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Für die Abgeordneten im deutschen Bundestag wird es zunehmend enger. © CC

Das deutsche Parlament platzt aus allen Nähten

D. Gschweng /  Seit Jahren bemüht sich das deutsche Parlament, kleiner zu werden – ohne Erfolg. Nächstes Jahr könnte es noch mehr wachsen.

Eigentlich sind sich alle einig: Das deutsche Parlament ist zu gross. Momentan zählt der Bundestag 709 Sitze – zu viele, finden die deutschen Parteien. Die Wahrscheinlichkeit, dass er nach der nächsten Wahl sogar noch weiter wächst, ist gross. Das kostet nicht nur Geld, den Abgeordneten geht wortwörtlich der Platz aus. Auch demokratische Entscheidungsprozesse sind ab einer gewissen Grösse nicht mehr effizient.

Seit sechs Jahren versuchen sich Abgeordnete der deutschen Parteien zu einigen, wie sich das aufgeblähte Parlament verkleinern liesse. Dazu müsste das Wahlrecht reformiert werden. Eine Einigung ist aber noch immer nicht in Sicht. Ein Ultimatum des Bundestagspräsidenten und ehemaligen Finanzministers Wolfgang Schäuble ist gerade eben abgelaufen.

Die Finanzstaatssekretärin Bettina Hagedorn (SPD) hat vorsorglich 400 Container-Büros beantragt, in denen die Abgeordneten und ihre Mitarbeitenden ab 2021 arbeiten können, wenn keine Einigung zustande kommt.

Aber warum ist das Thema überhaupt so kompliziert? Zum Teil liegt das an der Art, wie Deutschland seine Parlamentarier bestimmt.

Sie haben zwei Stimmen: Es ist (gar nicht so) kompliziert

Bei der Bundestagswahl hat jeder deutsche Bürger zwei Stimmen. Mit der ersten wählt er eine Person aus den Listen seines Wahlkreises, mit der zweiten eine Partei.
Anhand der Zweitstimme werden die Verhältnisse im Bundestag festgelegt, also welche Partei welchen Anteil der Sitze bekommt. Die Erststimme garantiert die lokale Repräsentation. Zugespitzt gesagt wird das Parlament damit zweimal gewählt. Oder besser: anderthalbmal.


Wahlzettel für den deutschen Bundestag mit Erst- und Zweitstimmenspalte (Marco Verch, Flickr)

Abgeordnete, die ihren Wahlkreis mit der Erststimme gewinnen, ziehen direkt ins Parlament ein. Sie gelten als «direkt gewählt» und erhalten ein «Direktmandat». 299 Wahlkreise füllen so 299 Sitze. Die dann noch übrigen Sitze werden anhand der Mehrheitsverteilung aus den Landeslisten der Parteien aufgefüllt.

Dieses System wird als «personalisiertes Verhältniswahlrecht» bezeichnet. Es soll garantieren,

  • dass jeder Wahlkreis durch eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten repräsentiert ist. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn jemand stirbt oder sein Mandat niederlegt.
  • dass die Mehrheitsverhältnisse bundesweit trotzdem gewahrt bleiben.

Wenn diese Rechnung aufginge, hätte der deutsche Bundestag genau 598 Abgeordnete.

Überhang- und Ausgleichsmandate: Es ist kompliziert

Das tut sie aber immer weniger. Und zwar aus folgendem Grund: Gibt es mehr Direktmandate, als einer Partei nach der Zweitstimmenverteilung zustünde, ziehen die betreffenden Kandidaten trotzdem ins Parlament ein. Damit die Wahlkreise repräsentiert sind, erhalten die Abgeordneten ein «Überhangmandat». Das Parlament wächst damit um ein paar Köpfe.

So ist das Zweitstimmenverhältnis aber nicht mehr gewahrt. Um es wieder ins Lot zu bringen, erhalten die anderen Parteien ebenfalls mehr Sitze, bis der Proporz wieder stimmt. Das Parlament wächst um noch mehr Köpfe. Die dazukommenden Abgeordneten erhalten ein «Ausgleichsmandat». Wer sich diesen Mechanismus lieber ansieht, als es durchzulesen, findet hier ein kurzes Erklärvideo des ZDF.

Mehr Parteien, mehr Parlamentarier

Als in Deutschland noch zwei grosse Volksparteien den grössten Teil aller Wählerstimmen auf sich vereinten, funktionierte diese Zahlenakrobatik. Seit sich neben der FDP noch die Grünen, die Linke und die AfD um Sitze bewerben, gibt es auch mehr Überhang- und Ausgleichsmandate, der Bundestag wächst.

In der seit 2017 laufenden Legislaturperiode hat der Bundestag deshalb 709 Abgeordnete. Ab 2021, wenn die nächste Bundestagswahl stattfindet, könnten es über 800 werden. Dazu kommen Sekretäre, Sachbearbeiterinnen, Hilfskräfte sowie wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auf die jeder Abgeordnete Anspruch hat. Sie alle brauchen Büros, Telefonanschlüsse, Toiletten – oder kurz: Platz. Und dieser wird langsam knapp.

Vorschläge, wie dem deutschen Bundestag eine Schrumpfkur gelingen könnte, gab es schon jede Menge, zum Beispiel

  • die Abschaffung aller Überhang- und Ausgleichsmandate. Dann wären aber die Wahlkreise nicht mehr repräsentiert.
  • den Vorschlag, einen Teil der Überhangmandate nicht mehr auszugleichen. Mehr als 15 nicht ausgeglichene Überhangmandate sind jedoch illegal, entschied das deutsche Verfassungsgericht 2012.
  • eine Anhebung der Fünf-Prozent-Hürde, die Parteien für den Einzug ins Parlament überbieten müssen – dabei verlören aber mehr Wähler die parlamentarische Repräsentation.
  • eine Vergrösserung der Wahlkreise, womit die Anzahl der Direktmandate kleiner würde.

Wie auch immer die Wahlrechtsreform aussieht, irgendjemand verliert

Um eine Vergrösserung der Wahlkreise wird schon seit Jahren gefeilscht. Bisher ohne Ergebnis. Bei einer Beschränkung der Direktmandate verlören die grossen Parteien SPD und CDU/CSU, die in der Breite gut präsent sind und viele Wahlkreise gewinnen können. Von den 46 Überhangmandaten der letzten Bundestagswahl entfielen beispielsweise 43 auf die CDU/CSU («Süddeutsche Zeitung»). Die kleinen Parteien profitieren von den Direktmandaten kaum.

Ein Vorschlag von Wolfgang Schäuble, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu verringern und bis zu 15 Überhangmandate nicht mehr auszugleichen, scheiterte am Widerstand der kleineren Fraktionen. Grüne, FDP und Linke legten im Oktober einen Gesetzesentwurf vor, der nur noch 250 statt 299 Wahlkreise vorsieht, aber 630 Parlamentssitze (statt bisher 598).

Demokratisch gesehen kein Ruhmesblatt

Die CSU will eine Höchstgrenze von 650 Sitzen, aber die 299 Wahlkreise beibehalten. Die SPD kann mit Direktmandaten teilweise ihre schlechten Wahlergebnisse ausgleichen und ist gegen eine Reform der Wahlkreise.

Innerhalb der CDU gibt es verschiedene Meinungen. Ein gemeinsamer Vorschlag einiger Abgeordneter von CDU/CSU sieht eine Halbe-halbe-Regelung vor: Die Hälfte der Abgeordneten wird direkt mit der Erststimme, die andere Hälfte mit der Zweitstimme gewählt. Die SPD wollte die Wahlrechtsänderung mit einer zwingenden Frauenquote von 50 Prozent verknüpfen. Einig wurde man sich so natürlich nicht.

Dann wird eben aus dem Container regiert

Einzelne Abgeordnete anderer Parteien sind dazu noch der Meinung, dass sich Deutschland auch ein grosses Parlament leisten kann. Derzeit kostet der Bundestag jährlich eine Milliarde Euro. «13 Euro pro Bundeseinwohner jährlich, das kostet unsere Demokratie» und das sei verkraftbar, zitierte die «Süddeutsche Zeitung» den SPD-Abgeordneten Mahmut Özdemir. Mit 850 Abgeordneten würden es pro Jahr 111 Millionen mehr, rechnete die «taz» aus. Leider ist nicht bekannt, ob diese Summe das parlamentarische Containerdorf einschliesst.

Aus Sicht der demokratischen Handlungsfähigkeit wäre keine Einigung kein Ruhmesblatt für die Parlamentarier. Und die Zeit drängt: Im Frühjahr beginnen die Parteien mit der Aufstellung der Kandidaten für die Bundestagswahl 2021.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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