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Der Flughafen Heathrow darf keine dritte Rollbahn bauen, sagt der Londoner Court of Appeal. © Pixabay

Gericht: Das Klima gewinnt gegen die Wirtschaft

Monique Ryser /  Britische Richter verhindern dritte Start- und Landebahn in Heathrow mit dem Pariser Klimaabkommen.

Der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan twitterte: «Wir haben gewonnen! Das heutige Urteil ist ein grosser Sieg für alle Londoner, die den Klimanotstand bewältigen und für saubere Luft einstehen wollen.» Seine Begeisterung ist verständlich: Der Court of Appeal, also das nationale Berufunsgericht, hat entschieden, dass die geplante dritte Start- und Landebahn des Flughafens Heathrow aus Umweltgründen nicht gebaut werden darf. Denn: Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens von 2016 habe sich die britische Regierung verpflichtet, Massnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen und bis 2050 die schädlichen Emissionen auf netto null zu senken. Der Ausbau des Flughafens widerspreche dem.
Gesetzeswidrig
Wie die Zeitung «The Guardian» schreibt, begründet Lord Justice Keith Lindblom das Urteil wie folgt: Das Abkommen von Paris hätte beim Entscheid für die Rollbahn berücksichtigt werden müssen. Da das nicht geschehen sei, habe die Regierung gegen das Gesetz verstossen.
Laut «Guardian» ist es das erste Mal, dass ein Gericht das Pariser Klimaabkommen in seine Urteilsbegründung einbezieht und höher gewichtet als wirtschaftliche Interessen.

Keine Gegenwehr der Regierung
Die Regierung unter Boris Johnson hat – gemäss der Zeitung «Guardian» – in einer ersten Reaktion angekündigt, das Verdikt zu akzeptieren. Dabei mag mitspielen, dass sich Boris Johnson bereits 2015 gegen den Ausbau ausgesprochen hat.
Der Flughafen Heathrow ist schon heute einer der grössten Knotenpunkte der weltweiten Luftfahrt. Rund 80 Millionen Passagiere werden pro Jahr abgefertigt. Die dritte Start- und Landebahn hätte 700 zusätzliche Flüge pro Tag ermöglicht.

Klimaschutz muss in Entscheidfindung einfliessen
Beim Appelationsgericht geklagt hatte die Umweltorganisation Plan B. Der «Guardian» zitiert den Plan B-Vertreter Tim Crosland: «Jetzt ist klar, dass unsere Regierung nicht sagen kann, sie wolle das Pariser Klimaabkommen umsetzen und gleichzeitig ganz offensichtlich dagegen verstösst.» Plan B hatte argumentiert, dass mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens die darin festgehaltenen Ziele integraler Teil der Regierungsführung geworden seien. Deshalb hätte beurteilt werden müssen, wie sich eine dritte Rollbahn mit dem Ziel vereinbaren lasse, die Erderwärmung auf 1,5 Prozent zu beschränken.
Weltweite Folgen
«Dieses Urteil wird weltweit Folgen haben», sagt Margaretha Wewerinke-Singh, Expertin für Internationales Recht an der Leiden Universität in den Niederlanden, gegenüber dem «Guardian». «Es ist das erste Mal, dass ein Gericht bestätigt hat, dass das Pariser Klimaabkommen bindend ist. Einige haben argumentiert, dass die Ziele nur anzustreben seien und die Regierungen die Freiheit haben, sie auszublenden.» Jetzt sei klar, dass das nicht legal sei. Vertrag ist Vertrag!


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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Freiheit für die einen, Klimakiller und Lärmbelästiger für andere. Auf jeden Fall ist er hoch subventioniert.

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Eine Meinung zu

  • am 29.02.2020 um 15:41 Uhr
    Permalink

    Unabhängig von diesem Beitrag hier in Infosperber, warte ich derzeit auf einige Detailinformationen dazu aus London.

    Ganz so simpel wie es hier im Artikel rüberkommt, ist die Sache weder rechtlich, noch inhaltlich. Sowohl nach internationalen als auch nach nationalen Rechtsgrundsätzen, ist hier viel zuviel willkürliche «Annahme» daß gewisse Dinge überhaupt zwingend gewisse «andere Dinge» so und so bedeuten MÜSSEN und wie das im Einzelfall konkret zu belegen/messen und zu kontrollieren ist. Wenn einmal meine erwarteten Antworten gekommen sind, werde ich dann hier dazu noch einen Nachtrag schreiben.

    Jedenfalls wäre ein so von Manchen hier verstandener Grundtenor, nämlich «wegen Parisakkommen ist dies und das, nicht mehr genehmigbar» so nämlich juristisch und sachlich unrichtig und käme vielerorts dann auch so gar nicht vor. Allen schon der juristisch-rechtliche Unterschied zwischen «Verträgen» (IST Bindend) und «Abkommen» (SOLL einvernehmlich aber freiwillig erreicht werden), ist nur der Anfang eine langen Reihe von juristischen Detail-Teufeln.

    Oder ist hier jemand unter den Lesern, der wirklich ernswthaft glaubt, daß etwa irgendein internationales «Abkommen» künftig z.B. als rechtlich ÜBER der Schweizer Verfassung stehend, bewertet werden müßte?

    Werner Eisenkopf, Runkel/D.

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