Syngenta-Pestizid spielt grössere Rolle bei Vergiftungswelle
2017 vergifteten sich rund 800 Landarbeiterinnen und Landarbeiter, als sie auf Baumwollfeldern im zentralindischen Yavatmal Pestizide ausbrachten. Die Vergiftungen forderten über 20 Todesopfer. Wie eine Recherche von «Public Eye» aufzeigte, war das Insektizid «Polo», dass von Syngenta mit Sitz in Basel hergestellt wird, für die Vergiftungen mitverantwortlich.
Wie «Public Eye» berichtet, lassen neue Recherchen und amtliche Dokumente aus Indien nun darauf schliessen, dass «das Ausmass der Vergiftungsfälle deutlich grösser war als bislang bekannt.» Nichtsdestotrotz verkaufe Syngenta weiterhin «Polo» nach Indien. Die Betroffenen haben deshalb in der Schweiz eine OECD-Beschwerde eingereicht. Ausserdem bringen die Familien von zwei Todesopfern sowie ein Vergiftungsopfer, das überlebt hat, ihren Fall vor ein Schweizer Gericht.
«Syngenta redet Mitverantwortung klein»
Im Insektizid «Polo» ist der Wirkstoff Diafenthiuron enthalten, der in der Schweiz und in der EU seit Jahren verboten ist. 2009 wurde er vom Schweizer Markt zurückgezogen und steht seitdem auf der Liste der Stoffe, die «wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt verboten» sind. Auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stuft Diafenthiuron als «giftig beim Einatmen» ein und sagt, dass der Wirkstoff «bei längerer oder wiederholter Exposition organschädigend» sein kann.
Trotzdem habe Syngenta seine Mitverantwortung für die Vergiftungsfälle «bisher stets klein geredet oder sogar ganz bestritten», wie «Public Eye» schreibt. So ging der Konzern etwa gegen «10vor10» vor, als in der SRF-Sendung Recherchen zu den Vorkommnissen in Yavatmal publiziert wurden. Die Beanstandung blieb allerdings erfolglos: «Die in der eingereichten Beanstandung erhobenen Vorwürfe erweisen sich zum grossen Teil als unhaltbar», schrieb Ombudsmann Roger Blum in einer Begründung.
Syngenta bestreite kategorisch ihre Mitverantwortung für die gesundheitlichen und finanziellen Folgen der Vergiftungsfälle und behaupte, es gebe keinerlei Beweise, dass Polo dabei eine Rolle spielte», so «Public Eye».
Die Erklärung des Konzerns ist zum Beispiel im Tagesanzeiger vom 18. September nachzulesen: «Wir weisen falsche Behauptungen, dass unser Pflanzenschutzmittel ‹Polo› Auslöser für tragische Vorfälle in Yavatmal im Herbst 2017 sei, zurück», liess sich Syngenta-Sprecher Christoph Sieder zitieren. Es gebe weder Hinweise noch Belege dafür, dass Polo für die aufgetretenen Vorfälle verantwortlich sei. Das sei auch von der Untersuchungskommission, die die Regierung von Maharashtra nach den Vorkommnissen ins Leben gerufen habe, eindeutig bestätigt worden.
«Public Eye» gibt sich mit den Erklärungen des Konzerns aber nicht zufrieden und schreibt von «alternativen Fakten.»
«Ausmass der Vergiftungen grösser als bisher bekannt»
Wie «Public Eye» weiter schreibt, seien den beschwerdeführenden Organisationen aus Indien, Deutschland und der Schweiz Dokumente zugespielt worden, die darauf hindeuten würden, «dass das Ausmass der Vergiftungen im Zusammenhang mit Polo weitaus grösser ist als bislang bekannt.» So seien von der Polizei 2017 insgesamt 96 Vergiftungsfälle, die im Zusammenhang mit «Polo» stehen, protokolliert worden. In 36 der Fälle sei gemäss Protokoll ausschliesslich «Polo» benutzt worden.
Darüber hinaus habe die «Maharashtra Association of Pesticides Poisoned Persons» (MAPPP) mit zahlreichen weiteren Vergiftungsopfern Kontakt gehabt.
Beschwerde eingereicht
Am 17. September 2020 haben das indische Pesticide Action Network (PAN India), PAN Asia Pacific, das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) aus Berlin sowie Public Eye zusammen mit MAPPP in Bern eine Beschwerde beim nationalen Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingereicht. Dazu arbeiteten die Organisationen die Fälle von insgesamt 51 Bäuerinnen und Bauern auf, die berichtet haben, dass sie zwischen September und Oktober 2017 «Polo» genutzt hatten.
