Ringier_Gier

Die Fachpublikation «persoenlich.com» zeigte den «Tagi»-Aufmacher – mit dem Verweis auf Gier © persoenlich.com

So wird die Genossenschaftsidee verraten

Christian Müller /  Die Schweizerische Mobiliar Versicherungs-Genossenschaft beteiligt sich am Medienhaus Ringier. Wer hat da mitreden können?

Der französische Philosoph Jean-Jacques Rousseau schrieb im Jahr 1755 sinngemäss: Das Unrecht auf dieser Welt hat begonnen, als einer um ein Stück Land herum einen Zaun baute und sagte: «Das Land innerhalb dieses Zauns ist mein.» Wie recht er doch hatte!

Einige alemannische Volksstämme allerdings wussten das schon ein paar Jahrhunderte vorher, und sie schrieben es nicht nur hin, sondern sie lebten diese Erkenntnis. Sie kannten die genossenschaftliche Zusammenarbeit mit gemeinsamer Nutzung des Bodens für die Landwirtschaft – mit gemeinsamer Nutzung wohlverstanden, der Boden war und blieb im Gemeinbesitz, zu gleichen Teilen für alle. Auch im geographischen Gebiet der heutigen Schweiz gab es solche «Genossenschaften», heute «Korporationen» genannt, schon vor dem Rütlischwur 1291. Die ältesten erhaltenen schriftlichen Dokumente stammen aus dem 11. Jahrhundert. Etliche Korporationen bestehen bis heute, vor allem in der Zentralschweiz. Genau das gleiche sind Korporationen und Genossenschaften allerdings nicht. Die Korporationen dürfen am Ende des Jahres einen auf alle Mitglieder gleichmässig verteilten Jahresgewinn ausschütten, während die Genossenschaften gemäss Schweizer Obligationenrecht Art. 828 keinen Gewinn verteilen dürfen, sondern ihre Produkte an die Mitglieder billiger abgeben müssen: im Falle von Baugenossenschaften also die Wohnungen, im Falle von Coop und Migros, die rechtlich ebenfalls Genossenschaften sind, eben Milch, Brot, Fleisch oder was auch immer.

Und wie steht es mit der Mitsprache der Genossenschafter?

Im Gegensatz zu den Aktiengesellschaften, in denen das Stimmrecht bei Entscheidungen abhängig von der Kapitalbeteiligung ist – wer also etwa 51 Prozent des Aktienkapitals besitzt, kann de facto allein entscheiden – gilt in der Genossenschaft: Jedes Mitglied hat eine Stimme. Zumindest in der Theorie. Bei kleinen Genossenschaften, etwa Baugenossenschaften, mag das sogar immer noch zutreffen und funktionieren. Grosse Genossenschaften allerdings haben längst einen Weg gefunden, wie das Mitbestimmungsrecht der Genossenschafter ausgeschaltet wird.

Der Einstieg der Schweizer Mobiliar Versicherung mit dem Kauf von 25 % des Aktienkapitals beim Medienkonzern Ringier gibt Anlass, die Frage der Mitbestimmung bei dieser Genossenschaft genauer anzuschauen. Wer hat da mitreden können?

Schon das Organigramm zeigt, dass gleich unter der Genossenschaft alles weitere auf der Basis von Aktiengesellschaften organisiert ist – mit der üblichen hierarchischen Geschäftsführung.

Das Organigramm des Mobilar-Versicherungskonzerns – hier noch ohne die Beteiligung an Ringier – zeigt, dass die Genossenschaft nur noch als Dach dient. Zum Vergrössern hier klicken.

Jeder Mobiliar-Versicherungsnehmer ist automatisch Genossenschafter, hat also das Recht, immerhin «zuoberst» mitzureden. In den Statuten ist alles festgehalten. Artikel 6 besagt, dass es folgende Organe gibt:
A) Die Gesamtheit der Mitglieder
B) Die Delegiertenversammlung
C) Der Verwaltungsrat
D) Die Revisionsstelle

Die Mitglieder können die Delegierten wählen, die ihrerseits den Verwaltungsrat wählen können. Doch wie wählen die Genossenschafter die Delegierten?

Darüber gibt Artikel 11 der Statuten Auskunft. Dort steht:


    «Wahlvorschläge der Mitglieder
    Der Verwaltungsrat veröffentlicht in einem geeigneten Publikationsorgan des jeweiligen Wahlkreises dreimal die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Delegiertenversammlung.
    Die Mitglieder können Wahlvorschläge zuhanden des Verwaltungsrates bei der Gesellschaft einreichen.
    Wahlvorschläge der Mitglieder sind nur gültig, wenn
    a) sie spätestens drei Monate nach der ersten Publikation der Aufforderung dazu eingereicht werden;
    b) sie von mindestens 500 Mitgliedern unterzeichnet sind;
    [ ].»

Man muss also die Aufforderung in einem «geeigneten Publikationsorgan» zuerst sehen und dann 500 Mitglieder den eigenen Vorschlag mitunterzeichnen lassen, wenn jemand anderer zum Delegierten gewählt werden soll, als das Mobiliar-Management es von oben herab vorgeschlagen hat.

Wir haben den Test gemacht und die Mobiliar gefragt, wo – als Beispiel – im Wahlkreis Zug das letzte Mal die Einladung publiziert wurde. Die Antwort war: Im Zuger Amtsblatt, und auch die Daten der Publikation wurden uns mitgeteilt. Also haben wir die drei Amtsblätter vom 23.9.2016, 30.9.2016 und 7.10.2016 im Archiv des Verlages des Zuger Amtsblattes «Speck Medien» angeschaut und die Mitteilung zweimal auf Seite 109 und einmal auf Seite 117 gefunden. Dort steht, dass Genossenschafter für die Delegierten Wahlvorschläge machen können, mit Verweis auf die Statuten Art. 11.

Wir haben uns dann erneut an die Mobiliar gewandt und gefragt, ob wir die Liste der Mitglieder, also der Genossenschafter, im Wahlkreis Zug haben können, um 500 Mitunterzeichner zu finden, wofür wir ja vielleicht 1000 oder auch 2000 Mitglieder ansprechen müssten. Die Antwort wörtlich:

    «Bei der Mobiliar ist im Schnitt jeder dritte Haushalt versichert. Aufgrund dieser grossen Zahl empfehlen wir Ihnen, den Kontakt zu unseren Kunden via den zur Verfügung stehenden analogen und digitalen Netzwerken und Plattformen zu suchen. Eine andere Möglichkeit zur Vernetzung bieten selbstverständlich diverse Events und Anlässe, die unsere Generalagenturen in ihrem Gebiet regelmässig unterstützen und zum Teil selber veranstalten. Kundendaten können und dürfen wir aus Datenschutz-rechtlichen Gründen nicht herausgeben.»

Die Realität ist also ganz einfach: Weil die allermeisten Zuger und Zugerinnen, darunter auch die Mobiliar-Versicherten, die Einladung zur Einreichung eines Vorschlages im 196-seitigen, wöchentlich erscheinenden Amtsblatt gar nicht gesehen haben und also davon auch nichts wissen, und da wir unsererseits nicht wissen, wer überhaupt bei der Mobiliar versichert und also Genossenschaftsmitglied ist, haben wir absolut keine Chance, die 500 Mitunterzeichner für den Vorschlag eines alternativen Kandidaten für die Delegiertenversammlung zu finden. Oder anders gesagt: Wir haben keine Chance, unser Recht auf Mitbestimmung in der Genossenschaft wahrzunehmen. Entscheiden tun «die da oben» in der Holding, eine Stufe unter der Genossenschaft.

Artikel 828 A des Obligationenrechts definiert die Genossenschaft als Körperschaft, die die «gemeinsame Selbsthilfe» zum Ziel hat. Rhetorische Frage: Ist es «gemeinsame Selbsthilfe», wenn die Mobiliar Genossenschaft, deren Mitglied ich bin, ohne meine Mitsprache 25 % der Aktien des Medien-Konzerns Ringier kauft?

Und wohin geht der Gewinn aus dem Versicherungsgeschäft?

Gemäss OR 828 darf ein «Gewinn» der Genossenschaft nicht ausbezahlt werden, sondern muss in Form von Preisreduktion an die Genossenschafter weitergegeben werden. Und tatsächlich: Auch dem Autor wurde einmal mitgeteilt, dass die (obligatorische) Versicherung seines Autos aufgrund des Konzerngewinns um so und so viel reduziert werden konnte. Warum ausgerechnet die Versicherung eines Autos? Wie haben jene Mobiliar-Versicherten und also Genossenschafter vom Gewinn profitiert, die kein Auto haben und nur ihren Hausrat versichert haben? Haben also alle Genossenschafter, wie im Sinne der Genossenschaft vorgesehen, gleichmässig profitiert? Auch da könnten noch etliche Fragen gestellt werden.

«Gewinnen» tun aber etliche Leute auf sicher. Gemäss einem Bericht im TagesAnzeiger vom 5.5.2017 kommen die 150 Delegierten einmal im Jahr zusammen, nicken die Jahresrechnung ab und kassieren dafür je 3000 Franken. Die 27 Verwaltungsräte kommen viermal im Jahr zusammen und kassieren dafür je 36’000 Franken. Sieben der 27 Mitglieder des Verwaltungsrates bilden den Verwaltungsrat der Holding; sie kassieren je 120’000 Franken.

Der TagesAnzeiger wundert sich vor allem über die hohen Honorare der Delegierten und Verwaltungsräte, die eigentlich nur mit dem Kopf nicken müssen, und das nur ein- bzw. viermal pro Jahr.

Bezüglich Mitspracherecht der Genossenschafter kommt der TagesAnzeiger in seiner Recherche übrigens zum gleichen Resultat: «Ähnlich wie bei anderen grossen Genossenschaften wählt in der Realität also die Regierung (Verwaltungsrat) das Parlament (Delegierte). Damit kann sichergestellt werden, dass keine allzu aufmüpfigen Zeitgenossinnen und Zeitgenossen in der Delegiertenversammlung sitzen.»

