Schweiz darf Türkeis Ministern das Reden verbieten
Es gibt kein europäisches Menschenrecht, seine Meinung im Ausland öffentlich zu äussern. Für Ausländer gibt es auch kein europäisches Recht auf Vereinsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Ob solche Rechte gewährt werden, liegt allein bei den einzelnen Staaten. Das hält die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK ausdrücklich fest:
Ein weiterer Artikel der EMRK verbietet es einem Staat, die Menschenrechte in Anspruch zu nehmen, um eine Tätigkeit auszuüben, die darauf abzielt, die in der EMRK festgelegten Rechte und Freiheiten einzuschränken:
In der Zeitschrift «Mensch und Recht» der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention kritisiert Menschenrechtsexperte Ludwig A. Minelli, die westlichen Regierungen hätten es «bisher in sträflicher Weise unterlassen, dem türkischen Despoten zu erklären, die Türkei selbst habe ja diese Bestimmungen mit anerkannt, als sie am 18. Mai 1954 der EMRK beigetreten ist».
Der Bundesrat hat diese Rechtsgrundlage nie erwähnt
Auf Anfrage von Infosperber bestätigte das EDA, dass die Bundesräte bis heute diese gesetzliche Grundlage der EMRK, welche Verbote erlauben würde, nie erwähnt haben. Der Bundesrat lasse ausländische Aktivitäten in der Schweiz gewähren, sofern die Rechtsordnung der Schweiz respektiert werde.
Auch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD erklärte, es habe öffentlich nie über die erwähnten Artikel der EMRK informiert.
Für die Diskussionen um allfällige Auftrittsverbote wäre dies ein wichtiger Baustein zur Meinungsbildung gewesen.
Missachtung des türkischen Wahlgesetzes
Das türkische Wahlgesetz von 2008, das noch heute gültig ist, verbietet ausdrücklich Wahlpropaganda im Ausland. Sogar Wahlauftritte in türkischen Botschaften oder Konsulaten im Ausland sind untersagt:
Westliche Regierungen, welche Auftritte türkischer Minister verbieten wollten, hätten argumentieren sollen, «man wolle als befreundetes Land der Türkei nicht dazu beitragen, dass irgendwelche türkischen Staatsbürger dieses wichtige Gesetz verletzen können», meint Minelli.
Der Menschenrechtsspezialist hält die europäischen Staaten an der Entwicklung in der Türkei für mitschuldig. Sie hätten tatenlos zugeschaut, wie Erdogan die Gewaltentrennung in der Türkei Schritt für Schritt abgebaut habe. Minelli sieht dafür zwei Ursachen: Das «militärische Interesse der Nato-Staaten an der türkischen Armee aufgrund der geopolitischen Lage», und die «wirtschaftlichen Interessen am Handel mit dem bevölkerungsreichen Land, in dem viele westliche Firmen im Laufe etwa eines Jahrhunderts erhebliche Investitionen vorgenommen» hätten. Heute komme noch das Flüchtlingsabkommen dazu. «Um diese Interessen nicht zu gefährden, hielt Europa Ruhe.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine