CO2-Lenkungsabgabe: Zwei Drittel Rückverteilung ausgeblendet
Letzte Woche schlugen mehrere Schweizer Medien zur geplanten Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen (Heizöl und Erdgas) Alarm: «Milliarden Mehrkosten für Mieter und Eigner», stand in den Tamedia-Blättern Tagesanzeiger, Bund, Berner Zeitung und Basler Zeitung. «Steigt die CO2-Abgabe, kostet die Wohnung 485 Franken mehr», behauptete Newsnet. «Wohnung 90 m2 unsaniert: 486 Fr. Mehrkosten», malte die SRF-Sendung 10vor10 an die Wand. Und: «Wer wird von diesem Total von 1,4 Milliarden wie viel tragen müssen?», fragten besorgt die Aargauer Zeitung, die Luzerner Zeitung, das St. Galler Tagblatt und weitere CH Media-Blätter.
Immobilienberatungs-Firma Iazi lieferte die Zahlen
All diese Medien haben ihre Zahlen aus einer Präsentation von Donato Scognamiglio, CEO der Immobilienberatungs-Firma Iazi, übernommen. Scognamiglio, der auch Professor für Real Estate am Institute for Financial Management der Universität Bern ist, hatte seine Berechnungen letzte Woche anlässlich einer Medienkonferenz und ebenfalls am Iazi-Immobilienkongress im Hotel Bellevue Palace in Bern vorgestellt.
Iazi-Chef Scognamiglio erklärte in seiner Präsentation, dass die Mieter einer unsanierten Wohnung mit einer Fläche von 90 m2 künftig mit jährlichen Mehrkosten von 485 Franken rechnen müssen, falls gemäss der laufenden Revision des CO2-Gesetzes die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von heute 96 auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2 steigen würde.
Quelle: Iazi-Präsentation
Weiter schrieb Iazi in einer Medienmitteilung, bei einer Erhöhung des Abgabesatzes von 96 auf 210 Franken pro Tonne CO2 würden «für alle Hauseigentümer und Mieter in der Schweiz Mehrkosten von etwa 1.4 Milliarden pro Jahr entstehen».
CO2-Abgabe: Zwei Drittel fliessen an die Haushalte zurück
Jedoch: Diese Iazi-Zahlen stellen die Brutto-Mehrbelastung dar, nicht aber die effektive Netto-Mehrbelastung der Haushalte. Denn gemäss dem vom Ständerat in der Herbstsession beschlossenen Entwurf des CO2-Gesetzes sollen wie bisher zwei Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe an die Haushalte zurückverteilt werden.
Daraus folgt, dass von den 1,4 Milliarden Mehrbelastung für Mieter und Hauseigentümer nach Abzug der Rückzahlung nur noch eine Netto-Mehrbelastung von rund 470 Millionen übrigbleiben würde. Auch die Netto-Mehrbelastung der oben erwähnten Beispiel-Wohnung wäre viel tiefer, wie die nachfolgenden Berechnungen zeigen:
Die Haushalte zahlen bereits seit 2008 auf ihrem Brennstoff-Verbrauch eine sukzessiv steigende CO2-Abgabe. Für die genannte Beispiel-Wohnung beträgt diese aktuell 405 Franken pro Jahr (1620 Liter Heizöl x 25 Rappen pro Liter). Diese Lenkungsabgabe wird zu zwei Dritteln via Krankenkassen an die Haushalte zurückbezahlt.
Angenommen, in der von Iazi-Chef Scognamiglio präsentierten Beispiel-Wohnung lebt eine vierköpfige Familie, dann beträgt im laufenden Jahr 2019 die Rückzahlung aus dem Ertrag der CO2-Abgabe rund 260 Franken.1 Das ergibt eine effektive Mehrbelastung der Familie von 145 Franken pro Jahr.
Genau so funktioniert die CO2-Abgabe auf Brennstoffe schon seit elf Jahren, und sie hat laut den Berechnungen der ETH Lausanne und des Beratungs-Büros Ecoplan massgeblich zur Senkung des CO2-Ausstosses im Gebäudesektor beigetragen.
Mehrbelastung für die Beispiel-Wohnung: 175 statt 485 Franken
Aus der Präsentation von Iazi-Chef Scognamiglio ist nicht ersichtlich, wann die Verdoppelung der CO2-Abgabe von 96 auf 210 Franken pro Tonne CO2 erfolgt. Auf Nachfrage von Infosperber erklärt Iazi: «In der Auswertung wurde von einer einmaligen Erhöhung direkt auf den Maximalsatz ausgegangen ohne Berücksichtigung einer allfälligen Verhaltensänderung.»
Würde also gemäss dieser Iazi-Bedingung die CO2-Abgabe direkt mit Inkrafttreten des CO2-Gesetzes Anfang 2021 auf 210 Franken erhöht (was unrealistisch ist; siehe Kasten unten), dann sähe die effektive Mehrbelastung der vierköpfigen Familie wie folgt aus:
Die Erhöhung der CO2-Abgabe bewirkt, dass die Ausgaben für das Heizöl – wie von Scognamiglio berechnet – tatsächlich um 485 Franken (1620 Liter x 30 Rappen pro Liter) steigen würden. Die effektive Mehrbelastung würde jedoch nach Abzug der Rückzahlung von 312 Franken nur 173 Franken betragen.2 Das ist rund dreimal weniger als die von Iazi-Chef Scognamiglio berechneten 485 Franken.
Doch damit nicht genug: Wenn diese Familie ihren Heizöl-Verbrauch dank energetischer Sanierung nur schon um rund einen Drittel reduziert, schmelzen die Mehrausgaben auf Null. Fällt der Heizöl-Verbrauch unter 1000 Liter, bekommt diese Familie sogar Geld zurück. So funktioniert eine Lenkungsabgabe: Wer viel verbraucht, kommt zur Kasse, wer wenig verbraucht, wird belohnt. Und Lenkungsabgaben sind auch sozial (siehe dazu Infosperber: hier und hier).
10vor10: «Es wäre sinnvoll gewesen, die Rückverteilung zu erwähnen.»
Die oben erwähnten Medien (SRF-Magazin 10vor10 und die Zeitungen von Tamedia und CH Media) haben die Berechnungen von Iazi-Chef Scognamiglio übernommen und – wie Scognamiglio in seiner schriftlichen Präsentation – die Rückverteilung ebenfalls weggelassen. Damit wurde ein wesentlicher Aspekt der CO2-Abgabe ausgeblendet.
Das SRF-Magazin 10vor10, in dem Iazi-Chef Scognamiglio selber auftrat, erstellte die folgende Grafik ohne Angabe der Rückverteilung:
Zur fehlenden Rückzahlung erklärt die 10vor10-Redaktion auf Anfrage: «Es wäre sinnvoll gewesen, die Rückverteilung gemäss CO2-Gesetz zu erwähnen. Eine konkrete Hochrechnung wäre aber auch nicht ganz unproblematisch gewesen, da nicht klar ist, wie viel CO2 in Zukunft ausgestossen wird.»
Tagesanzeiger: «Die Studie hätte genauer geprüft werden müssen.»
Ebenfalls der Tagesanzeiger und diverse Tamedia-Zeitungen haben die Iazi-Zahlen übernommen und titelten:
Auf Anfrage erklärte die Wirtschaftsredaktion des Tagesanzeigers: «Der Artikel beruht auf der Studie von Iazi, die hier vom Maximalbetrag von 210 Franken je Tonne CO2 ausgeht und ein mögliches Szenario in Bezug auf steigende Mieten und Wertverlust von Immobilien beschreibt. Mit dem Aussageziel: Wer nicht umrüstet, zahlt drauf. Hier die Rückzahlung zu vernachlässigen, hätte nicht passieren dürfen. Und ist nicht bewusst geschehen. Die Studie hätte genauer geprüft werden müssen.»
Iazi bedauert die Nicht-Erwähnung «in den meisten Beiträgen»
Iazi nimmt zur fehlenden Rückverteilung in ihrer Präsentation auf Anfrage von Infosperber wie folgt Stellung: «An unserer Medienkonferenz haben wir den anwesenden Journalisten die Grundsätze der Gesetzesvorlage klar vermittelt und darauf hingewiesen, dass die Rückverteilung nicht berücksichtigt wurde. Dass dies in den meisten Beiträgen unerwähnt blieb, bedauern wir natürlich. Im Einzelfall kann die Belastung aber stark variieren. Die Mehrausgaben hängen insbesondere vom Energieträger, der Gebäudeisolation und dem individuellen Flächenverbrauch ab.»
Nur die NZZ setzte ein Fragezeichen
Nicht alle Medien haben die Rückverteilung ausgeblendet. Die SDA schrieb in ihrem Bericht, ein Grossteil der Erträge aus der CO2-Abgabe werde «wieder über die Krankenversicherer und die AHV-Ausgleichskassen an die Bevölkerung zurückverteilt.»
Auch die NZZ bemerkte, dass in der Iazi-Präsentation etwas fehlte, wenn sie in einem kurzen Kasten-Artikel titelte: «400 Franken mehr Miete wegen CO2-Abgabe?» und kommentierte:
«Die Zusatzbelastung für Mieter und Wohneigentümer läge per saldo aber deutlich unter den genannten 1,4 Mrd. Fr., denn mindestens zwei Drittel der CO2-Abgabe fliessen an die Haushalte zurück. Netto läge somit die Mehrbelastung gemessen an den Iazi-Schätzungen bei höchstens 470 Mio. Fr. pro Jahr, was für den Durchschnittsmieter jährlich 100 bis 150 Fr. ausmachen könnte.»
Iazi-Präsentation mit unrealistischen Annahmen
ktm. Die Iazi-Präsentation blendet nicht nur die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Haushalte aus, sondern geht auch von der unrealistischen Annahme «einer einmaligen Erhöhung direkt auf den Maximalsatz (…) ohne Berücksichtigung einer allfälligen Verhaltensänderung» aus.
Zum Vergleich: Gemäss dem aktuell gültigen CO2-Gesetz wurde der Abgabesatz seit 2013 sukzessive auf 96 Franken pro Tonne CO2 angehoben. Der gesetzlich mögliche, maximale Abgabesatz von 120 Franken jedoch wird bis 2020 nicht zur Anwendung kommen, weil die Zielsetzungen erreicht werden.
Man kann auch beim revidierten CO2-Gesetz davon ausgehen, dass der Bundesrat den Abgabesatz sukzessive erhöhen wird und dass die CO2-Abgabe eine Reduktion des Brennstoff-Verbrauchs bewirken wird.
Das heisst: Wenn der CO2-Ausstoss gemäss den Zielvorgaben sinkt, kommt es gar nicht zur Erhöhung auf 210 Franken beziehungsweise um 30 Rappen pro Liter und folglich auch nicht zu einer Brutto-Mehrbelastung von 485 Franken für die Beispiel-Wohnung. Es handelt sich also um einen rein fiktiven Maximal-Betrag. Dieselbe Überlegung gilt für die gesamte jährliche Mehrbelastung, die von Iazi mit 1,4 Milliarden Franken angegeben wird.
Realistischere Zahlen liefert eine kürzlich erschienene Studie des Beratungsbüros Infras im Auftrag von swisscleantech. Diese Studie hat – im Unterschied zu den Iazi-Zahlen – die Senkung des CO2-Ausstosses als Folge des CO2-Gesetzes einbezogen und schätzt die Erhöhung der gesamten Mehrbelastung, die sich aus der Erhöhung des Abgabesatzes von 96 auf 210 Franken ergibt, für das Jahr 2030 auf rund 400 Millionen Franken (Seite 32). Also Faktor 3,5 weniger als die Iazi-Präsentation.
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FUSSNOTEN:
1 Aktuell beträgt die Rückzahlung aus dem Ertrag der CO2– und der VOC-Abgabe 6,40 Franken pro Kopf und Monat. Dieser Betrag wird auf der Monats-Prämie der Krankenkasse abgezogen. VOC (volatile organic compound; deutsch: Flüchtige organische Verbindungen) werden beispielsweise für die Reinigung von Metallen oder in Farben und Lacken eingesetzt. Sie sind mitverantwortlich für die hohen Ozonwerte im Sommer. Von den 6,40 Franken muss der Anteil der VOC-Abgabe abgezogen werden. Laut einem Faktenblatt des Bundesamts für Umwelt (Bafu) werden im laufenden Jahr 2019 total 662 Millionen Franken aus der CO2– und der VOC-Abgabe über die Krankenkasse an die Haushalte zurückverteilt. Davon stammen 554 Millionen aus der CO2-Abgabe und 108 Millionen aus der VOC-Abgabe. Proportional dazu führt die CO2-Abgabe allein zu einer Rückzahlung von rund 5,40 Franken pro Kopf und Monat. Das ergibt für die vierköpfige Familie pro Jahr eine Rückzahlung von rund 260 Franken.
2 Wenn die bisherige CO2-Abgabe von 25 Rappen pro Liter eine Rückzahlung von 5,40 Franken pro Kopf und Monat ergibt, dann führt die Erhöhung um 30 Rappen pro Liter zu einer Pro-Kopf-Rückzahlung von rund 6,50 Franken pro Monat. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt das für die vierköpfige Familie in der oben erwähnten Beispiel-Wohnung eine jährliche Rückzahlung von 312 Franken.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)
Verstehe ich richtig, dann hat der InfoSperber das Überprüfen dieser Schauer-Berechnung zum Energie-Verbrauch ingang gesetzt: Ich gratuliere + bin froh darüber. Jene Meldung war eine echte Bombe.
– Wie der Tamedia-Verlag + die SRG mit solchen Hiobs-Botschaften umgehen, das erleben wir leider immer mal wieder.
— Nicht nur bei innen-politischen Sach-Themen, auch in der Aussen-Politik übernehmen beide Medien immer mal wieder unbesehen + unüberprüft ‹fremdes (tendenzielles) Gedankengut› (zT von US-Think-Tanks mit eindeutig zwei-deutigen Absichten im Hintergrund).
— Beim Tamedia-Verlag fällt in letzter Zeit auf, dass er vermehrt versucht, Innen-Politik zu betreiben, statt über Innen-Politik zu berichten. Das ist nicht die Aufgabe der Tamedia …
Wieso nur lassen wir derart unseriösen Journalismus zu?
Was zum Teufel bringt denn die Zusatzbelastung, die die Mieter zahlen müssen, genau dem Klima? Diese Zusatzsteuern sparen ja kein Erdöl ein, es wird nur teurer. Dem Vermieter kann es ja egal sein, wenn die Mieter höhere Nebenkosten bezahlen müssen. Und selbst wenn alle Heizungen in der Schweiz auf erneuerbar umgerüstet würden, hätte das null (genauer 0.01%) Effekt auf das Klima, selbst wenn das CO2 Märchen stimmen würde. Wer dem mutmasslichen antropogenen Klimawandel etwas auf den Zahn fühlen möchte, vertiefe sich in folgende drei Gebiete (der Reihe nach): KLIMASENSITIVITÄT, WASSERDAMPFRÜCKKOPPLUNG, FEUCHTETREND (specific humidity).
Ist wirklich interessant!
Infosperber leser pflegen auf die nzz einzudreschen. Völlig zu unrecht, sie ist eine der seriösesten stimmen, wie man auch aus diesem artikel sieht.
Trotzdem sei erwähnt dass ein drittel der abgabe in subventionen umgewandelt wird. Dies ist kontraproduktiv. Subventionen sind immer der ersatz des marktes durch den irrtum. Dies sieht man zb an den aufforstungsprojekten in afrika, die sich als kontraproduktiv entpuppen. Oder an der dieselverbilligung in deutschland. Je mehr der staat steuern will, umso schlechter wird es.
So wie ich den Artikel lese, haben es einige Medien (z.B. SDA, NZZ) selbst bemerkt.
Peinlich ist die Ausrede des Iazi-Chefs. Zuerst die Rückerstattung in manipulativer Absicht ausblenden, alarmistische Schlagzeilen setzen und nur am Rande kurz erwähnen, man habe die Rückerstattung nicht mit eingerechnet. Und dann erstaunt tun, wenn die Mehrheit der Journalisten, wie beabsichtigt, ihre Seiten mit fake news füllen.
So nebenbei wäre auch die Frage interessant, wieso eigentlich nicht alle fossilen Energieträger gleich behandelt werden. Wieso schlägt man nicht den gleichen Zuschlag auch auf Benzin, Diesel, Flugbenzin und Kohlestrom? Man könnte dann ruhig auch mehr als zwei Drittel an die Bevölkerung zurückerstatten!
Gut, dass das der Infosperber auch aufgreift. Die Sache ist aber noch viel rosiger. Gemäss Ständerat würde von 96 auf 210 Franken pro Tonne CO2 aufgestockt. Die bestehenden Subventionen aufgrund der bestehenden CO2 Abgabe sind auf 450 Millionen Franken limitiert. Die ganze Aufstockung wird rückverteilt. Der postwendend publizierte Text von http://www.energie-wende-ja.ch gekürzt: „Wohl können die Energiekosten und damit die Bruttomieten um 485 Franken für eine fossile Wohnung steigen. Mit unmittelbaren Spareffekten von 10 bis 20 Prozent oder ca. 50 bis 100 Franken kann gerechnet werden. Entscheidend: mit der Aufstockung der CO2 Abgabe von heute 96 auf 210 Franken pro Tonne CO2 werden alle zusätzlichen Einnahmen rückverteilt. Zu den heutigen 76 Franken pro Kopf kommen weiter rund 100 Franken hinzu. Ein Vierpersonenhaushalt kriegt also pro Jahr rund 700 Franken, verbucht über die Krankenkassen. Netto fahren die mittlere, untere Einkommen mit fossilen Wohnungen besser. Investoren erhalten Anreize, ihre Gebäude gezielt in Stand zu setzen und gegen den drohenden Wertverlust anzukämpfen. Sie erzielen gute Rendite und die Bruttomieten bleiben in etwa stabil oder senken gar bei mehr Komfort. Steuerabzüge steigern die Rendite nochmals. Der Iazi-Professor hat offensichtlich keine Ahnung von der Wirksamkeit der CO2 Abgabe. Schade, dass sich der Tagi an Antiaufklärung aktiv beteiligt. Höchste Zeit für den Verein http://www.energie-wende-ja.ch . Herzlich willkommen am 26.11.17.15 Uhr in Olten.“
Herzlichen Dank für diese Klarstellung. Sie zeigt auf erschreckende wiese wie undifferenziert Schweizer Medien Mekdungen aufnehmen und weiter geben.
Am SES kritisiere ich, dass er nicht die 100% Rückerstattung fordert und nicht den Schritt wagt, eine Enerfie-Lenkungsabgabe mit Rückerstattung pro Kopf zu fordern. Rechnet man eine Energie-Lenkungsabagbe durch, stellt man fest, dass eine grosse Mehrheit zu den Gewinnern zählt. Ganz allgemein wäre es Kommunikativ besser, den Gewinn zu komunizieren und nicht die Verluste.
Danke für diese Richtigstellungen!
Ist das Ganze nicht auch ein Paradebeispiel wie die Schweiz funktioniert?
Information ja, aber wenn es nützt kann man auch etwas weglassen, ist ja nicht gelogen. Lieb sein miteinander, aber auch den anderen über den Tisch ziehen, ist ja selber schuld…
Hand aufs Herz, niemand hat bei all diesen Berechnungen noch den Überblick. Mehrkosten bei Heizoel erhöht Mieten, Geld kann aber zurückkommen wegen niedrigeren Spesen fürs Heizen und dann bekommt man noch Bares für die Krankenkasse. Alles klar.
Politiker, die solche Kunstkompromisse austüfteln machen sich schlicht lächerlich. Kompensation hiesse, dass Bargeld zurück fliesst für die, die sich im positiven Sinne der Steuerung benehmen und Kosten für die, die über die Schnur hauen. Wir Bürger sind keine Kinder, die mit Bonbons geleitet werden. Wir übernehmen unsere Verantwortung für Klima, AHV, Gesundheitskosten. Wir wollen klare Verhältnisse, nicht Geschenke von oben.