Nato-Verbindungen von «Zeit»-Redaktoren bestätigt
Der Herausgeber der Wochenzeitung «Die Zeit», Josef Joffe, sowie der «Zeit»-Journalist Jochen Bittner sind vor dem deutschen Bundesgerichtshof BGH endgültig abgeblitzt. Mit einer Unterlassungsklage gegen die ZDF-Satiresendung «Die Anstalt» wollten sie verhindern, dass weiter verbreitet wird, die beiden Redaktoren hätten Verbindungen zu Organisationen, welche der Nato nahestehen. Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg am 10. Januar 2017 bestätigt.
Infosperber hatte über die betroffene Sendung «Anstalt» am 23. Mai 2014 unter dem Titel «Redaktoren im Dienste von Nato-Organisationen» berichtet. Ranghohe Redaktoren nicht nur der «Zeit», sondern auch der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», der«Welt» oder der «Süddeutschen Zeitung» sind oder waren Mitglieder in Nato-nahen Organisationen oder sitzen sogar in deren Beiräten. Das ZDF hatte daraus eine Realsatire gemacht.
Betroffene Redaktoren schrieben über den Konflikt in der Ukraine und den westöstlichen Machtkampf, ohne mögliche Interessenkonflikte offen zu deklarieren. Die «Anstalt» hatte folgende Namen genannt: Stefan Kornelius, Auslandchef der Süddeutschen Zeitung, Josef Joffe, Mit-Herausgeber der «Zeit», Jochen Bittner, Redaktor der «Zeit». Günther Nonnenmacher von der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» FAZ, FAZ-Auslandchef Klaus-Dieter Frankenberger, sowie Kai Diekmann von der Bild-Zeitung.
Sie alle sind oder waren Mitglieder oder hatten Aufträge von Organisationen, welche das transatlantische Bündnis stärken wollen. Als Journalisten kritisieren sie zu Recht die Annexion der Krim und das russische Vorgehen in der Ukraine. Extrem zurückhaltend waren sie dagegen, als die USA unter falschem Vorwand völkerrechtswidrig den Irak bombardierten und dort einmarschierten.
Die «Anstalt» hatte sich auf das Buch von Uwe Krüger gestützt: «Meinungsmacht – Der Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten».
Jürg Müller-Muralt hatte auf Infosperber bereits im Jahr 2013 über Verflechtungen berichtet: «Journalisten und Eliten: eine heikle Liaison».
Grafik mit Fehlern
Der Herausgeber der Wochenzeitung «Die Zeit», Josef Joffe, sowie der «Zeit»-Redaktor Jochen Bittner verlangten nach der «Anstalt»-Sendung eine einstweilige Verfügung, die jedoch vom Landgericht Hamburg weitgehend widerrufen wurde. Darauf deponierten Joffe und Bittner vor dem Landgericht eine ordentliche Klage mit der Begründung, dass die Verbindungen – die in der Sendung auf mehreren Schautafeln zu sehen waren – nicht korrekt dargestellt gewesen seien. Es ging um die Frage, wie exakt sich Kabarettisten bei zugespitzter Kritik an die Fakten halten müssen.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof BGH endgültig entschieden: Die Angaben zu den Interessenkonflikten wegen unstreitiger Mitgliedschaften in Lobbyorganisationen würden grundsätzlich stimmen. Bei einem satirischen TV-Beitrag komme es auf den Gesamteindruck an. Dass eine Schautafel dazu fehlerhaft gewesen sei, spiele keine entscheidende Rolle. Joffe hatte geltend gemacht, er sei seit 2008 nicht mehr Mitglied im deutsch-amerikanischen Elitennetzwerk Atlantikbrücke e.V.
Laut BGH muss in einem Fernsehbeitrag beachtet werden, «welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt». Der satirischen Sendung lasse sich im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen, es bestünden «Verbindungen zwischen den Klägern und in der Sendung genannten Organisationen». Diese Aussage sei zutreffend.
«Die Zeit respektiert das Urteil aus Karlsruhe, prüft aber weitere rechtliche Schritte», heisst es auf der Internetseite der «Zeit».
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine