Ensi: Schutzpatronin aller Schweizer AKW-Betreiber
Das Ensi nahm seine Tätigkeit als Nachfolgeorganisation der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) Anfang 2009 auf. Schon die Startphase war eine Bruchlandung: Peter Hufschmied, Präsident des Ensi-Rats, der die Aufsicht über die Ensi inne hat, musste wegen Interessenkollisionen unter öffentlichem Druck zurücktreten. Von 2004 bis 2007 war er CEO der Planungsfirma Emch+Berger, welche auch Aufträge für die BKW Energie AG ausführte, unter anderem ausgerechnet für das AKW Mühleberg.
Zudem war Hufschmied VR-Präsident des Tropenhauses in Frutigen, das von der BKW gesponsert wurde. Auch die Nagra subventionierte eine Ausstellung im Tropenhaus mit 50’000 Franken. Sowohl die AKW-Betreiberin BKW als auch die Nagra, die von den AKW-Betreibern finanziert wird, werden vom Ensi beaufsichtigt, für dessen Aufsicht wiederum Ensi-Rats-Präsident Hufschmied zuständig war.
Trotz dieses offensichtlichen Interessenkonflikts sahen weder der Ensi-Rat noch das Ensi darin irgendein Atom-Filz-Problem. Hufschmied erklärte auf der Ensi-Website entrüstet: «Ich bin überzeugt, dass meine Tätigkeit als Ensi-Rat alle Anforderungen an die Unabhängigkeit immer erfüllt hat.»
Auch die anderen Mitglieder des Ensi-Rats bedauerten den Rücktritt ihres Präsidenten, dem sie «eine kompetente, umsichtige und unabhängige Amtsführung» attestierten. Pikantes Detail: Im Ensi-Rat sass zu dieser Zeit auch ETH-Professor Horst-Michael Prasser, der wenige Monate später ebenfalls unter Druck der Öffentlichkeit seinen Platz räumen musste, weil sein Lehrstuhl zum Teil von der Atomlobby (swissnuclear) finanziert wurde.
Ensi und Nuklearforum: Positiv-Meldungen
Wenn ein Schweizer AKW in die Luft geht, dann hat das gravierende Konsequenzen für die BewohnerInnen des Mittellandes. Das Ensi soll durch seine Arbeit eine solche Katastrophe verhindern. Daran sind grosse Zweifel angebracht, wenn man die Arbeitshypothese des Ensi-Direktors Hans Wanner hört: «Die Schweizer Kernkraftwerke sind grundsätzlich sicher.» Und weil die Schweizer AKW grundsätzlich sicher sind, dienen allfällige Nachrüstungen laut Wanner nur der «Schaffung von zusätzlicher Sicherheit», also von Supplement-Sicherheit.
Auch Wanners zweite Arbeitshypothese tönt nach Atom-PR: «Die Bevölkerung fühlt sich sicher.» Zu diesem Zweck wird die Bevölkerung auf der Ensi-Internetseite vor allem mit Positiv-Meldungen überschüttet. Beispielsweise am 4. April 2014 mit der Meldung: «Internationale Überprüfungskonferenz Nukleare Sicherheit: Erneut gute Noten für die Schweiz». Auf Nachfrage beim Ensi stellte sich heraus, dass dazu gar kein schriftlicher Prüfbericht existiert. Notdürftig stellte das Ensi anschliessend drei nichtssagende Folien ins Internet. Eine Überprüfung der PR-Botschaft des Ensi ist nicht möglich.
Die Positiv-Meldungen des Ensi werden jeweils dankbar von der PR-Agentur Burson-Marsteller im Auftrag der Atom-Lobby und dessen Nuklearforum Schweiz verbreitet. Während das Nuklearforum über 3 Mio. Franken für die Kommunikation ausgibt, sind es beim Ensi 1,5 Mio. Die PR bezahlen in beiden Fällen die StromkonsumentInnen oder die SteuerzahlerInnen.
Hochwasser-Studie mit reinem Hahnenwasser
Gibt es in der Schweiz einen tollkühneren Standort für ein Atomkraftwerk als die künstlich geschaffene Flussinsel Beznau mitten in der Aare, wo das Wasser von fast der Hälfte der Landesoberfläche zusammenfliesst? Trotzdem braucht sich die Axpo als Betreiberin des AKW Beznau gar keine Sorgen zu machen, dass das älteste Atomkraftwerk der Welt abgestellt werden muss. Denn wenige Kilometer entfernt, an der Industriestrasse 19 beim Bahnhof in Brugg, befindet sich der Sitz der Atomaufsicht Ensi, der Schutzpatronin aller Schweizer AKW; stets dafür bemüht, dass die Aare auch bei 10’000-jährigem Hochwasser nur exakt so viel Wasser führt, dass für die AKW-Flussinsel Beznau kein Überflutungs-Risiko besteht.
Nach der Atomkatastrophe von Fukushima verlangte das Ensi von der Axpo einen Hochwasserbericht zum AKW Beznau. Ein Gefälligkeitsgutachten im Auftrag der Axpo rechnete das Hochwasserrisiko für das AKW Beznau klein. Das Ensi winkte das Interessen-Gutachten der Axpo im September 2011 problemlos durch und erteilte den Persilschein: Das Atomkraftwerk Beznau habe «den Nachweis der Beherrschung des 10’000-jährlichen Hochwassers erbracht».
Was die Axpo und das Ensi verschwiegen: Der Gefälligkeitsbericht rechnete mit reinem Wasser ohne jegliches Schwemmgut (Holz, Autos, etc.) und Geschiebe (Geröll, Sand). Mit dieser unrealistischen Rahmenbedingung kam der Axpo-Bericht zum Schluss, dass das AKW-Gelände nur bis maximal 0,37 Meter überschwemmt würde, was weit unter der Sicherheitsgrenze von 1,65 Metern liegt. Erst als Heini Glauser und Heinrich Weigl von der Ensi-Mahnwache die Axpo-Berechnungen vehement bestritten, verlangte das Ensi von der Axpo den Einbezug von Geschiebe in die Berechnungen.
Dann herrschte zwei Jahre Funkstille, bis das Ensi kurz verlauten liess: «Die aktuellen Berechnungen des KKB berücksichtigen den Geschiebetransport.» Gleichzeitig erhöhten das Ensi und die Axpo die Überflutungshöhe des AKW-Geländes von 0,37 auf 0,85 Meter, ohne aber die Berechnungen transparent zu machen. Das Schwemmgut – also vor allem Holz – wurde weiterhin nicht berücksichtigt. Weitere Erhöhungen der Überflutungshöhe sind also auf Druck der AKW-Kritiker zu erwarten. Glauser bezeichnet das Verhalten des Ensi und der Axpo als «taktische Rückzugsgefechte», mit denen der Abschalttermin des AKW Beznau – im Interesse des Axpo-Konzerns und gegen die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung – hinausgezögert werden soll.
PR-Kampagne gegen Atom-Kritiker
Im Herbst 2012 stand der Atom-Filz am medialen Pranger: Der Geologe Marcos Buser trat mit Filzvorwürfen aus der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) zurück, die den Bundesrat und das Ensi bei Sicherheitsfragen berät. Der Ensi-Rat gab darauf ein Gutachten beim Büro Interface in Auftrag, das Busers Filzvorwürfe untersuchte, beispielsweise der Vorwurf, dass die Nagra das Ensi kontrolliere und nicht umgekehrt. Laut Interface-Gutachten schickte das Ensi tatsächlich seine Sitzungs-Protokolle und sicherheitstechnischen Gutachten der Nagra zur so genannten «Vorvernehmlassung».