Die Mobiliar, eine Geschichtenerzählerin?

Etwas allerdings haben wir anlässlich unserer Recherche zum Mitspracherecht bei der Mobiliar trotzdem gelernt: Der Mann in der Mobiliar-Zentrale in Bern, der für Medienanfragen zuständig ist, ist auch noch für eine andere Sache zuständig. Im Email-Absender steht es so:
Vorname Name, «Leiter Storytelling & Medien».
Storytelling? Storytelling heisst zu gut deutsch: «Geschichten erzählen». Mit seiner Antwort, wie man zu den 500 Mitunterzeichnern kommen kann, hat er auch in dieser seiner Zuständigkeit seine Aufgabe erfüllt. Und da wird sogar nachvollziehbar, warum die Mobiliar ausgerechnet bei Ringier eingestiegen ist. In beiden Häusern liebt man doch das «Storytelling», das «Geschichten Erzählen».

Jetzt darf auch wieder gefrotzelt werden

Vor irgendwelchen 25 Jahren frotzelte Michael Ringier, es sei kein Zufall, dass im Namen des Berner Zeitungszars Charles von Graffenried das Wort «Raffen» enthalten sei. Charles von Graffenried frotzelte zurück, es sei kein Zufall, dass im Namen Ringier das Wort «Gier» enthalten sei. Jetzt zeigt die Mobiliar mit dem Wort «Storytelling», dass sie es lieber englisch mag. Und was steht im Namen Mobiliar denn auf englisch? Na klar, da ist doch das Wort «liar» enthalten, zu deutsch «der Lügner».

Wie das wohl rauskommt, wenn sich jetzt der «Lügner» mit dem «Gierigen» zusammentut? Stoff zum Frotzeln auf alle Fälle ist schon mal gegeben.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Zum Autor deutsch und englisch.

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5 Meinungen

  • am 18.02.2020 um 11:44 Uhr
    Permalink

    "Liebe Mobiliar ….
    Ich bin schon länger Kunde dieser so prächtigen Genossenschaft und habe mir über die Ringier-Beteiligung auch verwundert die Augen gerieben. Ich bin schon über viele übergrosse Mobi-Päckli vielerorts gestrauchelt und habe mich über Prämien-Rabatte gefreut, aber das Bein ausgerenkt habe ich mir beim Lesen dieser Infosperber-Mogel-Geschichte auf meinem Smartphone …
    Ich hoffe doch sehr, dass mein Fall versicherungstechnisch bei der Mobiliar gedeckt ist und dass Sie in der Lage sind, die ursprüngliche Genossenschafts-Idee für alle Genossenschafter*innen wieder lege artis einzurenken. Das wäre eine vertrauensbildende Massnahme, würde mich freuen."
    Mit freundlichen Grüssen.

  • am 18.02.2020 um 13:17 Uhr
    Permalink

    Nicht immer bin ich mit Herr Müller einig,GANZ IM GEGENTEIL !
    ABER diese Geschichte ist Literaturnobelpreiswürdig.
    Und den Konsumenten Nobelpreis hat sie sowieso !

  • am 18.02.2020 um 13:26 Uhr
    Permalink

    Die Mobiliar mit dem Blick im Lotterbett – das gäbe tatsächlich ein paar schöne Strichmännchen- auf- Hüslipapier Geschichten.
    A propos Firmennamen: Blochers «Robinvest» bringt mich wenigstens zum Schmunzeln, soviel Ehrlichkeit trifft man ja selten in diesem Business…..

  • Portrait_Jacques_Schiltknecht
    am 18.02.2020 um 14:48 Uhr
    Permalink

    Eine sehr nützliche Recherche – eine Illusion weniger. Wie sieht es bei den Steuern aus? Wie bei anderen «Genossenschaften» ode Seilschaften, wie auch die Migros etc.?
    Könnten die 7 «Holding- Weisen» die gesamte «Genossenschaft» in finanzielle/unethische/unökologische Verstrickungen jassen?
    Plötzlich ist man als Versicherter Teil eines Konglomerats, dem man nicht angehören möchte. Redlichkeit würde bedeuten: Mitreden und das Mitentscheiden fördern, nicht
    auf Schleichwegen eine lukrative Sinecura einführen. Kritische Genossenschafterinnen & Genossenschafter sammeln wäre sicher eine gute Sache! Jacques Schiltknecht

  • am 23.02.2020 um 15:46 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Jacques Schiltknecht

    "Kritische Genossenschafterinnen & Genossenschafter sammeln wäre sicher eine gute Sache! «

    Ist das ein Auftrag an andere oder investieren auch Sie Arbeit in Ihre eigene Idee?

    Im letzteren Fall, kann ich mithelfen, habe allerdings nicht allzuviele Freunde/Bekannte/Nachbar.

    Ca. 20-50 Personen, schätze ich.

    Freundliche Grüsse, Klaus Marte
    klaus.marte@short.ch/076-383 1789

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