«Hanf verführt weisse Frauen zu Sex mit Negern»
Harry J. Anslinger, ein US-Diplomat mit Vorfahren aus der Deutschschweiz, war ab 1930 Vorsitzender des US-Federal Bureau of Narcotics und ab 1947 US-Delegierter in der UN-Drogenkommission.
Sein Kampf gegen Cannabis-Produkte war ein Kampf der Kulturen, mit rassistischer Schlagseite. Ob Hanfprodukte abhängig machen oder nicht, darauf liess er sich nicht ein. Auch nicht auf medizinische Aspekte. Hier einige seiner Argumente:
- «Die meisten Marihuana-Rauchenden in den USA sind Neger, Hispanics, Filippinos und Leute aus der Unterhaltungsindustrie. Deren satanische Musik, Jazz und Swing, sind Folgen des Marihuana-Konsums. Wegen dieses Marihuanas wollen weisse Frauen Sex mit Negern, Entertainern und dergleichen.»
- «Wegen Marihuana-Zigaretten denken Farbige, dass sie so gut wie weisse Männer sind.»
- «Der Hauptgrund, um Marihuana zu verbieten, ist seine Wirkung auf die entarteten Rassen.»
- «Marihuana führt zu Pazifismus und kommunistischer Gehirnwäsche.»
Im Jahre 1947 machten die USA Anslinger zum Vorsitzenden der UN-Drogenkommission. In dieser Funktion erreichte er, dass die von den Mitgliedsländern, damals insbesondere von den USA abhängige Weltgesundheitsorganisation WHO im Jahr 1954 erklärte, Hanf und seine Derivate hätten keinen therapeutischen Wert.
Harry J. Anslinger war dann auch die treibende Kraft hinter dem UN-Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel von 1961. Das Übereinkommen stuft Cannabis-Produkte in die gleich gefährliche Stufe ein wie Kokain, Opiate und Heroin. Nicht zuletzt unter dem Druck der USA hatten 180 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Es bestimmt teilweise direkt nationale Betäubungsmittelgesetze.
Nur Angola, Äquatorialguinea, Kiribati, Nauru, Osttimor, Ruanda, Samoa, Tuvalu, Vanuatu und die Vatikanstadt weigerten sich, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Nach langen Hearings über den medizinischen Nutzen von Marihuana kam Francis Young, Vorsitzender der U.S. Drug Enforcement Administration DEA, im Jahr 1988 zum Schluss, Marihuana sei «eine der sichersten bekannten therapeutischen Substanzen». Seiner Empfehlung ist die Politik sehr lange nicht gefolgt, was u.a. die Pharmaindustrie freute.
Widerstand gegen Liberalisierung in den USA
Im November 2012 hat der Präsident des «International Narcotic Control Board» INCB), welches das Drogen-Übereinkommen überwacht, festgestellt, die Legalisierung des Anbaus und des Besitzes von Cannabis in den US-Bundesstaaten Colorado und Washington verstosse gegen das Abkommen. Er ersuchte die USA, die Konformität mit dem Abkommen wiederherzustellen. Seither herrscht in den USA weiterhin Rechtsunsicherheit, weil der Bundesstaat Cannabis-Produkte verbietet, während es etliche US-Gliedstaaten erlauben – zum Teil nur für medizinischen Gebrauch und zum Teil auch als Genussmittel. Siehe Infosperber vom 31. August 2016: «Profitaussichten befördern Cannabis-Legalisierung».
Lange Zeit hatten sich die Pharmakonzerne gegen alle Liberalisierungsschritte in einzelnen US-Bundesstaaten heftig gewehrt. Siehe Infosperber vom 3. August 2016: «Cannabismedikamente reduzieren den Schmerzmittelverbrauch, zeigt eine US-Studie. Der Pharmaindustrie schmeckt das gar nicht.»
Auszüge aus dem UN-Übereinkommen
Das Einheitsübereinkommen über die Betäubungsmittel kann jährlich gekündigt werden. Art. 28 stipuliert beispielsweise:
«Dieses Übereinkommen ist auf den Anbau der Hanfkrautpflanze zu ausschliesslich industriellen (Fasern und Samen) oder zu gärtnerischen Zwecken nicht anwendbar … Gestattet eine Vertragspartei den Anbau der Hanfkrautpflanze im Hinblick auf die Gewinnung von Cannabis oder von Cannabisharz, so wendet sie auf diese Pflanze das in Artikel 23 für den Opiummohn vorgesehene Kontrollsystem an … Die Vertragsparteien treffen die notwendig erscheinenden Massnahmen, um den Missbrauch der Blätter der Hanfkrautpflanze oder den unerlaubten Verkehr damit zu verhindern.»
Artikel 49.2.f schreibt vor: «Die Verwendung von Hanfkraut zu andern als medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken ist möglichst bald, auf jeden Fall aber innert fünfundzwanzig Jahren … einzustellen.»
Die Schweiz hat bisher keine Anpassung des Übereinkommens beantragt. Das Bundesamt für Gesundheit meint dazu, das Schweizer Betäubungsmittelgesetz erfasse die Cannabisprodukte mit einem Gesamt-THC-Gehalt von weniger als 1 Prozent nicht. Diese dürfen nicht als Heilmittel verkauft werden, sondern nur als Tabakersatz, Lebensmittelzusatz oder als Kosmetika.
Das Bundesgericht habe kürzlich festgehalten, der Besitz von geringfügigen Drogenmengen zu Konsumzwecken sei gemäss Art. 19b des Betäubungsmittelgesetzes straflos (BGer 6B_1273/2016). Das sei eine «Entwicklung, deren Implikationen noch geprüft werden müssen», sagt das BAG. Die Strafverfolgung bei Betäubungsmitteldelikten liege jedoch in der Kompetenz der Kantone und nicht in der des Bundes.
Schluss mit dem «rassistischen Zeitgeist»
«Der rassistische Zeitgeist von damals sollte nicht aufrecht erhalten bleiben», meinen Ruth Zwahlen und Annemarie Meyer vom Hanfmuseum in Tägerig AG. Die beiden setzen sich seit vielen Jahren für eine Legalisierung von Cannabis-Produkten in der Schweiz ein.
Zusammenstellung des «Beobachters». Grössere Auflösung hier
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Siehe auch:
- Infosperber-DOSSIER: «Drogen legalisieren oder verbieten?»
- Über die Prohibition weicher Drogen: Kurzabriss mit Daten und Zitaten
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine