IMG_1820Kopie

Laternen-Sujet an der Basler Fasnacht 2014 © upg

Steuerdaten ans Ausland: Rückwirkend und ohne Info

upg /  Ab Mitte Juli werden persönliche Steuerdaten ans Ausland geliefert, ohne die Betroffenen zu informieren. Und das auch rückwirkend.

Am 21. März 2014 hat das Parlament ohne grosses Aufheben eine Revision des Steueramtshilfegesetzes verabschiedet, das neu ein «Verfahren mit nachträglicher Information der beschwerdeberechtigten Personen» einführt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf Steuer- und Bankdaten von Personen mit Vermögen in der Schweiz ab Mitte Juli 2014 an ausländische Steuerbehörden übermitteln, ohne die betroffenen Personen vorher zu informieren. Diese können die Lieferung der Daten nicht mehr mit einer Beschwerde verhindern und keine vorherige genauere Abklärung mehr erwirken.
Im Gesetz steht zwar, dass beschwerdeberechtigte Personen nur «ausnahmsweise» erst nach der Übermittlung der Informationen informiert werden. Doch es genügt, wenn die ausländische Behörde «glaubhaft macht», dass die Betroffenen die Untersuchungen vereiteln könnten, wenn sie vorher informiert würden.
Dies wird meistens der Fall sein, weil informierte Schwerreiche ihre Vermögenswerte noch rechtzeitig verschieben und ihren Wohnsitz verschieben könnten, falls sie noch vor Eröffnung eines Strafverfahrens informiert werden.
Die Nicht-Information der Betroffenen gilt gemäss revidiertem Steueramtshilfegesetz auch für Gesuche ausländischer Behörden, die schon früher an die Schweiz gerichtet wurden. Das Gesetz gilt also rückwirkend. Dies hat insofern seine Bedeutung, als zur Zeit zahlreiche Amtshilfegesuche hängig sind, bei denen die ausländischen Steuerbehörden verlangen, dass die Schweiz die Gesuche behandle, ohne die Betroffenen vorab zu informieren.
Die NZZ hatte die Nicht-Information der Betroffenen als «heikelsten Punkt» der Revision bezeichnet. Die meisten andern Medien griffen diesen Punkt nicht auf.
In der Schlussabstimmung im Parlament am 21. März 2014 haben praktisch nur die SVP-Mitglieder gegen die Revision gestimmt. Die Referendungsfrist läuft bis zum 10. Juli, doch die SVP regt sich nicht. Sie scheint mit dem Gesetz leben zu können.
Gründe für die Revision
Ein rückwirkendes Anwenden neuer Gesetze ist rechtsstaatlich stets problematisch. Im konkreten Fall allerdings hat es für die Betroffenen kaum negative Auswirkungen. Denn die ausländischen Behörden könnten ihre früher eingereichten Gesuche nach dem 15. Juli einfach nochmals stellen. Das rückwirkende Anwenden zeigt, wie stark der Finanzplatz und die Behörden heute daran interessiert sind, ausländischen Amtshilfegesuchen zu entsprechen.
Die Schweiz war bisher eines der ganz wenigen OECD-Länder, vielleicht sogar das einzige, in welchem bei Amtshilfegesuchen die Betroffenen vor der Lieferung von Daten informiert werden müssen. Ohne Rückwirkung hätte die Eidgenössische Steuerverwaltung alle hängigen Gesuche ablehnen müssen, bei denen die Gesuchsteller keine vorgängige Information der Betroffenen wollten. Eine solche Ablehnungskaskade hätte im Ausland den Eindruck geweckt, die Schweiz nehme die Amtshilfegesuche immer noch nicht ernst. Das kann ein Grund sein, weshalb Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf diese früheren Gesuche noch nicht abgelehnt, sondern im Hinblick auf die Revision des Steueramtshilfegesetzes pendent hält. So müssen die Gesuchsteller ihre Gesuche nach dem 15. Juli nicht ein zweites Mal stellen. Für das Image der Schweiz mag die rückwirkende Lösung vorteilhaft sein.
Die im OECD-Raum übliche Lieferung der Daten, ohne dass die Behörden die Betroffenen vorher informieren, raubt den vorinformierten, vermutlichen Steuerbetrügern und Steuerhinterziehern mit Sitz im Ausland die Möglichkeit, das Geld noch rechtzeitig aus der Schweiz abzuziehen und einen sicheren Wohnsitz aufzusuchen.

Nach erfolgter Datenlieferung wird es Steuersündern im Ausland auch nicht mehr möglich sein, hinterzogene Einkommen ohne bedeutsame strafrechtliche Folgen freiwillig zu deklarieren (sog. «voluntary disclosure»), wie dies in einigen Ländern noch möglich ist.
Viel Vertrauen verspielt

Mit der neuen Handhabe der Amtshilfegesuche und ähnlichen Massnahmen vollbringt der Schweizer Finanzplatz in kürzester Zeit den wohl radikalsten Kurswechsel ihrer jüngsten Geschichte. Der Vorgänger von Bundesrätin Schlumpf, Hans-Rudolf Merz, hatte das Bankgeheimnis noch als unverhandelbar verteidigt. Mittlerweile drängen Grossbanken die Politik geradezu, dass sie mit dem Segen staatlicher Stellen ihre Kundendaten ausländischen Steuerbehörden liefern können, ohne Schweizer Recht zu brechen. Sogar Daten von zahlreichen Bank-Mitarbeitern konnten Banken den US-Behörden verraten (siehe «Banken wollten wehrlose Mitarbeiter verraten» vom 22.8.2012).

Ausländische Bankkunden, die sich während Jahrzehnten darauf verliessen, dass ihr Geld in der Schweiz vor den eigenen Steuerbehörden «sicher» sei, müssen feststellen, dass die von Schweizer Banken gemachten Versprechen und Beteuerungen im Ernstfall nicht viel wert sind.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

Steueroase_m_Hintergrund

Steueroasen für Konzerne und Reiche

Steuerhinterzieher auf der Politagenda: Die grössten verstecken ihre Identität mit verschachtelten Trusts.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

3 Meinungen

  • am 4.06.2014 um 09:24 Uhr
    Permalink

    AIA: Das Bankgeheimnis ist staatspolitisch verwerflich!

    Während das Bankgeheimnis zurzeit des Holocaust seine Berechtigung gehabt hat, hat es sich heute in das Gegenteil verkehrt: Es dient Diktatoren, Geldwäschern, Banken und Steuerflüchtlingen als Versteck vor dem berechtigten Zugriff ihrer Staaten. Wer Steuergerechtigkeit und Schutz vor Geldwäscherei als staatspolitische Ziele hochhält, kann nicht mehr für das Bankgeheimnis eintreten. Wie sollen denn die Steuerbehörden an die Informationen über die Steuerbetrüger oder –hinterzieher herankommen. Wer meint, zuviel Steuern zahlen zu müssen, soll doch die Steuergesetze auf demokratischem Wege zu ändern versuchen. Wer Steuern hinterzieht oder dazu anstiftet ist ein „mieser Staatsbürger“ resp. eine „miese Bank“, in welchem Land auch immer und verdient keinen Schutz.

  • am 4.06.2014 um 11:27 Uhr
    Permalink

    @Schneider: Bravo!

  • am 5.06.2014 um 12:55 Uhr
    Permalink

    Tatsache ist und bleibt, dass die Schweiz erst auf massiven ausländischen Druck zu Reformen bereit ist, die Einsicht kommt sehr spät. Noch der FDP-BR Merz meinte vor wenigen Jahren: «Am Bankgeheimnis werden sie sich die Zähne ausbeissen.» Ob so wenig Weitsicht eines Bundesrates kann man nur den Kopf schütteln. Vogel-Strauss-Politik nennt man das, hat sich ganz offensichtlich als falsch erwiesen. Doch die Probleme mit der Politik der Schweizer Banken im Ausland sind noch nicht gelöst, wie die jüngst Milliardenbusse der CS in den USA zeigt. Manche lernen’s eben nie oder sind lernunfähig. Auch hier braucht es dringend strengere Gesetze, welche den Schweizer Banken solch imageschädigendes Verhalten verbieten.

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...