Die «Heiratsstrafe» ist ein Schwindel
Eine «Heiratsstrafe» gibt es nicht. Im Gegenteil: Insgesamt finden finanzielle Solidaritätsflüsse von den Unverheirateten zu den verheirateten Paaren. Zu diesem Schluss kommt ein soeben veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts.
Politisch setzt sich die CVP mit der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» für eine Revision der AHV ein. Heute beträgt die Rente eines verheirateten Paars 150 Prozent, während Konkubinatspaare zweimal die volle AHV-Rente erhalten – falls beide die Voraussetzungen erfüllen.
Diese Schlechterstellung von Verheirateten bei den AHV-Renten werde jedoch mehr als wettgemacht durch andere finanzielle Vorteile für verheiratete Paare und finanzielle Benachteiligungen von Konkubinatspaaren bei den Sozialversicherungen. Namentlich bei
- der beruflichen Vorsorge,
- der Unfallversicherung oder
- der Militärversicherung würden Ehepaare speziell geschützt oder gegenüber andern Versicherten privilegiert, begründet das Bundesgericht.
- Bei der AHV bekommen Witwen eine Rente, hinterbliebene Konkubinatspartnerinnen dagegen nicht.
- Eine nicht erwerbstätige Verheiratete oder ein nicht erwerbstätiger Verheirateter muss keine AHV-Beiträge zahlen, wenn der Ehegatte oder die Ehegattin genügend verdient.
Das höchste Gericht zeigt sich überzeugt, dass eine Aufhebung der «Heiratsstrafe» bei den AHV-Renten (Maximalrente nur 150% statt 200%) nicht zu einer Gleichbehandlung führen würde, sondern vielmehr zu neuen Ungleichheiten – und einer weiteren finanziellen Bevorzugung der verheirateten Paare.
Medien stellen Heiratsstrafe für gegeben dar
Viele Medien übernehmen die vom Bundesrat, der CVP und andern vorgegebene Sprachregelung und wecken den Eindruck, dass die Heirat tatsächlich finanziell bestraft wird.
So titelten viele Zeitungen «Heiratsstrafe soll laut Bundesrat fallen», ohne das Wort Heiratsstrafe in Anführungszeichen zu setzen. «Trotz Heiratsstrafe wird im Glarnerland fleissig geheiratet», titelte die Südostschweiz. Tages-Anzeiger und Bund setzen «Heiratsstrafe» manchmal in Anführungszeichen, manchmal nicht. SRF-online und Blick verzichten meistens auf Anführungszeichen. Der Eindruck wird geweckt, dass es tatsächlich eine Heiratsstrafe gibt.
Obwohl die «Heiratsstrafe» in allen Medien immer wieder ein grösseres Thema war, berichteten weder die SRF-Tagesschau um 20.30 noch die NZZ über das Urteil des Bundesgerichts. Dem Tages-Anzeiger und Bund war es ganze 16 schmale Zeilen wert. Als einzige der grösseren Zeitungen berichtete das St. Galler Tagblatt ausführlicher über das Urteil, aber mit dem absurden Titel «Bundesrichter halten an Heiratsstrafe fest».
—
Urteil 9C_383/2013 vom 6. Dezember 2013, veröffentlicht am 26. Dezember.
—
Siehe auch
«Tagesanzeiger und Bund halten an Heiratsstrafe fest» vom 19.1.2014
«Die NZZ merkt, was Infosperber schon lange klarstellte» vom 16.2.2016
—
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Autor lebt unverheiratet in einer langjährigen Partnerschaft.
Ein sehr informativer, wichtiger längst fälliger Beitrag. Die wahre Heiratsstrafe lag schon fast immer in der Heirat selber. Man bzw. frau nahm sie auf sich, weil sie für Frauen überdurchschnittliche Versorgungssicherheit, für Männer höhere Lebenserwartung mit sich brachte. Generell also mehr Stabilität. In CVP-Kreisen der sog. Stammlande macht man sich seit Jahren Sorgen, weil die Kinder traditioneller CVP-Familien oft nicht mehr heiraten, und wenn, das bisherige Familienleben mit vielen einigermassen gleichgesinnten Kindern und Kindeskindern oft nicht mehr fortsetzen. Dieser grundlegende Kulturwandel lässt sich weder mit der Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe noch mit flächendeckender Krippenversorgung kompensieren. Die traditionelle patriarchale Familie ist heute, so sie weiterexistieren soll, auf Migranten der Unterschicht angewiesen. Die Schweiz wird garantiert nicht aussterben.
Die 10.AHV-Revision brachte (endlich) den Systemwechsel, nämlich das Ehegatten-Splitting und die Betreuungsgutschriften. Die damit abgeschaffte Ehepaar-Altersrente hatte 150% der einfachen Altersrente ausgemacht. Die Plafonierung der Rentensumme von Verheirateten bei 150% der Maximalrente Alleinstehender entsprach also rechnerisch der bisherigen Regelung.
Die Abschaffung der Plafonierung wäre eine massive Umverteilung von unten nach oben. Da hat der – ach! – so sozialen CVP wieder einmal ihr moralinsaures Unbewusstes einen Streich gespielt. Sie war schon damals die massivste Gegnerin in der nationalrätlichen Aushandlung des Systemwechsels für die 10.AHV-Revision.
Aber reden wir von der Zukunft: Schaffen wir doch endlich die Ehe ab! Wie viele politische Auseinandersetzungen moraltriefender Natur könnten doch damit vermieden werden – und wie viel Geld gespart und für Gescheiteres verwendet!
Wie man das bewerkstelligen könnte, zeigt in Ansätzen der folgende Text, der 20 Jahre alt ist, leider aber mindestens so aktuell wie damals:
«Das Heilige, die Ehe, Arbeitsteilung und Eigentum. Gedanken zur grundsätzlichen Bedeutung des Zivilstandes», in Festschrift für Margrith Bigler-Eggenberger», Basel / Frankfurt a.M. 1993
abrufbar als pdf-Datei auf:
http://www.grethaller.ch/texte-deutsch
oder
http://www.grethaller.ch/publikationen
Die korrekte Adresse: http://www.grethaller.ch/publikationen.html
Noch vor der Lektüre: Ein gewiss bedenkenswerter Vorschlag, denn was geht es den Staat eigentlich an, wie zwei (oder mehr) Personen ihr Zusammenleben regeln?
"Wie zwei oder mehr Personen ihr Zusammenleben regeln?» An der Uni Konstanz besuchte ich mit Kantonsschülerinnen und Kantonsschülern eine Vorlesung betr. Eherecht und Sachenrecht. Dabei kam prompt ein Marokkaner mit zwei Ehefrauen zur Sprache im Zusammenhang mit einer doppelten Witwenrente sowie die Frage des Familiennachzuges bei Polygamie. Diese Probleme haben die Bundesrepublik also bereits eingeholt. Auch hat das CH-Bundesgericht vor wenigen Jahren eine Eheschliessung in Aegypten anerkannt, bei der die in der Schweiz lebende Frau nicht zugegen sein musste. Es gibt kaum ein Problem, das nicht vom Sozialstaat eingeholt werden kann, weder beim Aussteigen noch beim ungesund Leben noch beim bisexuellen noch beim homosexuellen noch beim transsexuellen Zusammenleben noch beim Heiraten noch beim Scheiden noch bei kriminellem Verhalten. Hauptsache ist, es muss von «jemandem» bezahlt werden und es ist jemand für die Betreuung der Nebenfolgen zuständig. Mit zur gegenwärtigen Konjunktur gehört die Schaffung von monatlich 500 Staatsstellen, damit die anfallenden Probleme nicht aus dem Ruder laufen.
Vielen Dank Daniel Goldstein für die Korrektur!
Zur Frage, was «es den Staat angeht": Nur insoweit, als beim Zusammenleben Schwächere vor Stärkeren geschützt werden sollten. Der Schutz der Kinder vor den Eltern wird schon heute im Kindesrecht geregelt. Zum Schutz Erwachsener vor gegenseitiger Übervorteilung finden sich im Obligationenrecht bereits viele Bestimmungen, und das Fehlende kann in den neuen Vertragstyp «gemeinsamer Haushalt» integriert werden. Damit erübrigt sich das ganze Eherecht.