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Vorgeburtliche Bluttests sollen invasive Untersuchungen ablösen. © DR

Première: Krankenkasse zahlt Trisomie-Bluttest

Barbara Marti /  In der Schweiz zahlt neu die obligatorische Krankenkasse vorgeburtliche Bluttests. Das ist weltweit eine Première.

Werdende Eltern mussten bisher die rund 950 Franken für einen Test selber zahlen, der es erlaubt, Trisomie (Down-Syndrom) bei Föten im Blut der Mutter festzustellen. Seit dem 15. Juli übernimmt nun die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten. Voraussetzung ist, dass zuvor mit einem so genannten Ersttrimester-Test ein Trisomie-Risiko beim Ungeborenen von mehr als 1:1000 festgestellt worden ist.
Schweizer Zeitungen hatten nur in kleinen Meldungen darüber berichtet.
Schweiz Vorreiterin
Laut dem Hersteller LifeCodexx ist die Schweiz weltweit das erste Land, welches den Down-Syndrom-Bluttest kassenpflichtig macht. In Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) noch nicht entschieden, ob der Bluttest von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden muss. Auch in Österreich finanziert die gesetzliche Krankenkasse vorgeburtliche Bluttests noch nicht.

Weniger Fehlgeburten erwartet
In der Schweiz begründet das Bundesamt für Gesundheit die Kassenübernahme damit, dass dank des Trisomie-Bluttestes die Zahl der invasiven Tests wie Chorionzotten- oder Fruchtwasseruntersuchung von über 3000 auf einige Hundert pro Jahr zurückgehen werde. Damit soll auch die Zahl der Fehlgeburten sinken. Bei den invasiven Tests kommt es in etwa einem Prozent der Fälle zu einer Fehlgeburt.
Ob es tatsächlich zu weniger invasiven Tests kommt, ist jedoch umstritten. Peter Miny von der Abteilung für Medizinische Genetik des Universitätsspitals Basel sagte gegenüber SRF News, die Bluttests könnten viele falsch-positive Resultate liefern. Ein allfälliger Befund müsse dann trotzdem mit einem invasiven Test abgeklärt werden.
Umstrittener Bluttest
Mit dem Bluttest kann ab der neunten Schwangerschaftswoche das Blut der Mutter nach Chromosomenschäden beim Kind untersucht werden. Feststellen lässt sich unter anderem Trisomie 21, die das Down-Syndrom verursacht. Der Bluttest ist umstritten.
Die Befürwortenden argumentieren mit den Gefahren invasiver Diagnose-Verfahren für Frauen und Kinder. Schwangeren dürfe der Zugang zu genetischen Informationen über das ungeborene Kind nicht erschwert werden.
Gegnerinnen und Gegner sagen, dass der Druck auf Schwangere zunehmen werde, sich testen zu lassen. Menschen mit Down-Syndrom würden noch mehr stigmatisiert.
Der Gen-ethische Informationsdienst (GID) schreibt, die Zahl der risikoreichen invasiven Tests lasse sich auch reduzieren, wenn der Fötus weniger statt immer mehr kontrolliert werde. Den Ersttrimester-Test, der viele falsch-positive Resultate liefere, könne man beispielsweise abschaffen.

Dieser Artikel erschien auf FrauenSicht.ch


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Barbara Marti ist Herausgeberin und Redaktorin der Informations-Plattform FrauenSicht.

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