Sprachlupe: Sprache des Bodens oder der Menschen?

Daniel Goldstein /  Der Föderalismus gilt auch für die Sprachen: sind kantonale Sache. Pech hat, wer auf der «falschen» Seite einer Sprachgrenze lebt.

Wie reden – zum Beispiel – Eiger, Mönch und Jungfrau? Ausserhalb der Fernsehwerbung, die auch Bergen aufs Maul schaut, ist die Frage offensichtlich absurd. Und doch kann es Streit um die Sprache bestimmter Stücke Boden geben. Die bleiben zwar stumm, doch werden sie für eine bestimmte Sprache in Anspruch genommen. Als Mittel, solchen Streit zu vermeiden, gilt in der Schweiz gemeinhin das Territorialitätsprinzip: Der amtliche Geltungsbereich der Sprachen soll ein für allemal festgelegt und dann nicht mehr angefochten werden.

Das Prinzip wird in der Bundesverfassung nicht ausdrücklich genannt, steht aber – ohne Rechtskraft – im Sachverzeichnis, das dazu auf den Artikel 70 verweist. Demnach bestimmen die Kantone ihre Amtssprache selber, und «um das Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren, achten sie auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete und nehmen Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten». Für die Bundesbehörden gelten gesamtschweizerisch die bekannten drei Amtssprachen, und «im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache». Obwohl es schwierig sein dürfte, stets einen zuständigen Bundesbeamten zu finden, der Romanisch spricht: Mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch ist neben dem Territorialitäts- auch das Personalitätsprinzip verankert, das für manche Belange ebenfalls in Belgien und Kanada gilt.

Allzu gute Zäune?

Entlang der Sprachgrenzen hält man sich in der Schweiz mit dem Territorialitätsprinzip weitgehend an die britische Lebensweisheit: «Gute Zäune sorgen für gute Nachbarn». Was für den Sprachenfrieden gut sein mag, sorgt indessen nicht unbedingt für individuelle Gerechtigkeit. Besonders weil die Menschen beidseits der «Zäune» nicht einfach Nachbarn sind, sondern Miteidgenossen mit – ebenfalls in der Verfassung verbriefter – Niederlassungs- und Sprachenfreiheit. In den Kantonen ist unterschiedlich geregelt, wie leicht ein Grenzgebiet für zweisprachig erklärt wird oder man andernfalls etwa den Schulbesuch über die Sprachgrenze hinweg erleichtert. Sogar die Gemeindeautonomie spielt dabei manchenorts eine wichtige Rolle.

Die Angst vor einer Verschiebung der Sprachgrenze, etwa einer «Germanisierung» Freiburgs, hat zeitweise die «Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten» in den Hintergrund gedrängt. Die letzten Jahre brachten zwar Entspannung, aber noch nicht die gleiche «sprachliche Lebensqualität» wie in Biel («Sprachlupe» vom 26. 8., gestützt auf die Zeitschrift «Sprachspiegel»). Mehr solche Lebensqualität ist nicht nur an der Sprachgrenze nötig. Warum etwa sollte in der Bundesstadt der Schulbesuch für Kinder aus allen Landesgegenden nicht in ihrer Muttersprache möglich sein?

Rätoromanen im Unterland

Im aktuellen «Sprachspiegel» geht es – neben einem Vergleich Schweiz-Kanada – um Graubünden. Zu ihrem Schutz erhalten Romanisch- und Italienischsprachige ein besonderes statistisches Gewicht, wenn es um die Festlegung der Gemeinde-Amtssprache geht. Die Rätoromanen sind in ihren «Stammlanden» also rechtlich begünstigt, wenn auch nicht unbedingt in der Praxis. Dagegen ist ihre Lage besonders prekär, sobald sie in Gebiete mit deutschsprachiger Mehrheit «auswandern», erst recht ausserhalb des Kantons.

Damit sie ihre eidgenössisch anerkannte Landessprache auch dort gut pflegen können, wo das Territorialitätsprinzip sie nicht mehr schützt, braucht es eine weitere Prise Personalitätsprinzip. Mit den Kursen für romanischsprachige Kinder – seit 2015 in Zürich, vorübergehend auch in Basel – ist ein Anfang gemacht. Der Weg des Romanischen ins Unterland muss keine Einbahnstrasse sein: Baselland plant für nächstes Jahr in einigen sechsten Klassen eine Projektwoche «Rätoromanische Sprache und Kultur».


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor ist Redaktor der Zeitschrift «Sprachspiegel» und schreibt für die Zeitung «Der Bund» die Kolumne «Sprachlupe», die auch auf Infosperber zu lesen ist. Er betreibt die Website Sprachlust.ch.

Zum Infosperber-Dossier:

Portrait_Daniel_Goldstein_2016

Sprachlupe: Alle Beiträge

Daniel Goldstein zeigt, wie Worte provozieren, irreführen, verharmlosen – oder unbedacht verwendet werden.

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