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Das Britische Fernsehen BBC erklärt den Zuschauern die nonverbalen Signale von Clinton und Trump © BBC

Jeder Hund darf mit dem Schwanz wedeln

Christian Müller /  Diskussion um das Burka-Verbot: Es gibt nicht nur die verbale Sprache, die Sprache mit Wörtern. Es gibt auch die Körpersprache.

So dumm sind die Schweizer nicht: Sie wissen, dass der glückliche Hund mit dem Schwanz wedelt, der verängstigte aber seinen Schwanz einzieht. Und weil der Hund ja immerhin ein Lebewesen ist, ein Haustier sogar und in vielen Haushalten schon fast zur Familie zählt, gönnt man dem wortlosen Vierbeiner diese Möglichkeit auch, seinen Gefühlen Ausdruck zu verleihen. Deshalb ist in der Schweiz im Jahr 1997 ein Gesetz in Kraft getreten, gemäss dem es verboten ist, Hunden den Schwanz zu «coupieren», wie das hierzulande heisst, den Schwanz also abzuschneiden. Siehe Tierschutzverordnung TSchV 455.1. Art. 22. Jeder Hund soll mit dem Schwanz wedeln dürfen!

Schon der Wolf kommuniziert mit dem Schwanz: 1: imponieren, freudig, aufmerksam, erregt, erwartungsvoll 2: «Komm mir nicht näher! 3: neutral, gelassen, sich sicher fühlend 4: unsicher, unterwürfig 5: Angst. – Beim Hund ist es ähnlich.

Und wie ist es bei den Menschen

Die Menschen haben im Verlaufe der Entwicklungsgeschichte den Schwanz kontinuierlich und konsequent verkümmern lassen und andere Kommunikationswerkzeuge entwickelt, allem voran die Sprache – also für die verbale Kommunikation – und das Gesicht, mit dem sie auch wortlos, also nonverbal kommunizieren können. Sie zeigen mit ihrem Gesicht ihrem Gegenüber, ob sie fröhlich und unbekümmert, ob sie verstimmt oder gar verärgert sind, oder auch mal, dass sie in einer Trauerphase stecken. Und sie können ihrem Gegenüber zum Beispiel zulächeln und so zum Ausdruck bringen, dass sie ihn – oder sie – mögen.

Das ist eigentlich eine Binsenwahrheit. Was nicht heisst, dass man sich das nicht auch genauer anschauen kann. 1973 veröffentlichte der durch seine Erfindung des Lüscher-Farbtests berühmt gewordene Schweizer Psychologe Max Lüscher sein – zwischenzeitlich leider vergriffenes – Buch «Signale der Persönlichkeit», in dem er vor allem auf die Rollen-Signale und Status-Symbole in unserer Gesellschaft einging. Ist immer noch lesenswert! Der weltberühmte israelische Pantomime-Künstler Samy Molcho hat seit 1983 schon mehrere Bücher zum Thema Körpersprache publiziert und hat zum Verständnis der Körpersprache bis vor einigen Jahren auch spezielle Kurse gegeben. Über die Körpersprache der Manager sind schon bald Dutzende Bücher auf dem Markt. Bei den TV-Kameraleuten und -Regisseuren gehört das Wissen um die Körpersprache längst zum professionellen Know-how. Die nonverbale Kommunikation beginnt bei den Kleidern und dem Schmuck – warum tragen manche Manager eine 10’000-fränkige Rolex, die wie eine 100-fränkige Swatch auch nur gerade die richtige Zeit anzeigt? – und geht über die Hände – wichtig und sehr informativ! – und endet sehr subtil und kaum verfälschbar im Gesicht. Dort aber, entgegen landläufiger Meinung, sind es nicht etwa primär die Augen, die «sprechen», sondern vor allem der Mund. Der Erfinder der Smileys lässt grüssen!

Der Mund sagt’s – auch nonverbal!

Jetzt wird’s politisch

Jeder Hund darf mit dem Schwanz wedeln und mir zeigen, dass er mich mag. Aber nicht alle Menschen haben dieses Recht auch. Noch immer gibt es Länder, in deren patriarchaler Gesellschaft die Meinung vorherrscht, den Frauen stehe dieses Recht nicht zu – weshalb eben diese Frauen sich total verhüllen müssen. Natürlich, auch diese Frauen kommunizieren und geben mit ihrer Burka oder Niqab ein «Signal der Persönlichkeit» – nämlich dass sie aus einem Kulturkreis stammen, in dem die Frauen noch grausam diskriminiert und unterdrückt werden. Mit dieser Basis-Botschaft hat es sich dann aber auch schon. Mehr dürfen und können diese Frauen gar nicht zum Ausdruck bringen. Sie werden mit ihren Verhüllmasken – nonverbal – stumm gemacht. Das Wort sagt es: verstümmelt.

