer Imperialismus – vielmehr «gewisse Pflicht»
Die Autorinnen und der Autor legen Schritt für Schritt dar, weshalb die Initiative nicht gegen das in der UNO festgeschriebene Verbot der Einmischung in interne Angelegenheiten anderer Staaten verstösst. Aus dem internationalen Recht und insbesondere aus den UNO-Prinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechte ergebe sich für die Schweiz sogar eine gewisse Pflicht, in ihrem eigenen Recht die Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und des Umweltschutzes anzuhalten. Da diese Pflichten für Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz gelten sollen, handle es sich nicht um Einmischung in andere Rechtsordnungen. Es wären interne Regeln mit extraterritorialen Wirkungen. Solche Regeln würden nicht nur international seit langem akzeptiert, sondern die UNO-Prinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten schlagen sie sogar ausdrücklich vor. Damit sei die Schweiz geradezu aufgefordert, die Unternehmen anzuhalten, dass sie in anderen Ländern nicht Menschenrechte verletzen und nicht die Umwelt schädigen. Von einem juristischen Imperialismus zu sprechen sei unbegründet.
Auch die in der Initiative vorgesehenen Sorgfaltsprüfungspflichten sind international abgestützt. Damit verbunden sei aber nicht eine Garantie, dass Menschenrechte oder Umweltschäden in jedem Fall vermieden werden könnten. Auch gebe es damit keine Pflicht, zur Verbesserung der Menschenrechte und der Umwelt in anderen Ländern beizutragen. Vielmehr gehe es darum, in den eigenen Aktivitäten Verstösse gegen diese elementaren und international anerkannten Standards zu vermeiden bzw. ihnen vorzubeugen.
Keine Gefahr, wenn nach bestem Wissen geschäftet wird
Schliesslich legen die Autorinnen und der Autor dar, warum der Vorwurf der sogenannten Beweislastumkehr falsch ist. Eine Klage gegen ein Unternehmen hätte nur dann eine Chance, wenn das Opfer einen erlittenen Schaden, einen Verstoss gegen eine Rechtsnorm, die Kausalität zwischen Verstoss und angerichtetem Schaden und das Unterlassen einer angemessenen Sorgfaltspflicht durch das Unternehmen belegen könne. Ein Unternehmen könnte sich aber noch schadlos halten, wenn es aufzeigt, dass es die Sorgfaltsprüfungen zu Menschenrechten und Umwelt nach bestem Wissen bzw. «angemessen» durchgeführt hat.
Auch erstreckten sich die Sorgfaltsprüfungen nicht – wie oft behauptet – auf alle Geschäfts- und Lieferbeziehungen eines Unternehmens. Der im Initiativtext verwendete Begriff der Kontrolle grenze die Geltung der Sorgfalt auf Beziehungen zu Unternehmen ein, über die ein Schweizer Unternehmen effektiv eine Kontrolle ausübe.
Dass die Gegner der Konzernverantwortungsinitiative frei von rechtlichem Sachverstand mit Argumenten fechten, haben vor Wochenfrist auch schon in der Deutschschweiz tätige Experten dargelegt. Ebenso nüchtern in der Sprache und ebenso kompromisslos in der Sache.
Justizministerin Keller-Sutter: «besonders irritierend»
«Zum Teil unrichtig und unvollständig», monierten in einem Gastkommentar in der NZZ (NZZ Online 18.11.2020) Markus Schefer, Professor für öffentliches Recht in Basel, Roland von Büren, emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht in Bern, Franz Werro, Professor für Obligationenrecht in Fribourg/Freiburg sowie Alexander Brunner, Oberrichter a.D. Zürich.
Ihre Kritik richtete sich vor allem gegen Bundesrätin Karin Keller-Sutter, weil sie den Eindruck erweckt habe, die Initiative finde «umfassend auf KMU Anwendung». Sie wandten sich auch gegen die Behauptung der angeblichen Beweislastumkehr, mit welcher «der Boden ernsthafter rechtlicher Analyse» verlassen worden sei. Dass sich ein beklagtes Unternehmen durch Nachweis angemessener Sorgfalt von seiner Haftung befreien könne, entspreche vielmehr «einer Befreiungsmöglichkeit und nicht einer Beweislastumkehr», belehrten die Experten die Justizministerin. Und als «besonders irritierend» werteten die Rechtsexperten, dass die für die Justiz zuständige Ministerin in der Debatte zur Konzernverantwortung Straf- und Zivilrecht verwechsle. Diese Verwechslung verunmögliche «eine nüchterne rechtliche Einordnung der Haftungsregelungen der Initiative», folgern wenig schmeichelhaft die Rechtsexperten.
Wenn sich selbst der Bundesrat nicht an die ihm verfassungsmässig auferlegte Pflicht «inhaltlich richtig und sachlich» zu informieren hält, ist es kein Wunder, dass die Abstimmungsdebatte viel Lärm statt Inhalte bot.
Siehe auch:
Konzern-Ideologien und Realitäten (auf infosperber)
Afrika fordert schon längst Konzernverantwortung (auf infosperber)
OECD gegen Glencore
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Na ja, mit Studien und Rechtsexpertisen kann man alles belgen. Das ist nichts Neues. Ich denke aber nicht, dass im Parlament und im Bundesrat alles Trottel sitzen, die das nicht beurteilen können. Auch Economiesuisse beschäftigt gute Leute die fundiert argumentieren und aufzeigen, dass die Annahme diese Initiative einzig und alleine dem Wirtschaftsstandort Schweiz schadet und nirgendwo auf der Welt zu irgendeiner Verbesserung führen würde. Economiesuiss hat zu diesem Thema übrigens auch Rechtsexpertisen durchführen lassen, die genau belegen, dass die Argumente gegen die Konzernverantwortungsinitiative richtig sind.
Lustiger @Reto Derungs. Ich dachte erst sie meinten das Ironisch mit «Auch Economiesuisse beschäftigt gute Leute die fundiert argumentieren […] diese Initiative einzig und alleine dem Wirtschaftsstandort Schweiz schadet und nirgendwo auf der Welt zu irgendeiner Verbesserung führen würde». Sie haben auf jeden Fall sicher Recht: nicht «Trottel» sind in der Regierung und bei Economiesuisse – sondern solche die ganz genau wissen, was sie tun, wenn sie die Wirtschaft – also sich selbst und ihre Verwaltungsmandatszahler – auf Kosten der restlichen Welt wieder mal mit ihren Geschichten im Studien-Pelz übertölpeln 😉
"Eine Klage gegen ein Unternehmen hätte nur dann eine Chance, wenn das Opfer einen erlittenen Schaden, einen Verstoss gegen eine Rechtsnorm, die Kausalität zwischen Verstoss und angerichtetem Schaden und das Unterlassen einer angemessenen Sorgfaltspflichtprüfung durch das Unternehmen belegen könne."
Man kann also aufgrund der Reaktionen der Unternehmer daraus schliessen, dass Dies von ihnen als «Normalfall» angesehen wird. Das ist das eigentlich schockierende am Ganzen. «Die Sorgfallspflicht» wird auch in der Schweiz oft vernachlässigt.(siehe Lonza) oder Umgangen (z.B durch Gutachten einer Atomaufsichtsbehörde mit Mitgliedern aus diversen Stromanbietern)
Um eine «Kontrolle zur Einhaltung von Umweltstandards und-Risiken» zu erreichen, müssten doch eigentlich Leute von Greenpeace oder so AKW’s kontrollieren dürfen.
Dasselbe müsste auch für Menschenrechtsorganisationen gelten, die Weltweit Misstände durch Arbeitsverhältnisse verorten.
Man holt sich ja auch nicht Mike Tyson als Berater, wen man um die Gesundheit von Boxern besorgt ist. Oder von Rüstungsfirmen begründen, warum es unbedingt einen Krieg braucht.