Millionen Ukrainer durften nicht wählen
upg. Viele in der Schweiz lebende Ukrainer gaben in der ukrainischen Botschaft in Bern und in den ukrainischen Konsulaten in Zug, Freiburg und Genf ihre Wahlstimmen ab. Das gleiche galt in andern westlichen Ländern. In Kanada und andern Ländern hat die Ukraine aus Anlass der Präsidentschaftswahlen die Zahl der Wahlorte extra erhöht.
Anders in Russland: Die dort rund drei Millionen lebenden Urkainer, davon rund zwei Millionen wahlberechtigte Erwachsene, konnten ihre Wahlstimme nicht abgeben, weil die ukrainischen Behörden in ihrer Botschaft in Moskau sowie in ihren Konsulaten keine Urnen aufstellten.
Die ukrainische Familie Sultanova ist von der Ostukraine nach Russland geflüchtet, wo die Caritas sie unterstützt: Von der Wahl in der Ukraine ist sie ausgeschlossen. (Bild: Caritas)
Als Vorwand nannte Innenminister Arsen Avakov, dass Russland auch die auf der Krim lebenden Ukrainer hätte wählen lassen wollen.
Die OSZE konnte 2300 Wahlbeobachter in die Ukraine senden, von denen allerdings die wenigsten ukrainisch oder russisch verstanden. Insgesamt waren rund 30 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer wahlberechtigt.
Wählende in Bern: «Wir sind mit Russland im Krieg»
In Bern reservierte die Polizei die Parkplätze der Zufahrtsstrasse zur ukrainischen Botschaft während zweier Tage für das Kommen und Gehen ukrainischer Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme abgeben wollten. Gegenüber Infosperber begrüssten einige Befragte, dass ihre Landsleute in Russland nicht wahlberechtigt sind. «Wir befinden uns mit Russland im Krieg», meinte der eine. Ein anderer sagte, in Russland sei keine neutrale Stimmabgabe garantiert. Warum er dem Personal in Ukraines Botschaft und in den Konsulaten in Russland nicht traut, konnte er nicht sagen. Niemand der Befragten wollte kritisieren, dass die Ukrainer in Russland nicht wählen durften.
Für Schweizerinnen und Schweizer in Russland ist es jeweils kein Problem, dort in der Schweizer Botschaft oder in Schweizer Konsulaten ihre Stimme zu Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz abzugeben.
Eine vor dem Krieg in der Ostukraine geflohene Familie in Wolgograd: Teilnahme an der Wahl verboten. (Bild Caritas)
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Dazu lesenswert von Christian Müller:
und von der BBC:
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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine