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Sara Stalder von der SKS und Bundesrat Johann Schneider-Ammann © cc

Schneider-Ammans Regelungswut gegen Sara Stalder

upg /  Bundesrat und Parlament nutzen lächerlich geringe Subventionen aus, um die Konsumentenorganisationen zu disziplinieren.

Der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, Hans-Ulrich Bigler, regt sich in der NZZ furchtbar auf über die «Bürokratie und Überregulierung» des Bundes. Tatsächlich gibt es viele Gesetze und Verordnungen, die besonders den kleinen und mittleren Unternehmen das Leben unnötig schwer machen.
Doch der Gewerbeverband und andere Lobbys der Wirtschaft kämpfen nur gegen unnötige (und nötige) Regulierungen, welche sie selber betreffen. Geht es aber zum Beispiel um den Konsumentenschutz, ist ihnen nur die absurdeste, bürokratischste und schikanöseste Regulierung gut genug.
Die Leidensgeschichte des Konsumentenschutzes in der Schweiz
Anfänglich wollten die bürgerlichen Wirtschaftsvertreter im Parlament die Konsumentinnen und Konsumenten überhaupt nicht schützen und lehnten entsprechende Gesetzesvorschläge rundweg ab. Eine Volksinitiative der «TAT» unter Roger Schawinski brachte den Konsumentenschutz 1981 in die Bundesverfassung: «Der Bund trifft Massnahmen zur Wahrung der Interessen der Konsumenten». Seit der Totalrevision der Verfassung lautet Artikel 97: «Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten».

Erst im Jahr 1990 bequemte sich die bürgerliche Mehrheit im Parlament, dem Verfassungsauftrag mit einem Konsumenteninformationsgesetz (KIG) wenigstens halbbatzig Folge zu leisten.
Ungenügend und halbbatzig ist das KIG deshalb, weil der Bundesrat bei der Warendeklaration nur aktiv werden muss, wenn «innert angemessener Frist» keine freiwillige Vereinbarungen zwischen Wirtschaftsorganisationen und Konsumentenorganisationen zustande kommen. Schwache Konsumentenorganisationen mit bescheidensten Mitteln sollen mit mächtigen und finanzstarken Wirtschaftsverbänden, die teure Anwälte anstellen können, auf gleicher Ebene verhandeln? Es war zum vornherein klar, dass dies in den seltensten Fälle funktioniert.
Gerade dieses Ungleichgewicht der Kräfte wollte das Volk mit dem Verfassungsartikel etwas korrigieren. Doch Volkes Wille zählt auch bei der SVP nichts, ausser es passe ihren eigenen Interessen: Im Parlament haben die SVP-Vertreter Gesetzesvorschläge abgelehnt, die den Konsumentenschutz stärken wollten. Unterstützt wurde diese Haltung von den Freisinnigen.
Ungenügend ist das KIG auch deshalb, weil der Bund Konsumentenorganisationen finanziell nicht unterstützen muss, sondern lediglich «kann», und nur für Aktivitäten, welche die Mehrheit der Wirtschaftsvertreter im Parlament im Gesetz abschliessend festgeschrieben haben (Artikel 5):
a) für «objektive und fachgerechte Information»;
b) für «vergleichende Tests über wesentliche und eindeutig fassbare Eigenschaften von Waren und über den wesentlichen Inhalt von Dienstleistungen»;
c) für das Aushandeln der oben erwähnten Vereinbarungen mit der Wirtschaft über die Warendeklaration.
Damit hat das Parlament, und namentlich auch die Vertreter des Gewerbes und der restlichen Wirtschaft, der Bundesverwaltung das Recht eingeräumt zu kontrollieren und vorzuschreiben, was denn unter «objektiv» und «fachgerecht» zu verstehen ist, und welche Eigenschaften von Waren denn «wesentlich» sind und die Konsumentenorganisationen gnädigst prüfen dürfen. Eine bessere Steilvorlage zur Bürokratisierung und Gängelei kann man sich kaum vorstellen.
All dies wäre völlig unnötig: Denn Konsumentenorganisationen unterstehen für alle ihre Tätigkeiten dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, das willkürliche, irreführende, falsche und unnötig herabsetzende Angaben über Produkte und Dienstleistungen verbietet. Gegen Verletzungen des UWG können betroffene Unternehmen Konsumentenorganisationen vor Gericht ziehen.

Eine Liste detaillierter Bedingungen
Insbesondere auch gegen unsachliche Tests oder Testdarstellungen können sich betroffene Anbieter aufgrund des UWG genügend wehren. Trotzdem aber regulierten die gerne als «Deregulierer» auftretenden Wirtschaftsvertreter im Parlament die Tests von Produkten und Dienstleistungen bis ins Extreme:
Im Konsumenteninformationsgesetz liessen sie es nicht beim erwähnten Artikel 5 a) bis c) der Einschränkungen bewenden, sondern fügten dem Gesetz einen Artikel 6 hinzu. Dieser knüpft die Finanzhilfe für vergleichende Tests an zusätzliche Detailbedingungen:

Finanzhilfen für Tests darf der Bund den Konsumentenorganisationen nur gewähren, wenn
a) die «Testthemen» (sic!) und die «Durchführung der Tests» «auf das Informationsbedürfnis der Konsumenten abstellen». Dieser Wortlaut liefert die Konsumentenorganisationen (wohl zur Freude von Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler) der Willkür von Bundesbeamten aus. Sogar bei der Themenauswahl dürfen sie mitreden.
b) die Tests «nach wissenschaftlichen Prinzipien durchgeführt» werden.
c) «eine technisch einwandfreie, fachkundige und neutrale Durchführung der Tests sichergestellt» ist.
d) «den betroffenen Anbietern ein Anhörungsrecht eingeräumt» wird.
Damit nicht genug. Das Gesetz enthält obendrein einen Artikel 7:
«Eine Organisation» (gemeint sind die beauftragten Tester, Labors oder Testinstitute), die einen Test durchführt, «muss so unabhängig sein, dass die objektive Durchführung der Tests gewährleistet ist». Ist zum Beispiel die EMPA unabhängig, wenn sie für die Prüfung der gleichen Produkte gut bezahlte Aufträge von Unternehmen hat, ohne dies gegenüber Konsumentenorganisationen transparent zu machen? Eine «objektive» Durchführung von Tests gibt es ohnehin nicht, weil die getesteten Kriterien und deren Gewichtung subjektiv bleiben (technische Funktionsfähigkeit, Umweltbelastung, Langlebigkeit etc).

Das UWG verlangt, dass die gewählten Testkriterien und deren Gewichtung deutlich deklariert werden. Das genügt. Die «Deregulierer» im Parlament sollen sich bei der Nase nehmen und das Konsumenteninformationsgesetz deregulieren.

Dem Gesetz KIG folgte eine erste Verordnung
Der Überregulierung durch das Gesetz folgt eine zusätzliche und unnötige Überregulierung in den Verordnungen. Die Verwaltung erliess sogar zwei Verordnungen zum Gesetz. Federführend für beide war das Wirtschaftsdepartement, das sich in erster, zweiter und dritter Linie für die Interessen der Wirtschaft und nicht der Konsumenten einsetzt.
Eine erste Verordnung des Gesamtbundesrates schreibt vor, dass Tests «für den Konsumenten besonders interessante Eigenschaften» vergleichen müssen. Welche dies sind, darüber kann laut Verordnung das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen BFK im Wirtschaftsdepartement entscheiden.
Weiter schreibt die Verordnung vor, dass die ausgewählten Testprodukte «den entsprechenden Markt möglichst repräsentativ erfassen» müssen.
Zusätzlich müssen die Kriterien eines Tests «anerkannte Normen berücksichtigen». Häufig sind dies brancheneigene Normen. Jedenfalls wieder ein Gummibegriff.
Mit diesen Vorgaben werden Tests ausgeschlossen, welche für Konsumentinnen und Konsumenten wichtige Eigenschaften prüfen, die in keinen Gesetzen und Normen geregelt sind.
Wie wichtig gerade solche Tests sein können, habe ich während meiner langen Tätigkeit für den Kassensturz und den K-Tipp erfahren. Und ebenso wichtig (und auch bezahlbar) sind gezielte Stichprobentests, die gemäss Gesetz und Verordnung ausdrücklich nicht unterstützt werden.

Zweite Verordnung als vergiftetes Geschenk von Bundesrat Schneider-Ammann
Quasi als vergiftetes Geschenk zum 50-Jahr-Jubiläum der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz SKS hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann eine zweite Verordnung zur ersten Verordnung erlassen. Diese trat am 1. Juli 2013 in Kraft. Darin geht es um die Aufteilung der mickrigen 900’000 Franken an die vier Konsumentenorganisationen der Schweiz.
Ich empfehle diese Verordnung Ulrich Bigler vom Gewerbeverband zur Lektüre. Vielleicht machen seine Leute im Parlament dann einen Vorstoss für eine Deregulierung, von der ausnahmsweise einmal die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren würden.
Bundesrat Schneider-Ammann hatte Professor Fritz Sager vom «Kompetenzzentrum für Public Management» der Universität Bern bezahlt mit dem Auftrag, für die 900’000 Franken Subventionen ein ausgeklügeltes Kontrollsystem zu erarbeiten. «Wir haben Indikatoren formuliert, welche die Leistungen der Konsumentenschutzorganisationen messbar machen sollen, die der Bund von ihnen erwartet», erklärt Professor Sager. Er selber sei nicht Fachmann des Konsumentenschutzes.
Was Bundesrat Schneider-Ammann dann in seine Verordnung übernahm, ist so aufwändig, bürokratisch und willkürlich, dass es hier aus Platzmangel gar nicht ausgebreitet werden kann.
Das Wichtigste in Kürze: Dreiviertel der insgesamt 900’000 Franken Subventionen an vier Konsumentenorganisationen werden von deren erbrachten Leistungen abhängig gemacht. Zum Beurteilen der Leistungen hat Schneider-Ammann insgesamt 38 Kriterien übernommen, deren Gewichtung untereinander in der Verordnung nicht geregelt ist. Die Konsumentenorganisationen sind der Interpretation von Schneider-Ammans Büro für Konsumentenfragen BFK ausgeliefert.
So will das BFK auf der einen Seite die «Zusammenarbeit zwischen den Konsumentenorganisationen» honorieren, auf der andern Seite setzt das BFK die Organisationen in ein Konkurrenzverhältnis zueinander. Denn die Aufteilung der Mini-Subvention hängt davon ab, welche Organisation in der Presse und in Pressespiegeln am stärksten präsent ist, welche am meisten Ratgeber verkauft, welche Ratgeber am meisten «Entscheidungshilfen» enthalten, welche Ratgeber die besten «Überschriften/Hervorhebungen» enthalten, welche Organisationen mit ihren Ratgebern an Messen am meisten präsent sind. Beim elektronischen Auftritt hängen die Subventionen von der Aktivität auf Social-Media-Plattformen, «innovativen Technologien», «Vorstrukturierung» oder sogar den «Überschriften» ab – um nur einige der 38 «berücksichtigten Indikatoren» (so die Verordnung) zu nennen.
Bürokratischer Aufwand und falsche Anreize
Wenn eine Konsumentenorganisation ihren Anteil an den 900’000 Franken behalten möchte, muss sie also möglichst viele Ratgeber herstellen, Social Media bedienen, branchenweite Produktetest nach strikten Vorgaben durchführen und mit der Wirtschaft Deklarationsvereinbarungen aushandeln. Bei letzteren honoriert das BFK die «Initiierung» solcher Verhandlungen und auch «erfolgreiche Abschlüsse». Das BKF gibt den Konsumentenorganisationen damit einen finanziellen Anreiz, um mit den Branchen faule Kompromisse einzugehen, damit sie «erfolgreiche Abschlüsse» vorweisen können.
Keine Subventionen für viel Wichtigeres

Das Bestreben, keine Subventionen zu verlieren, verleitet die Organisationen dazu, aus Konsumentensicht falsche Prioritäten zu setzen und Wichtigeres zu vernachlässigen, unter anderem:

  • Das Aufdecken von Missständen mit gezielten Stichprobentests;
  • Das Aufdecken unlauteren Geschäftsgebarens auf Basis des UWG (in Deutschland und Österreich erhalten Konsumentenorganisationen speziell für diese Aufgabe öffentliche Gelder);
  • Musterklagen wegen unlauterem Geschäftsgebaren oder missbräuchlichen Geschäftsbedingungen (in Österreich erhalten Konsumentenorganisationen dafür Finanzierung und Defizitgarantie vom Staat);
  • Das Aufdecken und Anprangern unlauterer Werbung;
  • Lobbying für Gruppen- oder Sammelklagen;
  • SKS-Kampagnen gegen den geplanten Verschleiss von Produkten;
  • Das Einrichten von «Repair Cafés», wo meist pensionierte Fachleute helfen, defekte Geräte, Möbel oder Kleider wieder in Stand zu stellen (SKS);
  • Zusammenarbeit mit europäischen Konsumentenorganisationen
  • (als Gegengewicht zu den international organisierten Konzernen).

Für diese und weitere Aktivitäten sieht das Konsumenteninformationsgesetz keine öffentlichen Mittel vor. Die wirtschaftsfreundlichen Parlamentarier haben dies aus Rücksicht auf ihre Partikularinteressen verhindert.
Bedürfnisgerechte Produkte belohnen
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wäre eine Stärkung der Konsumenten-Lobby dringend gefordert. Mehr Geld für Konsumenten-Organisationen führt zu besser informierten Konsumentinnen und Konsumenten, zum vermehrten Aufdecken von missbräuchlichen Vertragsbedingungen und Täuschungen sowie zu konsumentenfreundlicheren Gesetzen.
Dann sind Konsumentinnen und Konsumenten besser in der Lage, jene Produkte und Dienstleistungen zu kaufen, die ihre Bedürfnisse wirklich befriedigen. Anbieter von geeigneten Produkten würden belohnt, schlechte aus dem Markt verdrängt. Das senkt die volkswirtschaftlichen Kosten.
«Weniger Knebelbedingungen für die Wirtschaft»

Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS, kann die neueste Verordnung Bundesrats Schneider-Ammanns nicht verstehen. Die 38 zu prüfenden Kriterien für den Erhalt der rund 250’000 Franken Subventionen an die SKS würden nicht nur der SKS einen jährlichen Arbeitsaufwand von fünf Tagen bereiten: «Auch im Büro für Konsumentenfragen entsteht ein grosser Aufwand». Die Handhabung der 38 Kriterien könnten zu Willkür und Ungerechtigkeiten führen. Und es sei «stossend», dass der Staat auf die Arbeit der SKS einen so starken Einfluss nimmt. Viele – ungleich grössere – Subventionen an die Wirtschaft seien nicht an derartige Knebelbedingungen geknüpft.
KF als troyanisches Pferd der Wirtschaft
Um unabhängig und glaubwürdig die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten wahrzunehmen, lehnen alle Konsumentenorganisationen der westlichen Welt Geld von der «andern» Seite, also den verkaufenden Unternehmen ab. In ihren Publikationen akzeptieren sie nicht einmal Inserate. Überhaupt nicht in Frage kommt, dass die Wirtschaft in Gremien einer Konsumentenorganisation vertreten ist.
Aus diesen Gründen würde das «Konsumentenforum» kf, eine der vier subventionierten Organisationen, in andern Ländern nicht als Konsumentenorganisation anerkannt. Denn erstens lässt sich das kf teilweise von der Wirtschaft finanzieren. Und zweitens sind wirtschaftliche Interessenverbände Kollektivmitglieder des KF. Darunter befinden sich laut kf-Jahresbericht 2013 u.a. der Schweizerische Kosmetik- und Waschmittelverband, der Verband Schweizer Bettwarenfabriken, der Verband für Elektrotechnik oder der Verband der Verpackungsbranche. Alles Branchen, denen eine Konsumentenorganisation ganz besonders auf die Finger schauen sollte. Der Interessenkonflikt ist eklatant.
Michel Rudin, Geschäftsführer des Konsumentenforums kf, räumt ein, dass er keine andere Konsumentenorganisation in Europa kennt, die Vertreter der Wirtschaft als Mitglieder oder Stiftungsräte akzeptiert. «Dialog statt Konfrontation» sei eben eine besondere «Schweizer Eigenschaft», meint Rudin.
Auch für Bundesrat Schneider-Ammann, der sich bei Amtsantritt als «Vertreter der Wirtschaft im Bundesrat» verstand, zählt das kf – gegen den internationalen Standard – zu den Konsumentenorganisationen, die Subventionen erhalten. Unter den 38 von ihm für Subventionen aufgestellten Bedingungen schreibt keine einzige die Unabhängigkeit von der Wirtschaft vor. Allerdings ist eine solche auch im Gesetz nicht vorgesehen. Es genügt, wenn sich eine Organisation «statutengemäss ausschliesslich dem Konsumentenschutz» widmet.
Parlament und Bundesrat verletzen Verfassungsauftrag
Die ganze Bürokratie und die Bevormundung der Konsumentenorganisationen ist angesichts der 900’000 Franken Gesamtsubvention lachhaft. In Deutschland gibt der Staat pro Kopf der Bevölkerung etwa zehnmal mehr Geld aus für Konsumentenschutz, in Frankreich fünfmal so viel, obwohl diese Länder nicht dreisprachig sind.
Den von den Konsumentinnen und Konsumenten erkämpften Verfassungsauftrag haben Parlament und Bundesrat für ein Gnadenbrot und eine Bevormundung der eh schon schwachen Konsumenten-Lobby missbraucht.

Siehe auch



Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor hatte als TAT-Ressortchef zusammen mit dem damaligen Chefredaktor Roger Schawinski die «Volksinitiative zur Absicherung der Rechte der Konsumenten» nach einer kurzen Sammelzeit von neun Monaten dem Bundesrat Ende 1977 überreicht.
Von 2000 bis 2012 war er Mitglied des Stiftungsrats der SKS.

Zum Infosperber-Dossier:

Tasche_Hintergrund

Konsumentenschutz

Einseitige Vertragsklauseln. Täuschungen. Umweltschädlich. Hungerlöhne. Erschwerte Klagemöglichkeiten.

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Eine Meinung zu

  • am 30.06.2014 um 21:10 Uhr
    Permalink

    Das KF ist definitiv keine Konsumentenorganisation. Dessen Stellungnahmen zu aktuellen Fragen beweisen das immer wieder. Kein Wunder, dass BR Schneider-Ammann, der Mann der Wirtschaft, dem KF gerne Subventionen zahlt. Wer jetzt schlecht denkt, ist ein Schelm.

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