Diesen beiden Frauen wurde der Mund verbunden, sie können ihre eigene Stimmung nicht mehr zum Ausdruck bringen. Stumm, verstummt, verstümmelt.

Ist das für uns Schweizer ok? Die Hunde dürfen uns – gesetzlich geregelt – mit ihrem Schwanz zeigen, dass sie uns mögen, die Frauen – gewisse Frauen, nicht alle natürlich – dürfen das aber nicht! Bei ihnen ist die Verstümmelung des Gesichts einfach erlaubt!

Zur Verstümmelung ein kleiner Exkurs

Ins gleiche Kultur-Kapitel geht die weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung der Klitoris, mit der der Frau die Lust am Sex vermasselt werden soll. Sie soll zwar dem Mann als Objekt der Lust zur Verfügung stehen (oder eben liegen) und gegebenenfalls auch einen, am besten männlichen, Nachkommen produzieren, aber selber Freude am Sex haben? Aber bitte! Auch in der christlichen Mission sagte Paulus in seinem Brief an die Epheser ja noch ausdrücklich: Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter! (Eph.5.22).

In diesem Punkt hat sich die einigermassen säkulare und moderne Schweiz immerhin durchgerungen und, unter bewusster und berechtigter Missachtung fremder Kulturen, mit dem Art. 124 im Schweizer Strafgesetzbuch klare Verhältnisse geschaffen. Die weibliche Genitalverstümmelung ist definitiv unter Strafe gestellt!

Archäologisches Fundstück, zu besichtigen im Museum in Ephesus, der Stadt in Kleinasien, wo Paulus die Frauen aufgerufen hat, sich den Männern unterzuordnen. Auch Skulpturen von menschlichen Körpern «reden» – nonverbal …

Hunde aber dürfen…

Aber wo sind wir denn eigentlich: die Hunde dürfen mit dem Schwanz wedeln und Freude zeigen. Es ist verboten, mit der Coupierung des Schwanzes ihre Ausdruckssprache zu verstümmeln. Aber einer Frau die Ausdruckfähigkeit zu nehmen, sie zu vermummen und damit zu verstummen und zu verstümmeln, soll erlaubt sein? Geht da einfach der Tierschutz zu weit – oder haben diverse Linke da vielleicht nicht ganz verstanden, was eine Verhüllung des Gesichtes für einen Menschen bedeutet? Weil sie meinen, die Verhüllung sei nur ein religiöses Symbol, so etwa wie das Kreuz an der Wand im Schulzimmer, das man auch akzeptieren müsse? Oder sogar, dass das Kreuz im Schulzimmer keinen Platz haben soll, die Verhüllung des Gesichts von Frauen aber okay sei?

Zu den Gegnern eines Verbotes der Burka und der Niqab gehören allerdings nicht nur aufgeklärte, religionstolerante Linke, auch die Inhaber der Nobelboutiquen an der Zürcher Bahnhofstrasse sind natürlich gegen ein Burkaverbot. Sie wollen dem die verhüllte Frau spazieren führenden Mann doch eine 10’000 oder auch 100’000-fränkige Uhr, zum Beispiel der Marke Audemars Piquet, verkaufen, denn dieser Mann kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem ölreichen Orient und möchte der Umwelt zeigen, dass er auch reich an Geld ist – Signale der Persönlichkeit eben, verständlich auch für jene, die den «Lüscher» nicht gelesen haben. Und auch in St. Moritz und in Interlaken mit der Luxus-Herberge Victoria Jungfrau hätte man an einem Verbot der Burka keine Freude!

Auch bei den Hunden gibt es Ausnahmen

Auch hier lohnt ein Blick auf die Hunde. Denn Ferienreisende dürfen, gesetzlich genau geregelt, einen Schwanz-coupierten Hund für eine kurze Zeit in die Schweiz mitnehmen. Die Schweiz ist schliesslich tolerant, wenn es ums Geld geht. Und Kompromisse, die dem unbehinderten Geldfluss förderlich sind, gehören doch zur Kultur der Schweiz. Warum soll man dem Herrchen eines coupierten Hundes verbieten, in der Schweiz Ferien zu machen, wenn er doch Geld hier liegen lassen will?

Ein Vorschlag zur Güte

Frauen, die in der Schweiz leben, soll die Verhüllung verboten werden. Es darf nicht sein, dass hierzulande Frauen verstümmelt werden. Weder im Genitalbereich noch im Gesichtsausdruck.

