NZZ plappert Argumente von Syngenta nach
Mit dem Verbot von Neonicotinoiden der Agrokonzerne Syngenta und Bayer würde die EU und die Schweiz «beträchtliche Ernteausfälle» in Kauf nehmen, schimpft NZZ-Wirtschaftsredaktor Sergio Aiolfi in einem Kommentar. Denn statt der jetzt verbotenen Pestizide kämen jetzt «weniger wirksame und unpräzise und weniger umweltschonende Spritzmittel» zum Einsatz.
Dieser Satz stammt ziemlich wörtlich aus den PR-Etagen von Syngenta und Bayer.
Kein Wort davon, dass sich in Italien die Bienen ohne Ernteeinbussen wieder erholt haben, nachdem dort ein Teilverbot dieser Neonicotinoiden erlassen wurde.
Als «Beweis» für die Unschädlichkeit von Neonicotinoiden führt Aiolfi an, dass sich die Bienen in Australien trotz grossflächigem Einsatz solcher Pestizide «guter Gesundheit erfreuen». Und in Schottland gehe das Bienensterben weiter, obwohl es dort eine neonicotinoid-freie Zone gebe.
Auch diese Argumente stammen aus der Küche der Agrokonzerne und wurden auch von der britischen Landwirtschaftbehörde ins Feld geführt.
Auf Gegenargumente von Greenpeace geht der NZZ-Wirtschaftsredaktor nicht ein. Niemand behauptet, dass die jetzt verbotenen Pestizide am Bienensterben allein schuld sind. Auch Aiolfi zählt als «mögliche Todesursachen» Parasiten, Luftverschmutzung, Beschädigung von Lebensräumen oder Nahrungsgrundlagen auf. Für Greenpeace ist klar, dass am Bienensterben viele Faktoren schuld sind, die sich gegenseitig verstärken können. Je nach regionaler und klimatischer Situation sei der Einfluss der Faktoren unterschiedlich. Die wissenschaftliche Datenlage belege, dass die Neonicotinoide einer der Faktoren sei, welche den Bienen schade. Davon liessen sich auch die Behörden der EU und der Schweiz offensichtlich überzeugen, obwohl die Industrie heftig gegen ein Verbot lobbyiert hat.
«Das Verbot ist eine sofort umsetzbare und wirksame Massnahme», erklärt Greenpeace, während die andern schädlichen Faktoren nur mittel- oder langfristig geändert werden können.
—
Siehe «Bienensterben: EU verbietet Syngenta-Gift» vom 29.4.2013
—
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine