Westsahara: Die politischen Gefangenen von Gdeim Izik
Den Sahraouis in der Westsahara wird das Recht auf Selbsbestimmung verwehrt. Die Welt toleriert die Besetzung ihres Landes durch Marokko. Vor zehn Jahren wurden nach friedlichem Protest 24 Sahraouis festgenommen und verurteilt. Sie sitzen immer noch in marokkanischen Gefängnissen, unter unmenschlichen Bedingungen. Henriette Hanke Güttinger und Elisabeth Bäschlin, Vorstandsmitglieder des Schweizerischen Unterstützungskomitees für die Sahraouis Suks, erinnern an die Gefangenen.
Henriette Hanke Güttinger / Elisabeth Bäschlin Vor zehn Jahren machte die sahraouische Bevölkerung in den besetzten Gebieten der Westsahara mit friedlichen Mitteln auf die massiven Diskriminierungen aufmerksam, unter denen sie seit 1975 unter der marokkanischen Besetzung leidet und die eine Verletzung des humanitären Völkerrechts nach Genfer Konventionen darstellen. Der Protest bestand aus einem improvisierten «Zeltlager der Würde» bei Gdeim Izik, in der Nähe der Stadt Laayoune. Am ersten Tag kamen 2000 Sahraouis, am nächsten Tag 4000, dann 8000 und schon bald campierten 20’000 Menschen in Gdeim Izik. Sie forderten menschenwürdige Lebensbedingungen wie Zugang zu Arbeit, Wohnungen und Ausbildung. «Es dürfen nur Marokkaner Wohnungen und Häuser besitzen. Diese vermieten sie dann an Sahraouis. Lizenzen für Geschäfte und Werkstätten gibt es ebenfalls nur für Marokkaner. Und bei der Bildung und bei der Vergabe von Arbeitsplätzen haben die Sahraouis ebenfalls das Nachsehen», berichtete der Sprecher des Camps, Omar Zreybia, dem Journalisten Rainer Wandler von der TAZ (23.10.10). Und Abdeslam Omar Lahsen, Präsident der sahraouischen Menschenrechtsorganisation AFAPREDESA (Association of the Families of Sahrawi Prisoners and Disappeared) sagte: «Die Leute konnten die Unterdrückung und die Ungerechtigkeiten nicht länger ertragen.»
Gewaltsame Räumung
Nach zwei Wochen umstellten marokkanische Polizei- und Armeeangehörige das Gebiet mit Militärlastern und Jeeps und riegelten es hermetisch ab. Jede Verbindung zwischen der Stadt Laayoune und dem «Zeltlager der Würde» sollte unterbunden werden. Doch konnten die marokkanischen Behörden die Legitimität der Forderungen der Sahraouis nicht abstreiten und suchten vorerst den Dialog. Der Innenminister war vor Ort und man nahm mit den Repräsentanten des Lagers Verhandlungen auf. Am 4. November 2010 schien eine Einigung in Reichweite. Doch im Morgengrauen des 8. Novembers 2010 rückten Angehörige der marokkanischen Armee und der Polizei mit Baggern und Hubschraubern gegen das sahraouische Lager vor, überfielen die Leute mit Tränengas und Wasserwerfern und zerstörten die Zeltstadt. Auf dem Fernsehsender Al Jazeera war zu sehen, wie Leute in panischer Angst schreiend herumrennen und versuchen, sich auch vor dem sich ausbreitenden Feuer in Sicherheit zu bringen. Die Aktion wurde von Marokko als friedliche Auflösung der Proteste schöngeredet.
Hunderte wurden verhaftet, verletzt und sind verschwunden
In der Folge eskalierten die Vorgänge in der besetzten Westsahara. Symbole der marokkanischen Besatzungsmacht, Fahnen, Polizeiposten und Verwaltungsgebäude, wurden von den Sahraouis angegriffen. Auch Brände wurden gelegt. Die marokkanische Polizei, unterstützt von Spezialtruppen, einer Bürgerwehr im Sold von Marokko, zerstörte Häuser von sahraouischen Familien. Hunderte von jungen Sahraouis wurden verhaftet, die meisten nach einiger Zeit provisorisch wieder entlassen, was aber lediglich bedeutete, dass sie jederzeit wieder eingekerkert werden konnten. Menschenrechtsorganisationen berichteten von 723 verletzten und 159 verschwundenen Sahraouis. Die marokkanischen Behörden sprechen bis heute von elf getöteten Ordnungskräften. Unabhängigen Journalisten und internationalen Beobachtern verwehrte Marokko den Zugang ins Konfliktgebiet. Ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch listete Misshandlung der sahraouischen Zivilbevölkerung durch die marokkanischen Sicherheitskräfte auf. Seit 1991 ist die UNO-Friedenstruppe für die Westsahara, Minurso, im Gebiet stationiert, griff aber bei der gewaltsamen Räumung des Zeltlagers nicht ein.
Menschenrechtsvertreter im Gefängnis
24 sahraouische Menschenrechtsvertreter wurden als «Rädelsführer» der Unruhen von Gdeim Izik verhaftet und angeklagt; einem gelang die Flucht nach Spanien. Während mehr als zwei Jahren blieben die 23 Sahraouis in Untersuchungshaft im Gefängnis von Salé. Im Februar 2013 wurden alle 24 Sahraouis vor dem marokkanischen Militärgericht in Rabat «der Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit des Staates, der Mitgliedschaft einer kriminellen Bande und der Anwendung von Gewalt gegenüber Mitgliedern von Ordnungsdiensten im Dienst und damit der vorsätzlichen Tötung oder der Komplizenschaft zu vorsätzlicher Tötung» angeklagt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Acht der Angeklagten, alles Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, vier zu 30 Jahren, sieben zu 25 Jahren und drei weitere zu 20 Jahren. Zwei Sahraouis wurden nach dem Prozess aus dem Gefängnis entlassen, da sie ihre Strafe (2 Jahre) bereits mit der Untersuchungshaft abgesessen hatten.
Wie konstruiert die Anklage war, zeigte das Beispiel von Naâma Asfari, der von Marokko als Anführer bezeichnet und zu 30 Jahren Haft verurteilt worden ist: Naâma war bereits am Tag vor der Zerstörung des Zeltlagers verhaftet worden. Ebenso weilten zwei andere Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch im Ausland und wurden bei ihrer Rückkehr verhaftet. Sie alle konnten somit nicht am 8. November 2010 am Tod von Ordnungskräften beteiligt gewesen sein – sofern es diese Toten überhaupt je gegeben hat.
Auch ziviler Prozess eine Farce
Die französische Rechtsanwältin France Weyl, die den Prozess als Mitglied der Internationalen Vereinigung Demokratischer JuristInnen beobachtete, stellte fest, dass die Anklage auf Aussagen der Beschuldigten beruhte, die diesen unter Folter abgenötigt worden waren. Damit könne der «Prozess nicht als gerecht bezeichnet werden, weder nach international anerkannten Normen noch nach dem in Marokko geltenden Recht», so Weyl im Vorbericht zum damaligen Prozess.
Im Programm «Partnerschaft für Demokratie» hatte sich Marokko gegenüber dem Europarat verpflichtet, Zivilpersonen nicht vor ein Militärgericht zu stellen. Aus diesem Grund und auf Druck internationaler Menschenrechtsorganisationen entschied das marokkanische Kassationsgericht im Sommer 2016 über die Wiederaufnahme des Prozesses. Im Februar 2017 wurde der Prozess gegen die Sahraouis vor dem Zivilgericht in Salé wieder aufgenommen, im Juli schliesslich die Urteile gefällt, die aber kaum anders ausfielen als 2013: achtmal lebenslänglich, dreimal 30 Jahre, fünfmal 25 Jahre, dreimal 20 Jahre. Es gab somit keinen Unterschied zwischen dem Militär- und dem Zivilgericht. Das Ganze glich eher einem Schauprozess.
Misshandlungen und Einzelhaft
Nach dem Gerichtsurteil vom Juli 2017 wurden die Sahraouis auf fünf verschiedene Standorte in Marokko aufgeteilt, damit sie möglichst wenig Kontakt zu ihren Familien halten könnten. Damit verletzt Marokko die 4. Genfer Konvention, die in Artikel 76 festschreibt, dass Häftlinge von einer Besatzungsmacht im Gebiet, wo sie leben, inhaftiert werden müssen. Zudem ist das Besuchsrecht massiv eingeschränkt: Es werden maximal drei Familienangehörige mit demselben Namen für eine Dauer von 30 Minuten zugelassen – dafür müssen sie nun mehr als tausend Kilometer weit reisen. Immer wieder werden auch Besuchsgesuche abgelehnt.
Die Gefangenen berichten von Misshandlungen, von bis zu 45 Tagen Einzelhaft im «cachot», von fehlender Hygiene, Ernährung und medizinischer Versorgung auch bei chronischen Erkrankungen. So verstarb Anfang 2018 Mohamed El Ayoubi, einer der Gefangenen, aufgrund mangelnder medizinischer Versorgung.
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und um von der Öffentlichkeit nicht vergessen zu werden, haben die Gefangenen in den letzten zwei Jahren immer wieder Hungerstreiks durchgeführt, um auf die ungerechten Gerichtsurteile und die Haftbedingungen aufmerksam zu machen. Die Verteidigung hat Beschwerde gegen das Urteil von 2017 beim Kassationsgericht eingereicht, die in diesen Tagen – Anfang November 2020 – behandelt werden sollte, wie Marokko verlauten liess.
Die Gefangenen fordern eine Verlegung in Gefängnisse der Westsahara, in die Nähe der Familien, das Recht auf Besuche, auf medizinische Versorgung, auf Fortführung der Ausbildung, auf menschliche Behandlung. Zahlreiche europäische und internationale Organisationen und Parteien verschiedenster Länder verlangen seit 2010 immer wieder die Untersuchung der Foltervorwürfe und eine unabhängige internationale Untersuchungskommission der UNO und EU, um Licht in die Ereignisse in Gdeim Izik und Laayoune vom 8. November 2010 zu bringen.
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Die Autorinnen sind Vorstandsmitglieder des Schweizerischen Unterstützungskomitees für die Sahraouis Suks
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