Aber: Den reichen Herrchen, die ihre verstümmelten Schönheiten in Zürich, in St. Moritz oder in Interlaken spazieren führen wollen, kann das doch erlaubt werden! Sie und ihre Schönheiten müssen bei der Einreise einfach wie die Hundehalter ein Formular unterschreiben – mehrsprachig, vor allem auch arabisch abgefasst – in dem die zeitliche Beschränkung des Ferienaufenthaltes festgehalten wird ¬ und in dem erklärt wird, warum diese Beschränkung gilt.

Da sollte dann etwa Folgendes stehen:

Sehr geehrte Dame, dear Madam, Madame
Sehr geehrter Herr, dear Sir, Monsieur

In der Schweiz haben Männer und Frauen gleiche Rechte. Zu diesen Rechten gehört, dass sie mit anderen Menschen freundlich sein dürfen, sie mit einem Lächeln begrüssen dürfen, ihnen aber auch zeigen dürfen, wie sie, die Schweizer und Schweizerinnen, selber sind: eher selten fröhlich, meistens griesgrämig, zwischendurch auch mal sauer. Und wenn grad die Mutter gestorben ist, ausnahmsweise auch mal traurig.

Dass nur die Männer mit ihrem Gesicht zeigen dürfen, wie sie sich fühlen, die Frauen aber ihr Gesicht verbergen müssen, halten wir Schweizer und Schweizerinnen für unmenschlich und den Frauen gegenüber für diskriminierend und absolut ungerecht. Warum sollen die Frauen ihrer Freude nicht auch Ausdruck verleihen dürfen? Warum sollen Sie, sehr geehrte Dame, dear Madam, Madame, wenn Sie zum Beispiel reich und hochnäsig sind, dies nicht auch zu erkennen geben dürfen? Und: Warum darf ein Mann (sich) eine Frau anlachen, die Frau (sich) aber keinen Mann?

Wenn Sie, sehr geehrte Dame, dear Madam, Madame, Ihre Gesichtsverhüllung aber hier trotzdem tragen wollen, weil Sie von Ihrem Vater so erzogen worden sind oder von Ihrem Mann dazu gezwungen werden, dann bedauern wir das natürlich sehr, machen aber eine Ausnahme, wie bei den Schwanz-coupierten Hunden auch. Denn vermutlich ist Ihr Mann ja reich und möchte einiges von seinem Geld hier ausgeben. Und wenn jemand Geld in die Schweiz bringen will, können wir wirklich nicht nein sagen. Sie dürfen also für zwei Wochen hier bleiben, auch mit verschleiertem Gesicht. So wie wir Hundehaltern ja auch erlauben, ihren vierbeinigen Begleiter mit coupiertem Schwanz für zwei Wochen einzuführen, obwohl das Coupieren des Hunde-Schwanzes hier eigentlich verboten ist. Das Geld Ihres Mannes, sehr geehrte Dame, dear Madam, Madame, ist uns Schweizern wichtiger als die konsequente Hochhaltung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Bitte bestätigen Sie uns Ihre späteste Ausreise bis am … / … / … mit Ihrer Unterschrift. Falls Ihr Vater Sie nicht zur Schule geschickt hat, weil Sie eine Frau sind, oder Ihr Mann Sie daran gehindert hat, eine Ihrer Persönlichkeit angemessene Ausbildung zu erhalten, genügen auch drei Kreuze.

Mit freundlichem Gruss

Für das Schweizerische Grenzwachtkorps

Dr. Hans Mustermann

So ein Kompromiss könnte politisch doch akzeptabel und durchsetzbar sein: für die fremdenfeindliche SVP wegen dem grundsätzlichen Verbot, für die wirtschaftlich interessierte FDP wegen der Ausnahmeregelung, für die CVP wegen der Nicht-Erwähnung der verhüllten Nonnen und für jene Linken, die ein Burka-Verbot ablehnen oder gar bekämpfen, weil sie auf diesem Weg klammheimlich ihre konfuse Religionsfreiheitssymbolikargumentation nicht weiter erklären müssten und sich so elegant aus der Affäre ziehen könnten. Und die verhüllte Islam-Konvertitin Nora Illi müsste dann ihren Schleier auch endlich fallen lassen – oder eben auswandern. Der dadurch entstehende Verlust für die Schweizer Politszene hielte sich in Grenzen.

Wer bringt diesen Vorschlag ins Parlament?

