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Zug: ab 1 Million Einkommen bzw. 20 Mio Vermögen werden Deutschkurse zur Schikane © Patrick Nouhailler/flickr/cc

Geld oder Deutsch! Der Zuger Handel

Jürgmeier /  Zuger Regierung will ab einem steuerbaren Einkommen von 1 Million oder ab 20 Mio Vermögen Sonderrecht einführen. Keine Satire.

Sehr geehrte Damen Regierungsrätinnen, sehr geehrte Herren Regierungsräte

Als Anwalt eines finanziell potenten Mandanten, der (vorderhand) nicht persönlich in Erscheinung treten möchte, bin ich beauftragt, Ihnen seine uneingeschränkte Wertschätzung dafür auszusprechen, dass Sie sich, vermutlich gegen Ihre eigenen und sicher hehren Prinzipien, dazu durchgerungen haben, in besonderen Fällen den Buchstaben des Gesetzes menschlichen Bedürfnissen unterzuordnen und auf die Totschlagformel «Wänn jede wett» zu verzichten. Chapeau!

Dank Ihrer grosszügigen Haltung könnte sich mein Mandant endlich einen seiner grössten Träume – ein Haus auf dem Zugerberg – erfüllen. Ab zwanzig Millionen steuerbarem Vermögen oder einer Million steuerbarem Einkommen sollen AusländerInnen künftig auch dann eine so genannte Niederlassungsbewilligung C erhalten, wenn sie kein Wort Deutsch können und auch nicht das obligate «Chuchichäschtle» radebrechen lernen wollen.

Deutsch für VerkäuferInnen eine Chance, für MillionärInnen eine Schikane

Dass so ein einfacher Serviceangestellter oder eine kleine Verkäuferin in einem Bau&Hobby-Center Deutsch lernen muss, versteht sich. Aber mein Mandant ist bisher mit seiner Muttersprache sowie etwas Englisch gut und erfolgreich durchs Leben gekommen. (Scheck-)Zahlen werden überall verstanden, und im Notfall hat er ja immer noch mich. Oder wie es Claudia Blumer im Tages-Anzeiger am 6. November 2015 so treffend formuliert: «Die Forderung, Deutsch zu lernen, ist unter Umständen durchaus von praktischem Nutzen. Sprachkenntnisse erhöhen die Chancen auf einen Job und mindern das Risiko, fürsorgeabhängig zu werden. Wer aber Einkommensmillionäre in den Deutschkurs zwingen will, entlarvt, worum es bei den Forderungen nach Integration eben auch geht: um Schikane.» Voilà! Und danke, dass Sie das auch so sehen.
Mein Mandant will ja auch nicht selber in dieser Liegenschaft wohnen, sondern sie – in Zeiten der Negativzinsen – als sichere Anlage nutzen. Und das ist nur mit der Niederlassung C möglich. Aber er trägt sich – jetzt, da seine Kinder demnächst schulpflichtig werden – mit dem ernsthaften Gedanken, seinen Firmen- und Wohnsitz definitiv nach Zug zu verlegen, was ja durchaus in Ihrem öffentlichen Interesse wäre. Allerdings sind verbindliche Ausnahmegarantien bezüglich anderer Integrationsauflagen Voraussetzung für einen solch folgenschweren Entscheid.
Es kommt für ihn beispielsweise nicht in Frage, dass seine Kinder die Schule in so einer gemischtrassigen Klasse besuchen – wir sagen dem ja gerne multikulturell –, zusammen mit Weissen, Schwarzen, Asiaten, Moslems oder SchwyzerInnen. Er wünscht sich eine generelle Dispens für seine Buben und Mädchen vom Staatskunde- sowie Geschichtsunterricht, in dem eine andere Sicht des Dritten Reichs als Holocaust-Leugnung und die Separierung von Menschen aufgrund von ethnischer Herkunft, sozialer Schicht, Geschlecht, Religion oder Haarfarbe als rassistisch diffamiert wird. «Den Abfall trennen Sie ja auch.» Hat er letzthin zu mir gesagt. Die Mädchen sähe er gerne in einer seedukativen Lerngruppe, da Buben bekanntlich dazu neigen, den Unterricht zu stören, vom schulischen Inhalt abzulenken, und, weil sie von Natur aus dümmer sind, das Klassenniveau signifikant senken.

