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Konzerne wollen ihren Interessen demokratische Rechte opfern © greenpeace/cc

Nationale Gerichte? Doch nicht für Konzerne!

Red. /  Geheime Klauseln der geplanten Freihandelsabkommen TPP und TTIP sind jetzt bekannt: Weltkonzerne stellen sich über Parlamente.

Dank WikiLeaks und New York Times wurden am 26. März 2015 streng geheime Klauseln der geplanten neuen Freihandelsabkommen im Wortlaut bekannt. Obwohl diese Klauseln brisant und politisch äusserst umstritten sind, haben die grossen Medien in der Schweiz bisher nicht darüber berichtet.
Während die SVP viel Staub aufwirbelt, weil die Schweiz ein paar wenige Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs respektieren muss, setzen Schweizer Konzerne alles daran, dass nationale Gerichte für ihre internationalen Belange nichts mehr zu sagen haben und ausgehebelt werden. Sie ziehen fremde Richter vor.
Konkret geht es um eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP). Zum anderen stehen die USA in Verhandlungen über eine umfassende Freihandelszone mit elf weiteren Pazifik-Anrainer-Staaten (Trans-Pacific Partnership TPP). Dazu gehört das Investor-State-Dispute-Settlement ISDS.
Laut «Handelszeitung» drängt die Schweizer Wirtschaft «vehement darauf, dass die Schweiz an die Freihandelszone TTIP andockt». Kein anderes Anliegen würden Firmen wie Novartis, ABB oder Zurich als so prioritär verfolgen. Dies gehe aus einem Forderungskatalog hervor, den sie Bundesrat Schneider-Ammann übergeben hätten.
Kleine Konzessionen an die Kritiker
Die jetzt veröffentllichten, bisher streng geheim gehaltenen Klauseln betreffen den Vertrag «Trans-Pacific Partnership» TPP, den die USA mit elf Staaten Asiens abschliessen wollen, einschliesslich Japan und Australien, aber ohne China.

Demonstration in Sidney gegen das Freihandelsabkommen TPP
Es ist davon auszugehen, dass die USA bzw. die Konzerne praktisch identische Klauseln für den TTIP-Vertrag mit der EU ausgehandelt haben.
Nationale Richter ausgeschlossen
Die beiden Abkommen sollen dafür sorgen, dass kein Land weder auf nationaler noch regionaler oder lokaler Ebene Gesetze oder Verordnungen erlassen darf, die den Interessen und Gewinnaussichten der ausländischen Konzerne, die im Land tätig sind, zuwiderlaufen.


  • Die Konzerne können sich dagegen wehren und Schadenersatz einfordern, wenn ein Land «eine gemachte Investition direkt oder indirekt enteignet oder verstaatlicht».


