Coca-Cola: «Wir richten keine Werbung an Kinder»
Um einer Zuckersteuer oder der Kennzeichnung mit einer roten Ampel oder gesetzlichen Einschränkungen der Werbung zu entgehen, haben sich Hersteller von stark zuckerhaltigen Getränken zu einer «Selbstbeschränkung» verpflichtet.
Coca-Cola zum Beispiel ist Mitglied einer «Plattform für Ernährung und Bewegung» und verspricht auf seiner Webseite:
- «Coca-Cola wirbt nicht in Medien, die sich an Kinder unter zwölf Jahren richten, und vertreibt seine Getränke nicht an Grundschulen.»
Vom «Spiegel» über die Youtube-Kampagne befragt, relativierte Coca-Cola sein Versprechen:
- «Wir platzieren keine Werbung in Medien, die sich mehrheitlich an Kinder unter 12 Jahren richten.»
Der Getränkekonzern räumt ein, dass er auch mit «Influencern» in sozialen Medien zusammenarbeitet, welche zum Teil ein bis zwei Millionen Abonnenten haben. Die deutsche Fachzeitschrift «Werben & Verkaufen» lobte den Konzern: «Coca-Cola ist eine der wenigen Marken, die das ‹Content Marketing› verstanden hat.» Dabei sei es eigentlich ganz einfach: «Jugendliche erreicht man heute am besten, wenn man über die Kanäle kommuniziert, die sie selbst nutzen.»
«Foodwatch» hat einige Werbemethoden von Coca-Cola in einem Report aufgedeckt. Die Konsumentenorganisation kritisiert, der US-Konzern betreibe auch Werbung, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richte.
Grossbritannien vertraut der «Selbstregulierung» der Branche nicht mehr und hat vor einem Jahr eine Zuckersteuer beschlossen und im April 2018 eingeführt – abgestuft nach dem Zuckergehalt (24 Rp. auf Getränken mit 5 – 8 g Zucker/100 ml; 32 Rp. auf Getränken mit über 8 g Zucker/100 ml). Um von der günstigeren Steuerstufe zu profitieren, hat Coca-Cola in Grossbritannien den Zuckeranteil von Coca-Cola, Fanta und Sprite bereits deutlich reduziert.
In der Schweiz hat die bürgerliche Parlamentsmehrheit eine Zuckersteuer kürzlich abgelehnt mit dem Argument, die Konsumentinnen und Konsumenten könnten selber entscheiden, was sie trinken. Gleichzeitig lehnen diese Parlamentarier jedoch auch eine deutliche Ampel-Kennzeichnung des Zuckergehalts ab. Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich mit dem Kleingedruckten abmühen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
Das mit der Werbung «nicht an Kindern» glaube ich nun gar nicht…. Zumal sie ja völlig allem, was in der Welt ist, passiert, verkauft, geworben wird … , ausgesetzt sind …. . Also: Ende des Märchens.