Busers Kritik machte eines deutlich: Das Ensi und das Bundesamt für Energie (BFE) verfügten offenbar nicht über das nötige Fachwissen, das zu einer gesetzeskonformen Aufsicht und Kontrolle notwendig gewesen wäre. Beispielsweise der Sachplan geologische Tiefenlager des Bundes wurde laut Buser «weitgehend von der Nagra selbst verfasst».
Weil es dem Atom-Filz nicht gelang, den Kritiker Marcos Buser zum Schweigen zu bringen, versuchte man, ihn mit gezielten, medialen Indiskretionen unglaubwürdig zu machen. Darauf zeigte er einen BFE-Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung an. Laut Buser hat der betreffende BFE-Beamte «eine PR-Agentur mit den Informationen versorgt, welche diese an den ‹Sonntag› weiterleitete». Zeitweise habe diese PR-Agentur «für das Ensi, die Nagra und für das UVEK gleichzeitig» gearbeitet, sodass sich hier die Frage nach «einer missbräuchlichen Verwendung von Steuergeldern» stelle. Nachdem die Bundesanwaltschaft seine Anzeige abgelehnt hatte, reichte Buser Rekurs beim Bundesstrafgericht in Bellinzona ein. Dessen Entscheid ist noch hängig.
Ensi – Nagra – BFE: Der Atom-Filz lebt
Trotz klarer Fakten wagte das Interface-Gutachten nicht, die Filz-Vorwürfe explizit als solche zu bezeichnen. Allzu sehr hing das Interface-Büro an BFE-Aufträgen. Auf der Grundlage des Interface-Gutachtens wies auch der Ensi-Rat den Filzvorwurf zurück und behauptete keck, die Kontakte zwischen Ensi und Nagra seien «intensiv, aber sachgerecht». Was der Ensi-Rat nicht sagte: Beim erwähnten Zitat handelte es sich um die Selbsteinschätzung der Ensi-Mitarbeiter gegenüber den Interface-Gutachtern und nicht etwa – wie vom Ensi-Rat suggeriert – um eine neutrale Bewertung der Interface-Gutachter selber.
Doch damit nicht genug des real praktizierten Atom- Filzes! Im dreiköpfigen Ensi-Rats-Ausschuss, der das Interface-Gutachten in Auftrag gab und dessen Durchführung auch überwachte, sass einer, der von Busers Filzvorwurf selbst betroffen war: Der Atom-Lobbyist Werner Bühlmann, der bis 2011 als Stellvertreter des BFE-Direktors Walter Steinmann amtete und in dieser Funktion für die Erarbeitung und den Vollzug jenes «Sachplans geologische Tiefenlager» verantwortlich war, den der Geologe Buser als «weitgehend von der Nagra selbst verfasst» kritisierte.
Bühlmann betrat im November 2011 zusammen mit dem Physiker Oskar Grözinger, dem ehemaligen Leiter der Nuklearaufsichtsbehörde des Bundeslandes Baden-Württemberg, die Bühne des Ensi-Rats. Grözinger hatte sich im Jahr 2010 im ARD-Magazin «Kontraste» gründlich blamiert, wo er zusammen mit dem Kommunikationschef des TÜV auftrat: Als Grözinger sagte, das AKW Philippsburg werde «regelmässig geprüft», erwähnte der ARD-Reporter: «Wo ich nicht hinkomme, kann ich nicht prüfen.» Statt einer Antwort fuhr der Kommunikationschef des TÜV dazwischen: «Cut, wir haben gesagt: keine Nachfragen», worauf Grözinger – nota bene als Auftraggeber des TÜV – kleinlaut verstummte.