Wie «Public Eye» schreibt, hätten die Betroffenen nach der Verwendung von «Polo» an akuten Vergiftungssymptomen gelitten und würden zum Teil auch über entsprechende medizinische Atteste verfügen. Bei sämtlichen der 51 aufgearbeiteten Fällen hätten sich die Opfer in medizinische Behandlung begeben müssen. «Zu den akuten Vergiftungsfolgen gehörten Augenprobleme, Übelkeit, neurologische und muskuläre Symptome, Atemprobleme sowie Schwellungen und Hautreaktionen.» 43 Personen mussten hospitalisiert werden – die Mehrheit zwischen einem Tag und zwei Wochen. Neun Personen seien länger als zwei Wochen im Krankenhaus behandelt worden, eine Person sei sogar länger als 31 Tage hospitalisiert gewesen.
44 der 51 Personen hätten über temporären Sehverlust berichtet, 16 Personen seien für die Dauer von mehreren Stunden bis hin zu mehreren Tagen bewusstlos gewesen. Die meisten der Vergiftungsopfer seien längere Zeit arbeitsunfähig gewesen, einzelne sogar bis zu einem Jahr. Insgesamt 28 Personen seien nach wie vor von anhaltenden Gesundheitsproblemen betroffen, zum Beispiel von neurologischen und muskulären Problemen.
Hinweise auf Todesfälle
Die involvierten Organisationen erwarten gemäss «Public Eye» – «im Gegensatz zum bisherigen direkten Kontakt mit Syngenta» – das ihre Beschwerde «endlich zu konkreten Resultaten führt». Die Organisationen fordern von Syngenta unter anderem, in Indien keine gefährlichen Pestizide mehr an Kleinbauern zu verkaufen, bei denen im Vergiftungsfall kein spezifisches Gegenmittel zur Verfügung steht und für die es eine Schutzausrüstung braucht.
Weiter soll Syngenta den 51 beschwerdeführenden Vergiftungsopfern finanzielle Entschädigungen für die medizinischen Behandlungskosten sowie für Lohnausfälle bezahlen.
Die neuen Dokumente aus Indien würden auch Hinweise auf zwei im Zusammenhang mit «Polo» aufgetretene Todesfälle liefern. Die Fachanwaltskanzlei schadenanwaelte habe deshalb mit den Hinterbliebenen sowie mit einem überlebenden dritten Vergiftungsopfer in Basel eine auf der Produktehaftung basierende Schadensersatzklage eingereicht. Dies, weil einer der Wirkstoffe von «Polo», Diafenthiuron, direkt aus der Schweiz stammt. Es handelt sich dabei um die erste Klage von Produkthaftpflicht dieser Art.
«Public Eye» bilanziert: «Der Fall Yavatmal zeigt einmal mehr, welch gravierende Menschenrechtsverletzungen Schweizer Konzerne verursachen können. Deutlich wird auch, wie stark es bisher dem einzelnen Konzern selbst überlassen ist, dafür Verantwortung zu übernehmen oder auch nicht.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Ja gut, es ist wie immer. Das Syngenta-Pestizid ist in Indien legal zugelassen und hilft, den Ernteertrag zu sichern. Und wie man immer wieder sieht, ist auf den entsprechenden Behältern von Syngenta eine genaue Gebrauchsanweisung (in Wort und Bild) angebracht, aus der auch ersichtlich ist, dass bei der Anwendung dieses Pestizides eine Schutzausrüstung nötig ist. Die «vergifteten» Personen haben aber alle keine Schutzausrüstung getragen. Da scheint es dann doch seltsam, wenn man der Syngenta dafür die Verantwortung geben will. Das wäre in etwa so, wie wenn ich in einem Auto sitze, den Gurt nicht anlege, deshalb Verletzt werde und dann sage, der Hersteller des Autos habe nicht genügend auf meine Sicherheit geachtet. Irgendwo müsste eben schon auch die Eigenverantwortung noch etwas zählen.
Liefert Syngenta Schutzkleidung mit? (im Auto werden die Gurten mitgeliefert)
Wie wärs, wenn 10 oder 20 Syngentaverantwortliche eigenhändig in einem Treibhaus das Pestizid ausbringen würden um zu beweisen, dass da nichts passiert?
In Europa nicht zugelassen….schämt Euch, das Produkt zu verkaufen.
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