Keine Regel ohne Ausnahme

Mein Mandant, eine Frau, würde selbstverständlich ihre angetrauten drei Männer sowie fünf Frauen mitbringen und erwartet, dass das – auch wenn es nicht dem Familienbild der CVP entspricht – respektiert wird, mit allen Konsequenzen. Vermutlich wird auch die Behandlung ihres Personals – das sie gewöhnlich in den Elendsvierteln der Welt rekrutiert – nicht immer den hierzulande üblichen Sitten und Gebräuchen entsprechen. Aber wer in solchen Verhältnissen aufgewachsen ist, versteht nur eine Sprache. Obwohl ihr unser Land als stabil und sicher bekannt ist, möchte sie nicht auf die Bewachung ihrer Liegenschaften durch eigene Securityspezialisten verzichten, die für den Ernstfall einen Schiessbefehl erhalten.
Wir sind uns bewusst, dass der eine oder andere Punkt nicht ganz konform ist mit Ihren rechtsstaatlichen Vorstellungen beziehungsweise der Schweizer Bundesverfassung und im Einzelfall auch die sogenannten Menschenrechte tangiert sind. Aber wie heisst es doch: Keine Regel ohne Ausnahme (so der Zuger SVP-Kantonsrat Thomas Werner, in SRF Schweiz aktuell vom 6.11.2015, zur Deutsch-Dispens für wirklich reiche Expats). Und meine Mandantin ist sicher auch in Ihren Augen eine Ausnahmeerscheinung. Ich bitte Sie deshalb um eine Offerte über die Höhe der fiskalischen Leistungen, die es Ihnen ermöglichen würden, die entsprechenden Sonderbewilligungen zu erteilen.
Sie können sich dabei auch auf internationale Präjudizien berufen. Der niederländische Fussballclub FC Utrecht beispielsweise hat die Medien vor Saisonbeginn darüber informiert, dass zwei muslimische und vermutlich treffsichere Spieler «aus religiösen Gründen Frauen nicht die Hand geben würden. Der Club respektiere dies und bitte auch die Journalisten, dies zu berücksichtigen» (Tages-Anzeiger online, 6.11.2015). Das ist nun beim Platzinterview nach dem 4:2-Sieg des FC Utrecht gegen Twente Enschede am 1. November 2015 auch tatsächlich passiert. Nacer Barazite, einer der beiden genannten Spieler, liess die Hand der niederländischen Fox-Reporterin Hélène Hendriks ins Leere fallen, während er jene ihres Kollegen John de Wolf ohne zu zögern ergriff. Ich vermute, dass das bei Spielern unterer Ligen, falls sie überhaupt je in die Lage kommen sollten, ein TV-Interview zu geben, nicht toleriert würde. Wenn sogar die als besonders fortschrittlich geltenden HolländerInnen die Gleichheit der Geschlechter für ein besseres Torverhältnis ausser Kraft setzen können, werden wir SchweizerInnen doch «aus wichtigen öffentlichen Interessen – zum Beispiel erheblichen kantonalen fiskalischen Interessen» (Tages-Anzeiger, 5.11.2015) zu ähnlicher Toleranz in der Lage sein.

Die Schweiz – ein unsicherer Kanton

Meine Mandantin hat volles Vertrauen in Ihre persönlich bereits bewiesene Flexibilität. Was ihr, ehrlich gesagt, etwas Sorgen macht – dass in der Schweiz bei jeder Gelegenheit irgendein Grüppchen das Referendum ergreifen und Beschlüsse von Parlament oder Regierung vors Volk bringen kann. Natürlich könnte das bei solchen Ausnahmebewilligungen, selbst wenn sie von gewählten VolksvertreterInnen erteilt werden, jederzeit auch passieren. Noch bevor der Kantonsrat über die von Ihnen vorgeschlagene Sonderregelung bezüglich der Integrationsschikane Deutsch entschieden hat, haben irgendwelche Dunkelgrünen bereits mit dem Referendum gedroht.
Und was noch schlimmer ist – sogar die SVP Schweiz macht gemeinsame Sache mit diesen linksgrünen Gutmenschen, die finden, Geld dürfe die Welt nicht regieren, und beharrt, im Gegensatz zu ihrer toleranteren Lokalsektion, auf der sozialistischen Gleichbehandlung aller AusländerInnen. Generalsekretär Martin Baltisser in Radio SRF: «Wir erachten dieses Vorgehen als problematisches Signal, auch wenn es wohl nicht gegen bundesrechtliche Vorgaben verstösst… Es ist aber nicht an der schweizerischen SVP, sich in kantonale Belange einzumischen» (zitiert aus Tages-Anzeiger, 5.11.2015). Das könnte sich bei einem real zu Stande kommenden Referendum möglicherweise schnell ändern, sieht sich die 30%-Partei doch gerne als einzige Vertreterin des Schweizer Volks und Bewahrerin der direkten Demokratie.
Meine Mandantin möchte keinerlei Risiken eingehen, und die direkte Demokratie macht aus der Schweiz sowie ihren Teilstaaten äusserst unsichere Kantone, denn das Volk kann auf allen Ebenen jeden Entscheid, den seine RepräsentantInnen oder es selbst getroffen hat, jederzeit wieder umstossen. Deshalb die Frage – was brauchen Sie, damit Sie diese Sonderregelungen ausnahmsweise, aber verbindlich vor einem Referendum schützen und als Regierung abschliessend entscheiden können? Den Gleichheitsartikel und damit sogar elementares Menschenrecht können Sie ja offensichtlich in Härtefällen ausser Kraft setzen, dann sollte das bei diesem eidgenössischen Unikat Volksabstimmung doch auch möglich sein.
Bei einem Entgegenkommen Ihrerseits sähe sich meine Mandatin zu grösster Dankbarkeit verpflichtet. Geld spielt keine Rolle. Auch wenn sie kein Wort Deutsch kann – die Zahl 1‘000‘000‘000 ist ihr mindestens so vertraut wie Claire Zachanassian, geborene Wäscher, in Dürrenmatts Besuch der alten Dame.

Hochachtungsvoll

RA Jürgmeier


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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Reich, arm, ungleich

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4 Meinungen

  • am 8.11.2015 um 19:40 Uhr
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    In Deutschland kauft man sich auch die Parteien inkl. Justiz und Medizin – so what ?

  • am 9.11.2015 um 15:40 Uhr
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    wenn die Zuger Regierung tatsächlich ab einem gewissen Einkommens- und Vermögensbetrag erleichterte Aufenthalts-Bewilligungen erteilt, dann nenne ich das politische Prostitution.

  • am 10.11.2015 um 03:59 Uhr
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    Herrlich böse, lieber Jürgmeier.
    Aber, wie war das schon wieder mit dem Verkaufen der eigenen Grossmutter? Einige Politiker würden doch «ihr» ganzes Volk verkaufen, wenn sie dabei profitieren können.

  • am 19.11.2015 um 10:31 Uhr
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    Jeder Tag bestätigt von neuem, dass Moral käuflich, dass der homo oeconomicus in seinem Gewinnstreben ungestraft auch ohne sie auskommt!

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