Datenschützer zwingt Ensi zur Transparenz
Ein weiterer Fall zeigt eindrücklich, wie das Ensi als Handlangerin der AKW-Betreiber funktioniert und wie undurchsichtig die Zuständigkeiten der Atomaufsicht sind. Im Sommer 2012 kam die Meldung aus Belgien, das AKW Doel-3 sei wegen Rissen im Reaktordruckbehälter abgeschaltet worden. Weil der Druckbehälter des AKW Mühleberg vom gleichen Hersteller stammt und darin bereits im Jahr 2009 ein Riss entdeckt wurde, erteilte die BKW während der üblichen Revisionsarbeiten der Firma GE Hitachi einen Prüfauftrag. Bereits am 31. August 2012 durfte das Ensi stolz den «guten Zustand des Reaktordruckbehälters des Kernkraftwerks Mühleberg» verkünden.
Als der Beobachter-Redaktor Thomas Angeli die Herausgabe des Prüfberichts verlangte, tat das Ensi so, als gäbe es diesen gar nicht und erwähnte nur das Prüfprotokoll, dessen Herausgabe es aufgrund des «Geschäftsgeheimnisses» verweigerte. Darauf gelangte Angeli an den eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Dieser verlangte unmissverständlich, dass das Ensi dem Beobachter-Redaktor den Prüfbericht und das Prüfprotokoll herauszugeben habe.
Wie der Datenschützer in seiner Empfehlung vom 18. März 2014 weiter festhielt, hatte das Ensi dem Beobachter-Redaktor die Existenz des Prüfberichts vorerst verschwiegen. Später behauptete das Ensi, es habe den Prüfbericht gar nicht in seinen Akten und die Prüfung des Prüfberichts sei extern vom Schweizerischen Verein für technische Inspektionen (SVTI) vorgenommen worden. Der SVTI ist Mitglied des Nuklearforums und damit Teil des Atom-Filzes. Auch die Entscheidung, den Prüfbericht und das Prüfprotokoll nicht herauszurücken, fällte das Ensi nicht aus eigenem Antrieb, sondern die Aufsichtsbehörde musste dazu erst die BKW um Erlaubnis fragen, welche ihrerseits die Erlaubnis der GE Hitachi einholen musste, die sich schliesslich gegen eine Herausgabe entschied.
Als der Datenschützer dem Ensi mitteilte, der Prüfbericht sei im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes ein amtliches Dokument und das Ensi müsse begründen, wieso es die Herausgabe verweigere, liess das Ensi seine Funktion als Schutzpatronin der AKW-Betreiber einmal mehr aufblitzen: Wenn eine Behörde nicht im Besitz eines Dokuments sei, dann müsse sie gemäss der Botschaft des Bundesrates zum Öffentlichkeitsgesetz das Dokument nur dann beschaffen und aushändigen, wenn sie deren Erstellerin oder Hauptadressatin sei. Im vorliegenden Fall sei die Prüffirma GE Hitachi die Erstellerin und die BKW die Hauptadressatin des Prüfberichts. Deshalb müsse das Ensi das Dokument auch nicht beschaffen. Der Datenschützer hingegen ist der dezidierten Meinung, das Ensi sei sehr wohl Hauptadressatin des Prüfberichts.
AKW-Betreiber schätzen die Erdbebengefahr selber
Aufgrund neuer Erkenntnis in den USA verlangte die Ensi-Vorgängerin HSK im Jahr 1999 von den AKW-Betreibern eine Neubeurteilung der Erdbebengefahr. Ein Jahr später nahm eine Expertengruppe die Arbeit an der «Probabilistischen Erdbebengefährdungsanalyse für die KKW-Standorte in der Schweiz» (Pegasos) auf. 2004 wurden die AKW-Betreiber durch die Resultate der Pegasos-Studie überrascht: Die Erdbebengefahr war mehr als doppelt so hoch wie bisher angenommen.
Auf Druck von swissnuclear, einer Lobbygruppe der AKW-Betreiber, knickte die HSK schnell ein und reduzierte die Erdbebengefahr kurzerhand um 20 %. Anschliessend übernahm swissnuclear die Projektleitung zur «Verfeinerung» der Pegasos-Studie. Auf die Frage, ob folglich die Erdbebengefährdung von den AKW-Betreibern selbst bestimmt werde, antwortete Ensi-Chef Wanner: «Ja, so will es das Gesetz. In der Schweiz sind die Betreiber der Kernkraftwerke für die Sicherheit ihrer Anlagen verantwortlich.»
