vonderLeyenzumWiederaufbauFonds

Kommissionspräsidentin von der Leyen lanciert vor Parlament neuen Wiederaufbaufonds © eu

EU – Wende statt drohendes Ende

Markus Mugglin /  Aussergewöhnliches geschieht: Deutsches Urteil gegen die Europäische Zentralbank, ein Wiederaufbaufonds. Erfindet sich die EU neu?

«Kriegserklärung», «katastrophale Konsequenzen» – lauteten entrüstete Stimmen auf dem international viel beachteten Kommentar-Blog «project syndicate». Auf «Makroskop», dem deutschen Online-Magazin für Wirtschaftspolitik, tönte es mit «skandalös» nicht weniger dramatisch. Das war in den Tagen nach dem 5. Mai, als das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe die von der Europäischen Zentralbank EZB getätigten Anleihenkäufe als teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.

Zwei Wochen später hat die Stimmung umgeschlagen. Geradezu Historisches spiele sich ab. Es ist die Rede eines europäischen «Hamilton-Moments». Damit wird auf die Übereinkunft von 1790 in den USA zwischen Alexander Hamilton und Thomas Jefferson für gemeinsame Schulden angespielt, die den Wandel von der US-amerikanischen Konföderation mit wenig Zentralgewalt zu einer politischen Föderation erleichterte. Dieser historische Vergleich wurde gezogen, als das französisch-deutsche Tandem Macron-Merkel den 500-Milliarden-Wiederaufbau-Fonds vorgeschlagen hatte und mit ihm verbunden die gemeinsame EU-Schuldenaufnahme. Am 27. Mai hob Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Fonds auf die EU- Ebene und stockte ihn noch auf 750 Milliarden Euro auf.

Unionsweit macht sich ein Wechselbad der Gefühle und Stimmungen breit. Sie könnten widersprüchlicher gar nicht sein. Noch ist nicht entschieden, wie es ausgeht. Kommt es zur Wende oder droht über dem Richterspruch aus Karlsruhe das Ende des Euro und möglicherweise der EU, wie die an der Columbia University lehrende Katharina Pistor auf «Project Syndicate» mutmasste?

Der Streit über das Urteil der deutschen Verfassungsrichter ist jedenfalls noch nicht ausgestanden, auch wenn er durch die Ankündigungen des «Mer-cron»-Plans und des Wiederaufbaufonds der Kommissionspräsidentin von der Leyen in den Hintergrund rückte. Die Drohung, dass die Richter in Karlsruhe der Deutschen Bundesbank untersagen, sich weiter an den Anleihenskäufen der EZB zu beteiligen, ist nicht gebannt. Die Folgen wären unabsehbar. Denn die Deutsche Bundesbank ist der wichtigste Akteur hinter den Staatsanleihenskäufen der EZB. Ein Rückzug gerade jetzt – in der tiefsten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg – hätte «katastrophale Konsequenzen». Die Spekulanten würde es freuen, die Eurozone in der heutigen Form gäbe es wohl nicht mehr lange.
Kompetenzgerangel
Der Richterspruch erschüttert die EU auch institutionell in ihren Grundfesten. Denn das deutsche Verfassungsgericht masst sich gleich zwei Dinge an, wozu es laut vielen Beobachtern gar nicht zuständig ist. Es widersetzt sich der Autorität des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im Dezember die Staatsanleihenskäufe als rechtens gutgeheissen hat. Die Richter in Karlsruhe halten ihren Kollegen in Luxemburg vor, dass sie die Verhältnismässigkeit nicht gebührend geklärt hätten. Sie richten aber auch über eine europäische Institution, wofür die europäischen Richter zuständig sind und nicht das nationale Gericht eines Mitgliedstaates. In Polen und Ungarn hat man es mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Es kommt hinzu, dass sich das Karlsruher Urteil gegen die EZB richtet, welcher nach den ausdrücklichen Wünschen Deutschlands der Status der Unabhängigkeit zuerkannt wurde.
Das Urteil ist aber auch in seiner ökonomischen Begründung fragwürdig. Es behauptet kühn, die Luxemburger Richterkollegen hätten die tatsächlichen Auswirkungen des Programms auf die Wirtschaftspolitik vollständig ausgeklammert. Konkret erwähnt werden die ökonomischen und sozialen Auswirkungen auf Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer. Betont werden insbesondere die Verlustrisiken auf Sparvermögen.
Es ist die in Deutschland geläufige Ökonomen-Sicht, die sich hier niedergeschlagen und sich international den Ruf des „ökonomischen Analphabetismus“ geholt hat. Man will nicht akzeptieren, dass die EZB ihre Zinspolitik auf die Lage des gesamten Euro-Gebietes ausrichten muss statt nur auf die Folgen in Deutschland. Oder wie es Heiner Flassbeck und Friederike Spiecker auf «Makroskop» den Karlsruher Richtern bildhaft versuchten verständlich zu machen: «Man hat eine Feuerwehr gegründet, und siehe da, die Feuerwehr löscht Brände. Wer sagt, dass sie das nicht darf, weil das Löschen Kollateralschäden hervorruft, muss die Feuerwehr abschaffen oder der Feuerwehr erklären, wie man Brände löscht, ohne solche Schäden zu verursachen.»
Wie das zu machen wäre, vermögen die Richter nicht zu sagen. Sie «vergessen» gar zu erwähnen, dass Deutschland mit seinen chronischen Leistungsbilanzüberschüssen Teil des Problems statt der Lösung in der Eurozone ist. Sie nehmen damit auch nicht zur Kenntnis, wie Deutschland seit Jahren die von der EU-Kommission immer wieder gemachte Empfehlung, mehr zu investieren, ignoriert und so die gesamteuropäische Wirtschaftsentwicklung gebremst statt gefördert hat.
Doch wie schwach die Argumente auch sind, der «Countdown» tickt. Sollte die EZB die geforderte Verhältnismässigkeit ihrer Staatsanleihenskäufe nicht belegen, müsste die Deutsche Bundesbank ihre Mitwirkung am 6. August einstellen. Das käme einem Verstoss gegen den Vorrang europäischen Rechts gegenüber nationalstaatlichem Verfassungsrecht gleich. Die EU-Kommission müsste wohl reagieren und ihre bereits geäusserte Drohung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wahr machen. Der Streit würde weiter eskalieren – mit politisch und erst recht wirtschaftspolitisch völlig unabsehbaren Folgen für den Euro-Raum und darüber hinaus für die gesamte EU.
Wiederaufbaufonds als Gegengift
Ob es so schlimm kommt, ist offen. Der Richterspruch aus Karlsruhe könnte sich sogar positiv auswirken, auch wenn es nicht so gewollt war, meint der französische Ökonom Jean Pisani-Ferry. Er könnte die Regierungen dazu bringen, künftig das zu tun, was sie längst hätten tun sollen: Die Politiker sollten die Fiskal- und Wirtschaftspolitik nicht länger an die EZB delegieren, sondern sich selber dafür verantwortlich zeigen.
Diese Lektion scheint man nun in Deutschland zu lernen. Jahrelang liess Bundeskanzlerin Angela Merkel den französischen Präsidenten Emmanuel Macron mit seinen – auch wirtschaftspolitischen – Forderungen für mehr Europa ins Leere laufen. Jetzt hat sie offensichtlich den Ernst der Lage für die EU erkannt. Die gesamte Politprominenz steht auch dafür ein – vom Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble über den CSU-Chef Markus Söder bis zum Fraktionspräsidenten der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Manfred Weber. Sekundiert werden sie von Olaf Scholz als deutschem Kassenwart, der in einem Interview in «Die Zeit» das Hamilton-Momentum ins Gespräch gebracht hatte.
Auch wenn nicht Corona-Bonds oder Euro-Bonds aufgenommen werden, der Tabubruch wäre vollzogen. Die EU soll mit Deutschlands Segen über die Kommission gemeinsam Schulden machen dürfen. Die Summe von 750 Milliarden Euro ist zwar nicht halb so gross, wie das EU-Parlament Mitte Mai gefordert hat. Es macht gemessen am EU-weiten Bruttonationalprodukt nur etwas mehr als vier Prozent aus und ist damit deutlich kleiner als beispielsweise das Antikrisenprogramm Deutschlands im Verhältnis zu dessen wirtschaftlicher Stärke.
Doch die gemeinsame Verschuldung ist nicht das einzig Neue am EU-Wiederaufbaufonds. Die Kommission schlägt auch die Einführung neuer Steuern vor, die bei grenzüberschreitenden Transaktionen ansetzen. So könnte sie über mehr eigene Mittel verfügen. In Frage kommen Abgaben auf CO2, auf Finanz- und auf digitalen Geschäften. Schliesslich sind die an die Auszahlungen geknüpften Bedingungen von ganz anderer Qualität als die Bedingungen, die nach der Finanzkrise mit den Hilfszahlungen an Krisenländer verknüpft wurden. Damals war alles dem Verschleierungsbegriff Strukturanpassungen untergeordnet, was im Klartext rüden Sparzwang bedeutete. Das hatte die Krise der Empfängerländer erst recht verschlimmert. Jetzt sollen die Bedingungen auf die Zukunft gerichtet sein. Die Länder sollen ihre Gesundheitssysteme erneuern, die Transformation auf einen klimafreundlichen Kurs erleichtern und der Digitalisierung Schub geben.
Entlastung der EZB
Kommt die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen durch, gäbe sich die Union Raum für eine längst überfällige Fiskalpolitik. Sie würde zugleich die EZB ein wenig entlasten, die bisher auf sich allein gestellt den wirtschaftlichen Absturz zu verhindern hatte. Das gelang ihr zwar. Mit dem Instrumentarium der Geldpolitik konnte sie den Zerfall des Euro abwenden. Um negative Nebenwirkungen zu vermeiden, braucht es aber wirtschaftspolitische Massnahmen. Und dafür ist die Politik zuständig.
Es stellt sich noch die Frage, ob auch die «geizigen Vier» – Österreich, die Niederlande, Dänemark und Schweden – auf den Kurswechsel der EU einschwenken. Dänemark hat sein Nein zum Wiederaufbaufonds bereits relativiert. Warum sollten nicht auch die anderen drei Länder ein Einsehen haben? Denn ihre wirtschaftliche Stärke hat eine entscheidende Schwäche: Alle gehören in der EU zu den Ländern, die in ihren wirtschaftlichen Aussenbeziehungen regelmässig Überschüsse erzielen, die Niederlande sogar rekordhohe. Das heisst: Alle sind darauf angewiesen, dass andere Länder Defizite erleiden. Sollten diese aber wegen der Corona-Wirtschaftskrise als Käufer auf Jahre hinaus ausfallen, würde das auf die Überschussländer zurückschlagen. In Deutschland, ebenfalls mit jährlich sehr hohen Leistungsbilanzüberschüssen, scheint man das nun zu begreifen. Um aus der tiefsten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg herauszufinden, hängen die bessergestellten Länder auch von der Kaufkraft in den am meisten beschädigten Ländern ab.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

