LGBTI-Rechte: Die Schweiz fällt ins Bodenlose
Die «Rainbow-Map» von ILGA Europe ist eine jährlich erscheinende Liste, die anhand einer Rangfolge und in Prozentzahlen aufzeigt, ob und wie die untersuchten Länder LGBTI-Rechte gewährleisten (LGBTI = Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender and Intersex, also Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Inter bzw. Intergeschlechtliche). Darin kommt die Schweiz nicht gut weg: Von insgesamt 49 untersuchten Ländern, liegt sie nur auf Rang 27 – und damit hinter Ländern wie zum Beispiel Albanien, Ungarn oder Bosnien & Herzegovina.
Für das Ranking untersuchte ILGA Europe die Schweizer Rechtslage betreffend LGBTI-Rechten in den Bereichen Schutz vor Diskriminierung, Recht auf Familie, Schutz vor Hassverbrechen und Hassrede, Asyl, Geschlechteranerkennung sowie Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Konkret geht es um die Fragestellung, ob LGBTI-Menschen in den einzelnen Bereichen per Gesetz geschützt werden – oder nicht. Die Schweiz fiel durch, sie erreichte nur 29 Prozent.
Damit liegt die Schweiz weit abgeschlagen hinter Spitzenreiter Malta (90 Prozent), Belgien (73 Prozent) oder Luxemburg (70 Prozent).
Rote Laterne bei Hassverbrechen und Hassrede
«Die schlechte Rangierung zeigt schwarz auf weiss, wie die rechtliche Situation in der Schweiz aussieht», sagt Alecs Recher, Leitung der Rechtsberatung von Transgender Network Switzerland (TGNS) und Länderexperte für ILGA-Europe. Die Schweiz erfülle nur sehr wenige der Kriterien, es bestehe dringender Handlungsbedarf. «Schweizer Politikerinnen und Politiker sagen immer wieder, die Schweiz sei den Menschenrechten verpflichtet», so Recher. «Das stimmt nicht. Ein Staat der Menschenrechte ernst nimmt, muss auch im Bereich der LGBTI-Rechte handeln.»
Obwohl die Politik wisse, wo Handlungsbedarf bestehe, kümmere sie sich nicht um den Schutz und die Bedürfnisse von LGBTI-Menschen, sagt Recher. Die Politik sende gar noch gegenteilige Zeichen aus. «Das Parlament stimmte 2018 zwar für die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm betreffend Homo- und Bi-Feindlichkeit, den Schutz vor Hassreden und Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität lehnte es aber ab.»
Das hat Folgen: In der Kategorie der Hassverbrechen und Hassrede ist die Schweiz zusammen mit vierzehn weiteren Staaten auf den letzten Platz abgerutscht. Denn das Schweizer Recht schützt – im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern – nicht vor Hassdelikten aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und der Geschlechtsmerkmale. Für Recher ist klar, welche Zeichen die ablehnende Haltung von Politikerinnen und Politiker betreffend den Bedürfnissen von LGBTI-Menschen aussenden: «Wie es euch geht, ist uns egal.»
«Gewissensfreiheit» kontra Schutz für Minderheiten
Und selbst die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm betreffend Homo- und Bi-Feindlichkeit ist noch nicht in trockenen Tüchern. Das Komitee «Nein zu diesem Zensurgesetz», bestehend unter anderem aus EDU, der Jungen SVP und der Arbeitsgruppe «Jugend und Familie» hat erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmberechtigen stimmen voraussichtlich im Februar 2020 darüber ab.
Die Gegner der Erweiterung sprachen von einer «unverhältnismässigen Einschränkung der Gewissensfreiheit» und rissen sich öffentlichkeitswirksam selbst aufgeklebte Zensur-Pflaster vom Mund. Als gäbe es ohne Diskriminierung von sexuellen Minderheiten keine Meinungsfreiheit. Hans Moser, EDU-Chef und Co-Präsident des Referendumskomitees sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, mit der Erweiterung der Strafnorm hätten zum Beispiel Pfarrer oder Pastoren «grosse Mühe, biblische Wahrheiten zu zitieren.» Als bräuchte es die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Menschen, um das Wort eines Gottes zu verkünden, der doch eigentlich für Nächstenliebe stehen sollte.
Niemand ist zuständig
Die «Rainbow-Map» ist nicht der einzige Indikator der darauf hinweist, wie schlecht es in der Schweiz um den Schutz und die Rechte von LGBTI-Menschen steht. Die Studie «Institutionelle Verankerung von LGBTI-Themen in der Schweiz» vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte zeigte bereits 2014, wie wenig sich die Schweiz um die Belange der Minderheit kümmert. Die Autoren kamen unter anderem zum Schluss, dass es «bisher nur wenige spezielle rechtliche Grundlagen» für den Schutz von LGBTI-Personen gibt. Und: «Im Unterschied zur Problematik der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder einer Behinderung sind in der Schweiz bisher keine spezialisierten Institutionen geschaffen worden, welche ausdrücklich für LGBTI mandatiert sind.»
Die Studienautoren befragten verschiedene behördliche Stellen nach ihren Tätigkeiten im LGBTI-Bereich. Es zeigte sich ein unerfreuliches Bild: Die befragten Stellen gaben an, sie würden sich nur selten mit dem Thema LGBTI befassen. Mehr als die Hälfte gaben zu Protokoll, dass LGBTI allenfalls indirekt in ihren Aufgabenbereich falle. Ein ausdrückliches Mandat zur Bearbeitung von LGBTI-Themen hätten die allerwenigsten Stellen. Entsprechend geschehe die Beschäftigung mit LGBTI «eher zufällig als systematisch und gezielt».
Auch die antwortenden ausserparlamentarischen Kommissionen stellten sich auf den Standpunkt, dass «die Beschäftigung mit LGBTI-Themen nicht unter ihr Mandat fällt». Die Fachstellen auf Bundesebene antworteten, sie seien nur selten mit LGBTI-Themen konfrontiert. Die identische Antwort kam aus der Bundesverwaltung und von den kantonalen Gleichstellungsbüros.
«Menschenrechte dürfen keine Frage der Lobby sein»
In der Schweiz bleibt die Minderheit der LGBTI-Menschen weitgehend sich selber überlassen. Zwar gibt es Fachstellen zur Thematik, diese wurden aber meist auf privatem Engagement gegründet. Der Staat lässt die Minderheit mehrheitlich im Stich. «Es gibt so vieles zu ändern», sagt Recher. «Als erstes muss sich die Politik eingestehen, dass gehandelt werden muss.»
Recher wünscht sich die Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Politik. Ansonsten ergehe es den LGBTI-Menschen in der Schweiz wie im Mai 2018, als der Bundesrat eine Änderung des Zivilgesetzbuches zur vereinfachten Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister in die Vernehmlassung schickte. «Es gab wenige Verbesserungen und einige Verschlechterungen», sagt Recher. «Damit politisierte der Bundesrat an unseren Bedürfnissen vorbei.»
Ein echtes Bedürfnis hätten Trans-Menschen zum Beispiel beim Thema der Krankenversicherungen, welche die Kosten für Geschlechtsanpassungen oft grundlos ablehnen würden. «Hier deckt der Bundesrat die Krankenkassen. Das ist skandalös», meint Recher.
Das ist ein Teil des Problems: LGBTI-Menschen haben in der Schweiz fast nur die von ihnen selbst finanzierte Lobby. Kaum jemand fühlt sich zuständig, ihre Rechte zu schützen. «Menschenrechte sind Aufgabe des Staates, sie dürften eigentlich keine Frage des Lobbyismus sein», sagt Recher. «Aber der Staat schützt und unterstützt uns nur ungenügend. Auch LGBTI-Menschen sind Stimmen aus der Gesellschaft, die ernst genommen werden müssen.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Welche neuen Kategorien von Mitmenschen wird man morgen noch erfinden ?
Die beklagte Verfolgung von Transmenschen wird wenig konkret. Ausser Hassbotschaften von Fanatikern gibt es zwar Irritationenen und ausweichendes Verhalten zum Nachteil Betroffener. Aber das Thema ist in allen Medien und pädagogischen Institutionen omnipräsent und kann zur Verunsicherung bei der Identitätssuche Jugendlicher und auch bei der Partnersuche führen. Die geforderte Sternchen-Schreibweise zugunsten einer winzigen Minderheit verbirgt eine prinzipielle Zurückweisung der Zweigeschlechtlichkeit, obwohl diese in der Evolution seit über 500 Millionen Jahren verankert ist. Eine Seele im falschen Körper gibt es nicht, weil beide eine untrennbare Einheit bilden, wenn auch die Varianten innerhalb beider Geschlechter sehr gross sind. Wesentlich wäre die Korrektur der polaren Zuschreibungen von Eigenschaften und der konventionellen Geschlechterrollen. Auch bleibt intransparent, woher die immensen Gelder für die Propagierung von Transvestismus und Geschlechtsumwandlung stammen, womit ja auch eine Menge Geld verdient wird. Wichtiger als staatliche Schutz-und Strafmassnahmen gegen die Diskriminierung von Transsexuellen fände ich ein neues Frauenbild und ein neues Männerbild
mit der dazugehörigen paritätischen Arbeitsteilung. Also umfassende Gleichberechtigung beider Geschlechter im häuslichen und öffentlichen Raum an Stelle einer Re-Biologisierung.
Die Frage im ersten Leserbrief ist berechtigt, und der Beitrag der Philosophin und langjährigen Psychotherapeutin, Carola Meier-Seethaler, skizziert das Kernproblem. Es wäre wünschenswert, wenn auch Politikerinnen und Politiker mehr auf die Stimme von Carola Meier-Seethaler hören würden; ihr Buch, GEFÜHLE UND URTEILSKRAFT, Ein Plädoyer für die emotionale Vernunft, sollte für alle Politikerinnen und Politiker zur Pflichtlektüre erklärt werden!
In freien/offenen Gesellschaften mit vielen Millionen Menschen gibt es immer mehr Minderheiten aller Art u. Weise, als in viel kleineren und gleichgeschalteten Gemeinschaften, nicht nur im hier genannten Sachverhalt.
Die genannten LGBTI-Spiele der Gene u. Hormone wurden nicht erfunden, waren schon immer vorhanden und wurden erst in neuerer Zeit genauer erkannt.
Übrigens ordnen sich natürlich Sachverhalte nicht autoritären Meinungen unter.
Wer ein eigene starke sexuelle Identität hat, bräuchte die anderen Spielarten von relativ wenigen nicht zu fürchten.