Gegen einen bestimmten Schutz ausländischer Investitionen gegen staatliche Willkür ist kaum etwas einzuwenden. Wie jedoch weitere Vertragsklauseln zeigen, geht es keineswegs bloss um klassische «Investitionen» und keineswegs bloss um willkürliche Enteignungen oder Ähnliches.
Entscheidend ist die im Vertrag festgehaltene Definition, was eine indirekte Enteignung bedeutet. Der Vertrag präzisiert, dass damit jedes Gesetz oder jede Verordnung gemeint ist, die (Wortlaut in englisch) «interferes with distinct, reasonable investment-backed expectations». Also alles, was «die klaren, vernünftigen Erwartungen der Investoren stört». Diese Gummiklausel hätten Konzernvertreter selber nicht besser formulieren können. Mit einer «Enteignung» im gängigen Sinn hat dies nichts zu tun.
Entscheidend in dieser Klausel ist überdies, was der Vertrag unter «Investition» versteht. Der Vertrag präzisiert, was damit alles gemeint ist (Wortlaut in englisch): «Every asset that an investor owns or controls, directly or indirectly, that has the characteristic of an investment», einschliesslich «regulatory permits; intellectual property rights; financial instruments such as stocks and derivates;…licenses, authorisations, permits, and similar rights conferred pursuant to domestic law». Unter Investition ist also zu verstehen «jeder Vermögenswert, den der Investor direkt oder indirekt besitzt oder kontrolliert und das Charakteristikum einer Investition hat», einschliesslich «regulatorische Genehmigungen; Rechte am geistigen Eigentum; Wertpapiere wie Aktien und Derivate;…Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnisse und ähnliche Rechte gemäss den örtlichen Gesetzen».
Diese maximal weit gefasste Gummidefinition hätten Konzernvertreter selber wiederum nicht besser formulieren können.
Regierungen, Parlamente oder das Volk dürfen – auch noch so demokratisch – keine Regulierungs- oder Gesetzesänderungen mehr vornehmen, die ausländischen Konzernen Nachteile bringen könnten.
«Es geht also nicht in erster Linie um ‹Enteignungen› oder ‹Verstaatlichungen›, sondern um jegliche staatliche Reglementierungen», sagt Lori Wallach, Direktor der «Public Citizen’s Global Trade Watch» in der New York Times.
Beide Freihandelsabkommen schalten die nationalen Gerichte aus
Fühlt sich ein internationaler Konzern wegen eines neuen Gesetzes oder einer neuen Verordnung in seinen Interessen getroffen, muss dieser im betreffenden Staat nicht etwa an ein normales Gericht gelangen, um Schadenersatz einzufordern. Die nationale Rechtssprechung schalten die Freihandelsverträge aus, so dass sich die Konzerne nicht nationalen Rechtssprechungen unterwerfen müssen.
Die Freihandelsverträge erlauben es den Konzernen, sich direkt an ein internationales Schiedsgericht zu wenden, gegen dessen Entscheide kein Rekursrecht besteht. Es handelt sich um ein 3-köpfiges Schiedsgericht entweder bei der Weltbank oder bei der UN-Kommission, die sich mit internationalen Handelsgesetzen beschäftigt. Die drei Schiedsrichter sind im Stundenlohn bezahlt und wechseln sich in den Rollen des Anklägers, Verteidigers und Richters rotierend ab.
Fremde Richter urteilen darüber, ob zum Beispiel die Schweiz hohe Summen an Schadenersatz zahlen muss. Ein Beitritt der Schweiz zum TTIP wird nur möglich sein, wenn die Schweiz diese fremden, von Konzernen finanzierten privaten (!) Richter akzeptiert.
Eine halbbatzige und eine Schein-Konzession an die Kritiker
Bereits heute kommen solche Schiedsgerichte bei vielen Handelsverträgen zum Einsatz – im Interesse internationaler Konzerne. Neu sollen Schiedsgerichte des TPP und des TTIP öffentlich tagen und die Entscheide sollen im Internet veröffentlicht werden. Mit dieser Transparenz wird einer der heftigsten Kritikpunkte entschärft, damit die Verträge eine grössere Chance haben, von den Parlamenten abgesegnet zu werden. Allerdings: Die beteiligten Parteien können verlangen, dass Teile der Schiedsgerichtsverhandlungen geheim bleiben und auch die zu veröffentlichenden Unterlagen zensuriert werden können. Die Konzerne haben einen grossen Spielraum der Geheimhaltung ausgehandelt.
Eine weitere Konzession an die Kritiker scheint gänzlich fürs Schaufenster zu sein. Der Vertrag stipuliert zwar, dass Vertragspartner Investitionsaktivitäten «mit dem Ziel von Umweltschutz, Gesundheit oder Ähnlichem» regulieren dürfen. Allerdings – und hier folgt der Rückzieher – müssen solche Regulierungen «mit dem Rest des Vertrags konsistent sein». Im Klartext: Solche Regulierungen zugunsten der Umwelt oder der Gesundheit dürfen den Investoren keine Nachteile bringen. Diese Klausel ist offensichtlich nichts wert.
«Das ist eine politische, keine rechtliche Klausel», gibt ein US-Bundesbeamter gegenüber der New York Times zu.
Konzerninteressen in Kollision mit Demokratie
Vor einem Jahr erklärte die EU-Kommission, um welche Kernfrage es geht: «Erreicht das Freihandelsabkommen TTIP den richtigen Ausgleich zwischen dem Schutz von Investoren und den Rechten der Staaten, Gesetze und Verordnungen im öffentlichen Interesse zu erlassen?»
In Deutschland sammeln mehrere Organisationen schon seit Monaten Unterschriften gegen die Unterzeichnung von TTIP. Auf campact.de zum Beispiel haben schon 1.6 Millionen Bundesbürger den Protest gegen TTIP mitunterzeichnet. Nach Lektüre der jetzt von Wikileaks und der New York Times veröffentlichten Vertragsklauseln scheinen nun auch in den USA bei manchen die Alarmglocken zu klingeln.