3065502515_fcf0d5f0f2

Die Euro- und Währungskrise

Noch mehr Geldspritzen und Schulden bringen die Wirtschaft nicht mehr zum Wachsen. Sie führen zum Kollaps.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

7 Meinungen

  • am 30.05.2020 um 13:49 Uhr
    Permalink

    Endlich lässt mich INFOsperber Morgenluft wittern! Zu lange pflegte, ja huldigte auch der IS den „ökonomischen Analphabetismus“ (aka Neoliberalismus (à la NZZ & auch TA)).

    Ein riesiges Komplement an den Autor Mugglin: Exzellente Übersicht über die derzeit sich im Gange befindende Diskussion!

    Tatsächlich haben wir es mit einem «Hamilton-Moment» zu tun – bezüglich wirtschaftlichen und damit unweigerlich auch der politischen Entwicklung.

    Die Schweiz befindet sich praktisch in jeder Hinsicht auf Seiten Deutschlands – gerade auch bezüglich des „ökonomischen Analphabetismus“. Der Artikel enthält daher für Schweizer auch ungehörte – ungehörige? – Vorstellungen und erfordert (wie jeder neue Lehrstoff) einiges an Denkanstrengung ab. Wer sich darauf einlassen möchte, lese die erwähnten (und weitere) MAKROSKOP-Artikel.

    Zitate:

    "Es ist die in Deutschland [& Schweiz, SK] geläufige Ökonomen-Sicht, die sich hier niedergeschlagen und sich international den Ruf des „ökonomischen Analphabetismus“ geholt hat."

    "Damals [nach der Finanzkrise 2008ff] war alles dem Verschleierungsbegriff Strukturanpassungen untergeordnet, was im Klartext rüden Sparzwang bedeutete."

    "Denn ihre [D, A, DK, NL, S, CH] wirtschaftliche Stärke hat eine entscheidende Schwäche: Alle gehören in der EU zu den Ländern, die in ihren wirtschaftlichen Aussenbeziehungen regelmässig Überschüsse erzielen … Alle sind darauf angewiesen, dass andere Länder Defizite erleiden.» [Defizite bedeuten nichts anderes als: Schulden!]

  • am 30.05.2020 um 14:27 Uhr
    Permalink

    Es würde mich interessieren, in wie weit das Thema Vollgeld – eine echte Finanzreform – eine Rolle spielt, oder Trumps Deal mit der FED, dass Werte zur Stützung aufgekauft werden mit von der FED erzeugten Geld, aber ins Eigentum des Staates überschrieben wird, was ein paar Parallelen zu Vollgeld hat.

  • am 30.05.2020 um 17:01 Uhr
    Permalink

    Auf der Selbstverständlichkeit der Legitimation des Gerichtshofs der EU stützt sich der Artikel ab, die aber keine Erwähnung fand.

    Begründen Sie, wer die Legitimation des EUGH zum Recht sprechen erteilt hat.

    Das Volk war es nicht, es gibt keines in der EU. Und die Repräsentanten? Auch nicht, denn dann hätten Sie ihr eigenes Kontrollorgan im Rechtsstaat Deutschland degradiert – das Verfassungsgericht. Es geht gar nicht ohne die Gewaltenteilung zu verletzen.

