Pakt mit dem Panda: WWF vor Gericht abgeblitzt
Der Film «Der Pakt mit dem Panda» von Wilfried Huismann wurde erstmals von der ARD am 22. Juni 2011 ausgestrahlt. Doch erst nach der Ausstrahlung des leicht abgeänderten Films durch den Südwestrundfunk (SWR) am 4. April 2012 beantragte der WWF Deutschland (nachfolgend WWF) eine einstweilige Verfügung (in der Schweiz «superprovisorische Verfügung») gegen die weitere Ausstrahlung des Films. Das Landgericht Köln ist diesem Antrag vorerst gefolgt und hat am 16. Mai 2012 eine einstweilige Verfügung gegen den Film erlassen. Darin hat das Landgericht Köln dem SWR unter Androhung einer Geldstrafe von 250 000 Euro verboten, insgesamt sieben Passagen des WWF-kritischen Film «Der Pakt mit dem Panda» weiterhin zu veröffentlichen.
WWF wollte «die Angelegenheit offenkundig verzögern»
Gegen die einstweilige Verfügung hat der SWR Widerspruch eingelegt. Mit Urteil vom 26. September 2012 hat das Landgericht Köln die einstweilige Verfügung aufgehoben und die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 85 000 Euro dem WWF auferlegt. In der Urteilsbegründung kritisiert das Gericht den WWF hart. Dieser habe sich «nicht konstruktiv» in die Vergleichsgespräche mit dem SWR eingebracht. «Es ging offenkundig alleine darum, die Angelegenheit zu verzögern in der Hoffnung, dass sie sich von allein erledigen würde», hält das Landgericht Köln fest. Auf einen Vergleichsvorschlag habe der WWF «in der Sache bis zuletzt nicht geantwortet». Zudem habe der WWF durch sein «apodiktisches Verhalten» die Vertrauensgrundlage für die Vergleichsverhandlungen selbst entzogen. Mit diesem Verhalten habe der WWF die Dringlichkeit der von ihm verlangten einstweiligen Verfügung «selbst widerlegt».
Zudem bestätigte das Landgericht Köln den Wahrheitsgehalt zweier zentraler Aussagen des Films und gab damit dem Filmautor Wilfried Huismann Recht:
- «Im Kampf um das Land hat sich der WWF auch international auf die Seite Monsantos geschlagen.»
Dazu hält das Landgericht Köln fest: «Die Aussage enthält alleine Kritik daran, dass sich der WWF mit einem Gentechnik-Konzern an einen Tisch setzt und ihm die Möglichkeit eröffnet, gentechnisch verändertes Soja als nachhaltig deklarieren zu können. Diese Kritik ist zulässig.» Beide Seiten seien «Teil des Runden Tisches für nachhaltiges Soja und arbeiten insoweit zusammen.» Diesen Sachverhalt hat neben dem WWF Deutschland auch der WWF Schweiz gegenüber Infosperber bisher hartnäckig bestritten.
- «Der WWF Indonesien kooperiert mit diesem Konzern (Wilmar, Anm.d. Red.).»
Auch diese Aussage hat der WWF heftig bestritten. Das Landgericht Köln hingegen bezeichnet sie als «eine zulässige Meinungsäusserung». Es sei «unstreitig, dass der WWF Indonesien jedenfalls von 2007 bis 2009 den Konzern im Rahmen eines Memorandums of Understandig zu Fragen der nachhaltigen Palmöl-Bewirtschaftung beraten hat. Auch wenn dies unentgeltlich erfolgte, rechtfertigt dieser Sachverhalt eine Bewertung als Kooperation: der WWF Indonesien und Wilmar wirkten zusammen, um jeweils ihre Ziele zu erreichen – der WWF beabsichtigte Nachhaltigkeit im Anbau durchzusetzen, Wilmar wiederum konnte von dem Image profitieren, das derartige Projekte für sich in Anspruch nehmen können».
Der WWF ist laut Landgericht nicht in der Krise
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) strahlte eine gekürzte und in Teilen abgeänderte Fassung des Films am 27. März 2012 aus. Gegen vier Passagen dieser Film-Variante verlangte der WWF ebenfalls eine einstweilige Verfügung, welche das Landgericht Köln mit Beschlüssen vom 16. April und 10. Mai 2012 anordnete. Entsprechende Urteile hat das Landgericht Köln auch am 26. September 2012 gefällt. Dabei hat das Gericht die beiden Verfügungen nur bezüglich zweier strittiger Sätze bestätigt, weil der Wahrheitsgehalt nicht gegeben sei. Insbesondere die Aussage «Die Organisation (der WWF, Anm. d. Red.) ist in der Krise», welcher erstmals in der WDR-Variante enthalten ist, treffe nicht zu.
Der Satz enthalte zwar wertende Elemente, aber auch «einen fassbaren Tatsachenkern». Infolge der Ausstrahlung des Films habe es «lediglich 1500 Austritte» gegeben, welche durch Neueintritte überkompensiert worden seien. Auch die Einnahmen seien um 4 Prozent höher gewesen als im Vorjahr. Deshalb treffe die Behauptung, der WWF sei in der Krise, nicht zu.
Auch die Behauptung in der WDR-Variante des Films, im Norden Argentiniens seien Savannen «mit Zustimmung des WWF» gerodet worden, trifft laut Landgericht Köln nicht zu. Zwar kritisiere der Film, dass der WWF zu wenig gegen die Rodungen unternommen habe. Aber das sei nicht als «aktive Billigung» zu verstehen.
Wilfried Huismann: «Langfassung kann wieder gesendet werden»
Der Filmautor Wilfried Huismann hält auf seiner Homepage zum Urteil des Landgerichts Köln fest: «Der Film ‚Der Pakt mit dem Panda – was uns der WWF verschweigt‘ kann in der Langfassung von 43 Minuten wieder gesendet werden. Die einstweiligen Verfügungen vom 16.5.2012 sind am 26. September vom Landgericht Köln in vollem Umfang aufgehoben worden. Die Kosten trägt der WWF.»
Der WWF will «gegebenenfalls» weiterprozessieren
Der WWF hingegen erklärt auf seiner Homepage: «Das Urteil sagt nichts über den Wahrheitsgehalt der Aussagen. Hierüber muss gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden. Der WWF geht davon aus, dass die zentralen Vorwürfe des Films als Falschaussagen entlarvt werden.»
Pierrette Rey, die Mediensprecherin des WWF Schweiz, nahm zum Urteil wie folgt Stellung: «Das Gericht hat in seinem Urteil keine Entscheidung über den Wahrheitsgehalt der umstrittenen Aussagen getroffen. Entschieden wurde nur, ob der Widerspruch von WDR/SWR gerechtfertigt war.» Deshalb müsse der Wahrheitsgehalt der umstrittenen Aussagen «in einem sogenannten Hauptsacheverfahren geklärt werden.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)