Indizienliste

Die Banken wollen anhand von Indizien beurteilen, ob das Geld eines Kunden versteuert ist. © srf

Weissgeld: Banken wollen Indizienliste abhaken

upg /  Statt eine simple Unterschrift unter ein einheitliches Formular zu verlangen, wollen die Banken wie Detektive Indizien sammeln.

Die Bankenlobby hat sich wie gewohnt durchgesetzt. Bundesrätin und Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und die sozialdemokratische Vertretung im Bundesrat mussten klein beigeben. Die FDP-, CVP- und SVP-Bundesräte stimmten stramm für die Interessen der Banken, die deren drei Parteien mitfinanzieren. Das ist unbestätigt aus dem Bundeshaus zu vernehmen.

Die Banken hätten «massiv Druck gemacht», wusste TV-Bundeshausredaktor Hanspeter Forster in der Tagesschau zu berichten. Sie hätten sich gewehrt dagegen, dass «die Kunden die Herkunft des Geldes nachweisen müssen». SVP-Nationalrat Luzi Stamm verteidigte die Banken, denen man nicht zumuten könne, als «Steuereintreiber» tätig zu sein.
Diese Argumentation ist heuchlerisch. Denn niemand hat verlangt, Kunden müssten die Herkunft des Geldes nachweisen, und noch weniger, dass Banken Steuern eintreiben sollen.
Es ging lediglich darum, dass ausländische Kunden unterschreiben, dass das Geld, das sie bei der Bank anlegen, in ihrem Heimatland versteuert ist. Keine Beweise, keine Indizienlisten, keine Nachfragen und schon gar keine Schnüffeleien. Nur eine Unterschrift.
Doch eine solche simple «Selbstdeklarationspflicht» war der Bankenvereinigung zu viel. Egal, dass einige Banken von ihren Kundinnen und Kunden schon länger eine solche Unterschrift verlangen und es zu keinem Proteststurm und zu keiner Abwanderung der Kundschaft gekommen ist.
Strafbare Falschbeurkundung
Namentlich die Grossbanken wollen keine Unterschriftspflicht, weil sie wissen, dass Steuerhinterzieher eine strafbare Falschbeurkundung begehen, wenn sie unterschreiben, ihr Geld sei versteuert.
Dieses Risiko wollen die Banken ihren betuchten Kunden nicht zumuten. Denn sie wissen offensichtlich genau, dass viele Kunden weiterhin unversteuertes Geld in die Schweiz bringen und sich bei uns nicht strafbar machen, so lange sie keine Urkunden fälschen. Selbst eine wiederholte Steuerhinterziehung ist in der Schweiz bekanntlich keine Straftat.
Schwarzgeld- und Fluchtgeld-Kunden gehören zu den lukrativsten, weil man von ihnen am meisten Gebühren und Unkosten verlangen kann. Aus allen Ländern ausserhalb der OECD sind Schwarzgeld-Kunden offensichtlich weiterhin mehr als willkommen. Denn viele Länder in Afrika, Südamerika und Asien jagen ihre Steuerflüchtlinge nicht und lassen die Schweizer Banken unbehelligt.
Von solchen Kunden wollen unsere Banken keine Unterschrift verlangen. Und die Selbstregulierung erlaubt es den Banken, bei diesen Kunden auf das Abhaken von Indizien zu verzichten.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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Eine Meinung zu

  • am 18.12.2012 um 10:36 Uhr
    Permalink

    Da die Banken nun offenbar selber entscheiden können von wem sie eine solche Unterschrift verlangen wollen und von wem nicht, ergibt sich nun daraus eine Art Buchhaltung wer diese Leute sind und worin sie sich von anderen Kunden unterscheiden. Dies dürfte wiederum Daten-CD -Händler interessieren und ausländische Steuerbehörden. Im Fall solche Daten dann bekannt werden wer nicht unterschreiben muss, könnte die Schweiz wiederholt schwer belastet werden.

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