Demonstration in London gegen das Freihandelsabkommen TTIP

Siehe



Zum DOSSIER


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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9 Meinungen

  • am 29.03.2015 um 11:24 Uhr
    Permalink

    Während also z.B. die SVP das Volk zurück zur Landsgemeinde und Pranger katapultieren möchte, beamen sich zeitgleich die Investoren und die Konzerne mit ihrem Kapital still und leise aus jeglicher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hinaus. TPP und TTIP könnten wohl auch bedeuten, dass jede Steuersenkung legal wäre, jede Erhöhung hingegen eine Vertragsverletzung darstellen würde. Ebenso könnten Konzerne (weiterhin!) jegliche durch eine Gesetzesänderung resultierende Erleichterung gratis und franko erhalten, der Staat hingegen (neu?) jede Verschärfung vergüten muss.
    Da stellt sich die Frage, warum ich mein Leben und meine Familie nicht in einen Konzern auslagere…

  • am 29.03.2015 um 11:58 Uhr
    Permalink

    »..dass nationale Gerichte für ihre internationalen Belange nichts mehr zu sagen haben und ausgehebelt werden. Sie ziehen fremde Richter vor."

    eben nicht. Sie ziehen eigene Richter vor bzw. schaffen eine eigene Gerichtsbarkeit für ihre Belange.

  • am 29.03.2015 um 12:03 Uhr
    Permalink

    Das Thema verdient wirklich die Aufmerksamkeit der ganzen Infosperber-Redaktion, DANKE!!!

    Der Kampf um TTIP und TPP ist noch nicht verloren.

    Wir haben Niederlagen eigesteckt, die zwei wichtigsten:
    – Das Schiedsgerichtverfahren der WTO erlaubt es Konzernen Rechtsansprüche via ihre meist dienstfertigen Regierungen innert Jahresfrist gegen die Gesellschaften durchzusetzen. Man vergleiche das mit den wenigen und ewig dauernden Wege, Menschenrechte justiziabel zu machen.
    – NAFTA

    Es gab aber auch Siege: das MAI – Projekt der OECD, das Investitionsschutz gegen allen anderen gesellschaftlichen Interessen privilegieren wollte, wurde unter massivsten öffentlichen Protesten zurückgezogen. Es folgten Denkzettel wie die Battle of Seattle, WTO-Expansionskrisen, Chiapas.

    Werner T. Meyer

  • am 29.03.2015 um 12:07 Uhr
    Permalink

    …langfristig ist das der Tod der KMU’s oder sogar nationaler Unternehmen. Wer mehr Geld druckt, kann künftig noch mehr räubern.

  • billo
    am 29.03.2015 um 12:52 Uhr
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    Nur die allergrössten Kälber wählen ihren Blocher selber…

  • am 29.03.2015 um 19:46 Uhr
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    Wer denn überhaupt noch politisches Interesse jenseits von Rauchprävention und Kopftuchverbot hat, sollte diesen Artikel unbedingt lesen und verinnerlichen.
    ES GEHTN UM DIE WIRTSCHAFTLICHE ZUKUNFT, DIE ZUKUNFT DER UMWELT, DIE ZUKUNFT EINES EINIGERMASSEN FUNKTIONIERENDEN SOZIALEN FRIEDENS.
    Internationale Konzerne werden mit diesem Scheissvertrag endgültig darüber bestimmen, wieviel Brotkrumen, wieviel Wasser noch auf unsern Tischen bleiben werden. Der Politik obliegt dann noch die Erniedrigung des Höchsttempos auf Nebenstrassen, die Bestimmung des höchst zulässigen Transfettgehalts in angeschimmelten Pommes-Frites, die Ernennung eines Gerichts zur Beurteilung der matriarchalen Aesthetik von nach Mitternacht erzählten Zotenwitzen, sowie das Design der Uniformen des Wachtpersonals vor den Bürotürmen der Konzerne.
    Der Bundesrat, der Nationalrat , der Ständerat , alle Kantone müssen sich augeblicklich gegen das Monstrum TTIP wehren – und zwar ohne Konzessionen und auch bei den zuständigen EU-Kommisiisonen und -Instanzen sowie bei den USA.
    Jetzt muss auch die in Schockstarre befindliche hohe SP-Politik (es geht auch um unsere Wasserversorgung NB) aber schnell in die Socken
    KITAS und Genderfragen müssen dieser Priorität weichen
    Und zwar nicht erst mit einer Sitzung in vier Wochen – nein morgen spästestens mittag. Wer sich umsieht, weiss, dass am extrem rechten Rand schon sehr viel Rattenfängerei betrieben wird – aus schierem plumpem Antiamerikanismus und aus schierem blindem EU-Hass

  • am 30.03.2015 um 02:22 Uhr
    Permalink

    Und irgendwann erwachen auch die Alt-Hippies, die sich sozial auf die Fahne geschrieben haben und in deren Windschatten, getragen von schierem blinden Vertrauen in grüne Fischer und Bendits, sich dieses Monstrum überhaupt entwickeln konnte.

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