Zürcher Obergericht spricht Pressefotograf frei
Das Bezirksgericht und die Staatsanwaltschaft hatten Profi-Fotograf Klaus Rozsa Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung vorgeworfen und ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Das Obergericht Zürich korrigierte nun auf Berufung hin diesen Entscheid.
Infosperber hat über das Verfahren vor dem Bezirksgericht und den Dauerclinch Rozsas mit der Polizei ausführlich berichtet: Verlorener Prozess gegen die Pressefreiheit.
Der Hardturm-Vorfall ereignete sich am 4. Juli 2008, als Klaus Rozsa den Polizeieinsatz fotografierte, bei dem die friedliche Besetzung des alten, unbenutzten Hardturm-Stadions aufgelöst werden sollte. Ein Strafantrag des Stadionbesitzers hatte nicht vorgelegen. Der Fotojournalist wurde von zwei Polizisten grob festgenommen. Das Obergericht erklärt, die Festnahme von Rozsa sei nicht gerechtfertigt gewesen. Er habe keine Amtshandlungen behindert, vielmehr in dieser Situation sogar ein gewisses «Widerstandsrecht» beanspruchen dürfen.
Das Gericht spricht Rozsa von allen Anklagepunkten frei. Er erhält eine Prozessentschädigung von 14’000 Franken. Zudem hält das Gericht fest, Polizisten müssten es sich gefallen lassen, dass ihre Arbeit fotografiert und gefilmt werde.
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keine