* * * * * * *

PS: Damit keine Missverständnisse entstehen: Wer sich dafür einsetzt, dass die Burka und die Niqab verboten werden, tut dies möglicherweise aus Ablehnung alles Fremden, aus sogenannter Xenophobie. Er kann aber auch ein anderes Motiv haben: Er setzt sich ein für die weltweite Gleichberechtigung von Mann und Frau, ohne deshalb die Religionsfreiheit der Menschen einschränken zu wollen und ohne etwas spezifisch gegen den Islam zu haben. Der Autor des obenstehenden Artikels verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf einen anderen Artikel, den er ebenfalls auf Infosperber publiziert hat: EUR 1.99 gegen den Hass.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor hat schon in den 1980er Jahren in Frankfurt einen mehrtägigen Kurs zur Körpersprache bei Samy Molcho selbst besucht und einige Jahre später als international tätiger Manager in Cambridge/UK einen Spezialkurs für interkulturelle Kommunikation absolviert. – Und er ist verheiratet: Die Frau, der er damals zublinzelte, hat zurücklächeln dürfen ...

Zum Infosperber-Dossier:

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Gleiche Rechte für Frauen und Männer

Gleichstellung und Gleichberechtigung: Angleichung der Geschlechter – nicht nur in Politik und Wirtschaft.

Niqab_hassan_uos_ft_51

Pro und Contra Niqab-/Burkaverbot

Sind Niqab und Burka Teil der Religionsfreiheit oder Symbol einer fundamentalistischen Unterdrückung?

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3 Meinungen

  • Helmut_Scheben_310
    am 2.10.2016 um 13:02 Uhr
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    Völlig einverstanden mit diesem humorvollen Artikel. In dieser ganzen Diskussion gilt für mich der Satz, den Alice Schwarzer kürzlich in einem Interview der Sonntagszeitung sagte: «Die Burka ist kein Kleidungsstück, sondern die Fahne der Islamisten.»
    Es geht um das Symbol und die Signalwirkung. Mit Religion hat die Burka nichts zu tun.

  • am 2.10.2016 um 13:14 Uhr
    Permalink

    Lieber Helmut, vielen Dank für diesen nicht bloss humorvollen, sondern auch sehr ernsten Artikel. Kein Linker regt sich darüber auf, wenn man das Tragen von Hakenkreuzfahnen verbietet. Die Burka steht aber grundsätzlich für die genau gleiche menschenverachtende und rechtsextremistische Philosophie wie das Hakenkreuz. Die Burka ist ein Symbol systematischer Unterdrückung und ich glaube auch nicht, dass weniger arabische Touristen zu uns kommen werden, wenn wird diese Verbot bei uns konsequent durchsetzen. Ganz im Gegenteil werden viele arabische Frauen vielleicht sogar genau deshalb zu uns kommen, weil sie hier wenigstens im Urlaub Mensch sein dürfen! Dass gewisse Linke sich mit faschistoiden Islamisten solidarisieren, kommt aus der offensichtlich sehr kurzsichtigen Denkweise, dass der Feind meines Feindes automatisch mein Freund sei… Damit liegt man in der Realität aber selten richtig! Es kommt sehr selten vor, dass ich einen Vorstoss aus dem SVP-Lager unterstütze. Aber im Falle der Burka muss ich feststellen, dass das Verbot eines nazioiden Symbols eben auch durchaus ein liberales und linkes Anliegen ist! Man kann nun einmal der Intoleranz gegenüber nicht tolerant sein.

    (Red.) Die Anrede "Lieber Helmut" ist in diesem Kommentar wohl ein Versehen. Der Autor heisst Christian. 😉

  • am 3.10.2016 um 12:30 Uhr
    Permalink

    Christian Müller deutet die Verhüllung so, dass sie die Frauen an ihrer Selbstäußerungen hindern soll. Das ist seine Privatmeinung: die generelle Annahme ist, dass Frauen sich so den Blicken der Männer entziehen. Selbst wenn er diese allgemeine Deutung nicht teilt, sollte er das zumindest begründen.

    Ansonsten ist doch klar: In der Schweiz wie im Westen überhaupt muss eine Frau sich nicht verhüllen. Sie mag das aus freien Stücken tun. Sie mag durch andere dazu «verleitet» werden (und das ist strafrechtlich nicht fassbar). Oder sie mag dazu genötigt werden, und dann ist das ein Fall für das bestehende Strafrecht gegen Nötigungen.

    Das Verbot von Symbolen ist durchaus kein liberales Anliegen. Der deutsche «Volksverhetzungs"-Paragraph ist seinerzeit von der liberalen Partei (als einziger) geschlossen abgelehnt worden, und das aus guten Gründen. Man hat damals schon gesehen, dass da ein Präzedenzfall geschaffen und ein falscher Weg eingeschlagen wird, der in eine (diesmal linke) Diktatur führt.

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