Trumps Entscheid zum Iran: Auch die Schweiz ist betroffen!
In vielen Medien-Kommentaren zum Entscheid von US-Präsident Donald Trump, die Wirtschaftssanktionen gegen Iran wieder in Kraft zu setzen, wurden die Auswirkungen dieses Entscheides eher relativiert: Die EU, Deutschland, UK und Frankreich würden den Vertrag mit dem Iran ja aufrechterhalten. Das suggerierte den Leserinnen und Lesern, den Hörerinnen und Hörern die Meinung, dass die Auswirkungen dieses Trump-Entscheides ja vielleicht nicht gar so gross sein werden.
Diese Einschätzung allerdings trügt, denn: Wenn die USA mit ihren Sanktionen gegen den Iran den Handel mit Iran verbieten, dann gilt das nicht nur für die US-Firmen, sondern für alle Firmen weltweit. Das US-Recht nimmt sich selber nämlich das «Recht», auch für exterritoriale Firmen verbindlich zu sein. Konkret: Handelt meine «Hans-Meier AG» nur mit dem Iran, dann können die USA dieser meiner «Hans-Meier AG» kaum etwas antun. Handelt meine «Hans-Meier AG» aber nicht nur mit dem Iran, sondern auch mit den USA, dann können die USA sehr wohl auf meine «Hans-Meier AG» zurückgreifen – mit jeder möglichen Art von «Bestrafung».
Wie war es doch wieder mit der UBS? Der Druck der USA auf die UBS hat sogar das vorher «unverhandelbare» Schweizer Bankgeheimnis zu Fall gebracht!
Gute Info auf SRF 4
Eine Information von Schweizer Radio SRF 4, ein Kurzinterview mit dem ehemaligen Schweizer Diplomaten Philippe Welti, zeigt die konkrete Situation und die Verkoppelung der US-Entscheidung mit der wirtschaftlichen Realität auch in der EU und in der Schweiz, hier zum Lesen, mit etlichen Zahlen und Grafiken, hier zum Anhören.
Was sagt das Seco dazu?
Man ist in diesem konkreten Fall auch an die Sanktionen von 2014 gegen Russland erinnert. Damals war in der NZZ vom 2.9.2014 zum Schweizer Rüstungskonzern RUAG Folgendes zu lesen: «Entsprechend heikel sind die wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland auch für Ruag. Es gebe derzeit einerseits Produkte, die das Unternehmen nicht verkaufen dürfe, und andererseits solche, die die Firma nicht absetzen wolle, erklärte Ruag-Chef Urs Breitmeier anlässlich der Präsentation der Halbjahreszahlen in Wilderswil bei Interlaken. Nicht mehr erlaubt ist aufgrund der EU-Sanktionen etwa die Lieferung von Munition für den Jagd- und Sportbereich von den Fabriken in Deutschland nach Russland. Um die Beziehungen mit den USA nicht zu belasten, hält sich Ruag offenbar auch bei anderen Gütern zurück, welche die Firma eigentlich (aufgrund der EU-Sanktionen, Red.) noch verkaufen dürfte. Dabei handelt es sich also kaum um einen Versuch, politisch korrekt zu handeln. Vielmehr hofft Ruag wohl, dass sich der freiwillige Verzicht eines Tages dank besseren Verkäufen in Amerika auszahlen wird.»
Besonders präzis war diese Berichterstattung in der NZZ allerdings nicht, zumal aus RUAG-internen Kreisen auch zu hören war, dass das Schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft Seco dem Unternehmen, das bekanntlich zu 100 Prozent der Schweizerischen Eidgenossenschaft gehört, den Handel mit Russland aufgrund der Sanktionen der EU und der USA ganz einfach untersagt habe. Das Seco selber verweigerte dazu allerdings jede Information. Die «Neutralität» der Schweiz muss ja wenigstens imagemässig gewahrt bleiben…
Die Hoffnung auf «bessere Verkäufe», die der NZZ-Berichterstatter vermutete oder an der Medienkonferenz der RUAG zu hören glaubte, hat sich zwischenzeitlich allerdings nicht erfüllt. Das schlechtere Geschäftsergebnis der RUAG im Jahr 2017 basierte nicht zuletzt auf schlechteren Zahlen im Business in den USA. Dazu im Geschäftsbericht: «Die Division Ammotec musste als indirekte Folge der Wahl von Donald Trump zum neuen US-Präsidenten einen ungewöhnlich grossen Umsatzrückgang in den USA hinnehmen. In Erwartung eines Wahlsiegs der für ein restriktiveres Waffenrecht einstehenden Gegenkandidatin Hillary Clinton hatten viele Privatpersonen 2016 vorsorglich Munition eingekauft, was 2017 zu einem deutlichen Nachfragerückgang führte.»
Politik und Handel sind nie zu trennen
Es ist wie immer: Politik und internationaler Handel sind nicht zu trennen, schon gar nicht, wenn die USA involviert sind. Das wird sich auch mit dem Entscheid von Donald Trump, die Sanktionen gegen Iran zu reaktivieren, wieder zeigen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Zum Autor. Es gibt keine Interessenkollisionen.