Umweltschutz findet immer häufiger im Gerichtssaal statt
Umweltschutz soll nicht nur auf dem Papier stattfinden, argumentiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Ihre harschen, aber erfolgreichen Methoden haben die gemeinnützige Organisation zu einer der unbeliebtesten Umweltgruppen Deutschlands gemacht. Durch Prozesse hat sie die Umsetzung von Dieselverboten in vielen deutschen Städten erzwungen. Zu lange sei die Politik bei der Luftreinhaltung untätig geblieben, trotz bestehender Gesetze, und das sahen auch die Gerichte so.
Die DUH hat es geschafft, dass der Europäische Gerichtshof das Recht der Bürger auf saubere Luft festgeschrieben hat. Sie streitet gegen Plastiktüten und Einwegflaschen und tritt damit gegen gewichtige Konzerne wie die BASF an.
Ihr neuestes Vorhaben: Beugehaft gegen Politiker einfordern, die das jüngste Urteil zum Euro-5-Diesel nicht umsetzen. Das ist radikal, aber nicht ganz unbegründet. Die bisher gegen die baden-württembergische Landesregierung verhängten Zwangsgelder bewirkten nichts.
Im Namen von «Client Earth»
Damit ist die DUH keinesfalls einzigartig, Umweltschutz findet immer öfter im Gerichtssaal statt. Unterstützt wird die deutsche Organisation zum Beispiel von «ClientEarth», deren Anwälte sich vor Gericht bereits erfolgreich gegen die Abholzung von Wäldern in Polen, für saubere Luft in Grossbritannien und gegen neue Kohlekraftwerke eingesetzt haben. Andere Organisationen tun es ihnen gleich.
Erfahrene Anwälte, die an Top-Universitäten studiert haben, zwingen Regierungen und Konzerne, Gesetze einzuhalten und Vorhaben zu stoppen. Ihr Lohn ist oft nicht viel mehr als ein gutes Gewissen.
Damit streitet nicht nur eine neue Gruppe von Aktivisten für die Belange von Mutter Erde. Auch grosse Kanzleien nehmen gelegentlich pro-bono-Fälle an, wenn es der guten Sache dient. Bekannt wurde beispielsweise der Anwalt Robert Billot, der ursprünglich Unternehmen in Umweltsachen verteidigt hatte, mit seinem Kampf für die Opfer der Chemikalie PFOA (Infosperber: «Der Mann, der DuPont das Fürchten lehrte»).
Der nächste Schauplatz im Umweltschutz sind die Gerichte
Allein in Klimabelangen, so hat eine Studie gezählt, sind seit 1990 weltweit 1‘300 Verfahren eröffnet worden. «Level 4 der Operation Weltrettung» sei damit erreicht, schreibt «Die Zeit», die «ClientEarth» ein Portrait gewidmet hat. Nach der Wissenschaft, der Öffentlichkeit und der Politik seien nun die Juristen dran.
Dabei klagen Organisationen meist im Namen von Bürgerinnen und Bürgern oder sie beziehen sich auf die Menschenrechte. Der Kläger ist aber immer ein Mensch oder die Allgemeinheit. Einen Schritt weiter ging deshalb eine Bürgerinitiative im US-Bundesstaat Ohio. Nach einer grossen Algenpest, die das Trinkwasser im Eriesee vergiftete, erreichte sie, dass die «Lake Erie Bill of Rights» in die lokale Gesetzgebung der Stadt Toledo aufgenommen wurde.
Im Namen von Mutter Natur
Das Gesetz wurde umgehend wegen einer anderen Klage angefochten, berichtete das US-Magazin «Mother Jones». Ein Bezirksgericht sei nicht das geeignete Gremium, um natürlichen Gegenständen einen Rechtsstatus zu verleihen, so der bearbeitende Richter. Mitte Juli wurde das Gesetz vom Staat Ohio abgelehnt. Wäre «Lake Erie Bill of Rights» endgültig Gesetz geworden, könnte jeder Bürger im Namen des Sees eine Klage einreichen.
Das ist nicht so abwegig, wie es klingt. Wenn Unternehmen und Schiffe Rechte haben, warum nicht auch ein See? Ähnliche Gesetze sind in anderen US-Staaten geltendes Recht. In Indien galt für kurze Zeit ein Gesetz, das dem indischen Fluss Ganges die Rechte einer Person gab. Ecuador verankerte die Rechte der Natur sogar schon 2008 in der Verfassung. Ein Kläger kann so eine Umweltsache vor Gericht bringen, ohne einen Geschädigten finden zu müssen. Er klagt im Namen von Mutter Natur. Das ist auch Bewohnerinnen und Bewohnern anderer Länder ein Anliegen: Nach einer Umfrage in Deutschland ist dort eine Mehrheit der Bevölkerung dafür, Umweltschutz in der deutschen Verfassung zu verankern.
Eine ähnliche Stossrichtung hat ein offener Brief von zwei Dutzend Wissenschaftlern, die fordern, kriegsbedingte Umweltschäden wie den Einsatz des Entlaubungsmittels «Agent Orange» im Vietnamkrieg in die Genfer Konvention aufzunehmen und als Kriegsverbrechen zu verfolgen.
Die Öffentlichkeit muss das Recht haben, zu klagen
Ein Gedanke, den so ähnlich auch «ClientEarth» verfolgt. «Wenn die Regierung nicht dafür sorgt, dass die Industrie sich an die Gesetze hält, muss die Öffentlichkeit das tun. Sie muss das Recht haben zu klagen», sagt James Thornton, der Gründer der Non-Profit-Organisation, die derzeit etwa 120 Angestellte in mehreren Dutzend Ländern hat. Ihre jüngsten Projekte: die Schulung chinesischer Anwälte in Umweltrecht und ein Briefing von EU-Politikern zur Umsetzung von mehr Unternehmensverantwortung in Umweltdingen in Zusammenarbeit mit «Global Whitness».
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine
Dobelli ist nicht ein „Ausnahmetalent“. Er ist guter Durchschnitt der uns täglich berieselnder Schreiberlingen, Pharisäern, Politiker usw. der Kategorie der Scheinheiligen. Ich verlasse mich nur noch auf die wirklich „Neu Heiligen“. Zur Spitze der unter uns in Fleisch und Blut lebenden Heiligen zähle ich unsere Liebe Greta, die Simonetta und die Petra. Unzählige weitere stecken sich die LEDˋ schon in die Haare. Verglichen mit diesen drei Heiligen, ist der Herr Dobelli noch tollpatschiger Anfänger. Das mit den LEDˋ versteht er noch nicht. Simonetta versteht das am besten. Sie ist mein grosses Vorbild und geistige Lehrerin. Ich versuche ihr im Lichte ihrer LEDˋs zu folgen. Ich höre ihre Verkündung und bin ihr zutiefst ergeben – nur verstehen tu ich noch nicht alles. Hat ihre jüngste Verheissung doch das Zeug in sich, das Kühnste zu sein, das die Menschheit je hervorgebracht hat: 2050 wird alles so neutral sein wie die Schweiz seit Marignano – der CO2 Ausstoss der Schweiz wird neutral sein und vermutlich auch die Geschlechter. Wie das mit dem CO2 geschehen soll versteht nichteinmal der Physiker – das mit den Geschlechtern ist schon bald erreicht.
Werte Umweltfreunde,
mit der Deutschen Umwelthilfe habt Ihr Euch aber einen eher dubiosen Vorzeigekandidaten ausgewählt. Habt Ihr mal versucht, Mitglied der DUH zu werden? Fördermitglied kann jeder werden – Vollmitgliedschaft bleibt einem sehr kleinen elitären Personenkreis vorbehalten, auch wenn der Antragsteller noch so engagiert für die Umwelt eintritt.
Für mich, Mitglied in mehreren gemeinnützigen Vereinen, erscheint das mehr als zweifelhaft, da der Ausschluß von Mitgliedschaften sofort zur Aberkennung steuerlicher Vorzüge bei anderen Vereinen führt.
Wer hat also bei diesem Verein die schützend Hand vor dem Gesetz und setz diesen sogenannten gemeinnützigen Verein für seine eigenen, auch eventuell finanziellen Zwecke ein? Sollte das der Fall sein und jemand mit der DUH derartige Eigeninteressen durchsetzen, somit demokratische Regeln außer Kraft setzen, dann wäre die hier erfolgte positive Benennung fehl am Olatz
@Günther Wassenaar Die Deutsche Umwelthilfe ist natürlich nicht über jede Kritik erhaben. Kritisiert wurde beispielsweise ihre rigorose Abmahnpraxis, mit dem die der Verein z.B. von Automobilhäuser Abmahngebühren verlangt, weil sie gesetzlich geforderte Angaben auf Plakaten weggelassen haben. Dies mit dem Argument «wenn es nicht wehtut, wird sich kaum etwas ändern», welches auch «Client Earth» teilt. Soweit ich weiss, geht der Verein bei Mitgliedschaften sehr stringent vor, weil er nach eigener Aussage fürchtet, von Industrielobbyisten unterwandert zu werden. Andererseits ist es ein Verdienst der DUH, dafür zu sorgen, das geltende Gesetze auch eingehalten werden, worum es mir in diesem Text ging.
Das gibt Hoffnung, doch noch einen Weg zu haben für erechtliches Gehör. Herzliche Grüsse und weiter solche Infos bieten.