    Mit welchem Recht wurden Hoheitsrechte der Judikative an die EU übertragen? Wer behauptet eine Gewaltenteilung zu haben, der kann als Gesetzgeber gar keine Macht der Judikative übertragen. Ausser man hat keine Gewaltenteilung – dann hat man aber die gleichen Probleme wie Polen und Ungarn.

    Am Bsp. Deutschland steht im Art. 23 GG, dass «Hoheitsrechte per Gesetz» an die EU übertragen werden dürfen. Das betrifft aber nur die Legislative, die Gesetzgebende Gewalt. Was nicht geht, bleibt, die Judikative Gewalt zu übertragen.

    Weil aber Deutschland, wie auch die EU keine Gewaltenteilung kennen, also im GG nicht vorgesehen ist und auch die Weimarer Verfassung nie hatte, weiss man auch nicht was «Gewaltenteilung» eigentlich ist.

    Mit Sicherheit hätte Merkel als Exekutive keinen Sitz und kein Stimmrecht im Bundestag, dem Herzen der Legistlative. Und mit ebensolcher Sicherheit könnte nicht ein Gericht eine Entscheidung des Gesetzgebers aufheben.

    Es geht um Machtmissbrauch, wofür die fehlende Gewaltenteilung erfunden worden wäre.

  • am 30.05.2020 um 17:47 Uhr
    Permalink

    Im Vertrag von Lissabon (genauer AEUV) steht in Artikel 123: «Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten […] für Organe […] Union, Zentralregierungen, […] sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.»
    Zwischen März 2015 und Ende 2018 hat die Europäische Zentralbank (EZB) rund 2’600 Milliarden Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere investiert. Jetzt steckt die EZB 750 Milliarden Euro über ein Corona-Notprogramm in Staats- und Unternehmensanleihen.
    Man muss weder Jurist noch Wirtschaftswissenschafter sein um zu sehen, dass die EZB während Jahren massiv gegen die Lissaboner Verträge verstossen hat und das weiterhin tut.
    Die Verletzung des eigenen Rechts hat Tradition in der EU. Hätten sich die EU und die EZB an die eigenen Gesetze gehalten, wäre der Euro längst Geschichte. In einer Demokratie würde man in diesem Fall die Gesetze revidieren. Aber mit der Demokratie ist es halt so eine Sache in der EU.

  • am 30.05.2020 um 21:21 Uhr
    Permalink

    Der Wiederaufbaufonds ist eine überhastete und untaugliche Massnahme, die das Grundübel des Fehlkonstrukts Euro nicht lösen wird. Der Euro ist zu schwach für Nord- und zu stark für Süd-Europa. Deshalb produziert dieses Fehlkonstrukt grosse Handelsbilanz-Überschüsse im Norden und grosse Handelsbilanz-Defizite im Süden Europas, d.h. Misere im Süden und aufgeblähter Wohlstand im Norden. Nachdem die 750 Milliarden Euro verbraten sein werden, wird sich die Euro-Zone wieder in der gleichen Situation befinden wie heute. Nur werden die Schulden um 750 Milliarden Euro zugenommen haben.

  • am 31.05.2020 um 08:44 Uhr
    Permalink

    Wer hat die Gesetze wirklich geschrieben – und wer hat sie legitimiert? Jedenfalls nicht das Volk. Wieso gibt jemand gesetzten Buchstaben das Recht, wichtiger zu sein als das eigene Rechtsempfinden. Fühlt MANN/FRAU sich hilfloser, wenn er/sie sich nicht auf einen Text berufen kann. Was ist los mit der eigenen Autorität, die sich auf das Gewissen gründet, welches empfiehlt, sich so zu verhalten, dass es dem Wohle der Gemeinschaft und gleichzeitig dem Individuum dienen kann. Wir scheinen Gewissens-Krüppel zu sein, oder haben wir Lust darauf, befehligt zu werden, von Personen, die sich anmassen, zu wissen was gut und richtig und wahr wäre. Bildet regionale Gesprächs-Gruppen, um zu definieren was für Euch selber gelten könnte. So wird Rechtsempfinden wieder zur eigenen Angelegenheit und auch leb-bar. Gesetze sind geschrieben worden für solche, die sich ungerne an einen Rahmen halten, diesen sogar extra verletzen. Betrifft das dich? NEIN – dann fühle dich wohl in der Gemein-schaft – sei willkommen als Mensch und leiste deinen Beitrag mit deinen Talenten.

  • am 3.06.2020 um 23:44 Uhr
    Permalink

    Von WEM genau der Europäische Gerichtshof EuGH seine Autorität erhalten hat, wäre die entscheidende Frage. Wohl von Gott? Und deshalb unhinterfragbar? Quasi ein Dogma?

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...