AKW_Mhleberg_Baustelle

Baustelle AKW Mühleberg am 21. August 1968 © Staatsarchiv Bern, N.P. Böhm 14

Mühleberg-Chronologie: Pleiten, Pech und Pannen

Thomas Angeli /  Für alle, die ob all den Pannen und Gerichtsurteilen den Überblick verloren haben, gibt es jetzt die AKW Mühleberg-Chronik.

Am 7. März 1971 wurde der Reaktor im AKW Mühleberg zum ersten Mal in den Betriebszustand hochgefahren. Er war somit im Fachjargon gesprochen «kritisch». Der Ausdruck entbehrt nicht einer gewissen Ironie, denn kritisch ist bis heute fast alles rund um das zweitälteste AKW der Schweiz. Die Geschichte des «Kernkraftwerks Mühleberg» oder «KKM», wie der Meiler offiziell heisst, ist auch eine Geschichte von unerklärlichen Pannen, jahrzehntelangen Versäumnissen und zahlreichen Schnellabschaltungen. Hinzu kommen Volksabstimmungen, die mal für, mal gegen die Abschaltung des Werks ausfielen, behördliche Verfügungen, mit denen die schlimmsten Mängel behoben werden sollten, sowie eine ganze Anzahl Gerichtsverfahren.

Etwas Ordnung ins Chaos

In dieser über 40-jährigen Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen den Überblick zu behalten ist schwierig. Die neu geschaffene «Mühleberg-Chronik» auf www.angelisansichten.ch zusammengetragen aus einer Vielzahl von Quellen, soll etwas Ordnung in das Chaos bringen. Die Zusammenstellung ist mit Sicherheit nicht vollständig, und der eine oder andere Fehler kann nicht ausgeschlossen werden. Die «Mühleberg-Chronik» ist deshalb auch kein abgeschlossenes Projekt, sondern «work in progress».

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Journalist und Betreiber des Energie- und Umweltblogs «Angelis Ansichten», wo er diesen Beitrag zuerst publizierte.

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2 Meinungen

  • am 25.09.2012 um 09:14 Uhr
    Permalink

    Dieser Hinweis kommt leider wie ein Werbespot daher. Verweise auf fremde Medienprodukte, auch Blogs, sind nicht bloss okay sondern begrüssenswert. Wenn der externe Herausgeber hier als «Autor» auftritt und nicht bloss den Hinweis auf ein journalistisches Angebot sondern auch noch gleich einen Relaunch-Werbespot in eigener Sache platziert, sollte der ganze Artikel den Disclaimer «Werbung» tragen.

  • am 26.09.2012 um 10:22 Uhr
    Permalink

    @Sam Mueller
    Haar in der Suppe gefunden? Nein! Es steht transparent und klar da bei «Themenbezogene Interessen…"

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