Bischof will Geld von der entlassenen Lehrerin
Die katholische Kirche predigt gerne Barmherzigkeit und Nächstenliebe. Doch der Tatbeweis fällt ihr manchmal schwer. Ende Mai 2013 entzog Bischof Norbert Brunner von Sitten der Ethiklehrerin Edith Inderkummen die Lehrerlaubnis für den konfessionellen Unterricht, weil sie den jüdischen Glauben leben wollte und deshalb ihren Austritt aus der katholischen Kirche erklärte.
Aufgrund des Entzugs der Lehrerlaubnis für den konfessionellen Unterricht wurde Inderkummen am Morgen des 4. Juni 2013 die Arbeit für den konfessionellen Unterricht verboten und am 20. Juni 2013 erhielt sie von Erziehungsdirektor Oskar Freysinger rückwirkend eine formelle Entlassung, und zwar mit dem ausdrücklichen Vermerk, eine allfällige Beschwerde hätte keine aufschiebende Wirkung.
Kündigung musste sehr schnell über die Bühne
Die Entlassung der Ethiklehrerin konnte für den Bischof von Sitten nicht schnell genug über die Bühne gehen. Zwei Wochen vor der Entlassung wandte er sich noch mit folgender Bitte an Inderkummen: «Sollte in Ihrer Haltung zur katholischen Kirche eine Änderung eintreten, wollen Sie das bitte mitteilen.» Eine Woche später erklärte sich Inderkummen zum Wiedereintritt in die katholische Kirche bereit, «falls ein Leben der jüdischen Wurzel und Wahrheit in der Römischen Katholischen Kirche möglich ist». Sie sei keinesfalls vom Glauben abgefallen und das Judentum sei «laut Gesetz eine anerkannte Religion».
Aber Bischof Brunner ging nicht auf das Angebot der Ethiklehrerin ein. Erst eine Woche nach der Kündigung antwortete der Bischof und beharrte auf dem Entzug der Lehrerlaubnis und der Entlassung durch das Erziehungsdepartement. Das Judentum sei «tatsächlich in mehreren Kantonen der Schweiz gesetzlich anerkannt, nicht jedoch im Kanton Wallis», erklärte er lapidar.
Frist lief nur einen Monat später ab
Die grosse Eile der Kündigung macht im Nachhinein durchaus Sinn. Ende letzten März forderte das Bistum Sitten von der Ethiklehrerin einen Studienbeitrag von 13 760 Franken zurück, den sie aus der Priesterberufskasse für ihre Ausbildung zur Religionspädagogin erhalten hatte. Dabei beruft sich der Bischof von Sitten auf das Reglement der Priesterberufskasse, welches eine Rückzahlung der Ausbildungsbeiträge verlangt, wenn die Betragsempfängerin nach Abschluss des Studiums weniger als fünf Jahre im Dienste der Diözese Sitten arbeitete. Diese fünfjährige Frist lief am 4. Juli 2013 ab, also exakt einen Monat nach der Kündigung vom 4. Juni 2013.
Inderkummen hatte also 59 der 60 Monate im Dienste der katholischen Kirche gearbeitet. Zudem hatte sie vor dem Studium zwei Jahre als Religionslehrerin für das Bistum unterrichtet. Angesichts dieser Leistungen für die katholische Kirche ist Inderkummen entrüstet über die «Dreistigkeit» des Bistums von Sitten, welches nun auch noch Geld von ihr zurück will. Für sie ist es auch «ein klarer Widerspruch», dass ihr einerseits die zwei Jahre von 2006 bis 2008, als sie während der Ausbildung für das Bistum gearbeitet hat, nicht angerechnet werden, während andererseits «ein erzwungen fehlender Monat dazu benutzt werden soll, um den gesamten Ausbildungsbeitrag zurückzuverlangen».
Ein Fünftel der Bistums-Ausgaben wird subventioniert
Auch dem Bischof von Sitten scheint die gesalzene Rechnung nicht ganz geheuer, denn das bischöfliche Schreiben kommt ziemlich unsicher daher. Inderkummen wird freundlich zur Zahlung des Betrages «eingeladen» und es wird ihr grosszügig gestattet, den Betrag «in drei- vier oder mehreren Anzahlungen» zurückzuzahlen. Der Brief aus Sitten schliesst mit der Hoffnung, «dass der von Ihnen gewählte Weg Ihnen Erfüllung und Freude bringt.» Eine ziemlich zynische Haltung angesichts der Unbarmherzigkeit der Entlassung und der perfiden Bemühungen des Bistums, dass Inderkummen auch die Stunden im konfessionsneutralen Fach Ethik-Religionen-Gemeinschaft verlor. Für Inderkummen ist jetzt schon klar, dass sie der «Einladung» des Bischofs nicht folgen wird.
Die Knausrigkeit des Bischofs von Sitten erstaunt nicht, denn das Bistum Sitten lebt über seine Verhältnisse: Im letzten Jahr gab es rund 2,2 Millionen Franken aus und verzeichnete einen Verlust von 248 000 Franken. Ohne die Subventionen von 420 000 Franken aus der Kantonskasse wäre der Verlust auf 668 000 Franken angestiegen. Pikanterweise werden auch alle Nicht-Katholiken über die Kantonssteuern gezwungen, das Bistumsdefizit zu reduzieren.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Kurt Marti ist Journalist und wohnt in Brig-Glis. Er ist Autor des Buches «Tal des Schweigens: Walliser Geschichten über Parteifilz, Kirche, Medien und Justiz».
Christentum gegen Judentum: bizarr! Die beiden werden sich in ihrer Irrationalität gegenseitig bestärken müssen, bevor sie hoffentlich bald in der Bedeutungslosikeit verschwinden werden.
Vorab: Es gibt keinen Gott, es gibt keine Götter: — In Deutschland gibt es eine erfreuliche Entwicklung, die beiden großen christlichen Kirchen verlieren massiv Mitglieder. Jahr für Jahr gibt es ungefähr 500.000 Kirchenmitglieder weniger. Bei uns in Regensburg sind im Januar über 1,6 Promille der Mitglieder, mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in R, ausgetreten. — Man kann auch passiven Widerstand leisten. — Als ich vor Jahrzehnten in Deutschland Wehrdienst leisten musste, wusste man nach knapp 6 Wochen, dass ich unbrauchbar war und ließ mich laufen. Die Kunst bestand darin, die Gegenseite am Rande der Legalität zur Weißglut zu bringen. — Gerade Lehrer können gut gegen den christlichen Glauben agitieren, da sie die Kinder zum Nachdenken anregen können. — Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Forum für eine faire, soziale Marktwirtschaft – http://www.monopole.de