Atomlobbyisten in der Kommission für nukleare Sicherheit
Die AKW-Betreiber kontrollieren sich weitgehend selber und das Ensi segnet deren Gutachten ab. Einzig nach der Atomkatastrophe von Fukushima wollte das Ensi einmal zeigen, wofür es eigentlich da wäre. Die Atomaufsicht verfügte, dass die AKW-Betreiber innert einem Jahr einen Zwischenbericht zur Erdbeben-Gefahr abliefern mussten, noch bevor die «Verfeinerung» der Pegasos-Studie durch swissnuclear abgeschlossen war. Statt Lob erntete das Ensi von der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) harte Kritik.
KNS-Präsident Bruno Covelli hielt dem Ensi vor, es habe «etwas schnell gehandelt». Gewisse Nachweise, die das Ensi verlangte, seien «nicht unbedingt nötig gewesen». Covellis Attacke gipfelte im Satz: «Man kann natürlich nicht jederzeit beliebig hohe Sicherheitsniveaus fordern, die gar keinen Bezug mehr zur Realität haben.» Mit seiner Kritik transportierte Covelli offensichtlich den Ärger der AKW-Betreiber. Diese ideologische Übereinstimmung erstaunt nicht, denn drei von sieben KNS-Mitgliedern sind auch Mitglied beim Nuklearforum: neben Covelli auch Jean-Marc Cavedon und Urs Weidmann.
Erstaunlicherweise ist Weidmann auch Direktor des AKW Beznau und war damit direkt von der Erdbeben-Verfügung des Ensi betroffen. Laut Artikel 7a Abs 3b der KNS-Verordnung dürfte Beznau-Direktor Weidmann gar nicht mehr in der KNS sitzen. Dort steht nämlich: «Insbesondere dürfen die KNS-Mitglieder nicht in einem Anstellungs- oder Auftragsverhältnis stehen zu derjenigen Organisationseinheit einer Unternehmung, die eine Schweizer Kernanlage betreibt.»
Dieser Unabhängigkeits-Artikel trat Anfang 2014 in Kraft. Doch die Verordnung lässt für Weidmann selbstverständlich ein Hintertürchen offen. Laut der Übergangsbestimmung darf er noch bis 2015 in der KNS bleiben und weiter an zentraler Stelle für das AKW Beznau lobbyieren.
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Dieser Beitrag ist erstmals in der Mai-Nummer des Magazins «Energie und Umwelt» der Schweizerischen Energiestiftung SES erschienen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung SES
Wenn alles so sicher ist und ein grosser Unfall nur alle 10’000 Jahre vorkommen soll, verstehe ich nicht, warum die AKWs ihre Risiken nicht voll versichern können und den grössten Teil des Risikos dem Staat aufbürden?
@Graafhuis: Bin mir nicht sicher (so wie AKWs), ob Sie nur eine rhetorische Frage gestellt haben. Dennoch: «Nur alle 10’000 Jahre» (oder auch jeder andere Zeitrahmen, selbst wenn es Millionen von Jahre sind) bedeutet keinesfalls «erst in 10’000 Jahren» – es kann durchaus auch schon morgen sein. Und darauf lässt sich keine Versicherung ein, jedenfalls nicht bei einem Schadenspotential von mehreren hundert Milliarden.
… und die Deutschen meinen immer, die Schweiz sei eine direkte Demokratie :-((, was auch die meisten Schweizer meinen :-((
Der Souverän ist doch Auftraggeber für dieses dubiose ENSI etc.
Weshalb stört sich egentlich die Blocher-Bardei nicht an diesem Wischiwaschifilz?
Gut gibt es Menschen wie Buser, Glauser, Angeli und weitere, bräuchten diese nicht etwas mehr Unterstützung von uns Untertanen?