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VR-Präsident Konrad Hummler: Die US-Klage gegen seine Bank vermieste andern Banken deren Plan. © srf

Banken wollten Mitarbeiter als Wehrlose verraten

upg /  Die Banken wollten die Namen Tausender Angestellter an die US-Behörden liefern, ohne dass diese sich rechtlich wehren können.

Bankangestellte haben gegen ihre Arbeitgeber zivil- und arbeitsrechtliche Klagen eingeleitet, um Schadenersatz für die ihrer Ansicht nach rechtswidrige Übermittlung ihrer Personal- und Kundendaten an die US-Justizbehörden zu erlangen.
Solche Klagen wollten die Schweizer Banken verhindern, indem sie die Namen ihrer Mitarbeiter mit Hilfe der Schweizer Behörden so in die USA liefern lassen wollten, dass ihre Mitarbeitern aller Rechte beraubt gewesen wären. Das enthüllte heute die NZZ.
Zur Erinnerung: Mehrere tausend Bankangestellte von Crédit Suisse, Julius Bär, Zürcher Kantonalbank, Basler Kantonalbank und der Bank HSBC, die US-Kunden betreut hatten, wagen nicht mehr in die USA und einige andere Länder zu reisen, weil sie verhaftet werden könnten. Deren Namen haben die Schweizer Banken dem US-Justizdepartement verraten, um ein Strafverfahren gegen sich selber in den USA zu vermeiden.
Der Plan: Banken liefern anonymisiert – Behörden entschlüsselt
Der Plan der Banken bestand laut NZZ ursprünglich darin, den US-Behörden die Lieferung der Kundendaten ohne die Namen der betreuenden Bankangestellten zu liefern. Deren Namen wären überschrieben worden mit «Manager 1» oder «Bankberater 2». Aufgrund dieser Unterlagen hätten die US-Behörden eine gezielte reguläre Rechtshilfe beantragen können. Darauf hätte die Finanzaufsichtsbehörde Finma oder das Bundesamt für Justiz aufgrund des Rechtshilfegesetzes die Unterlagen entschlüsselt mit allen Namen in die USA geschickt.
Zu diesem ursprünglich von den Banken geplanten Vorgehen schreibt die NZZ: «Für die Banken hätte dieser Weg den grossen Vorteil gehabt, dass das hiesige Datenschutzgesetz nicht anwendbar gewesen wäre.» Grund: Es hätte sich um Unterlagen der Bank und nicht um Unterlagen der Mitarbeiter gehandelt.
Die NZZ lässt durchblicken, dass die Schweizer Behörden bei diesem Austricksen der Bankangestellten mitgemacht hätten. Doch das US-Justizdepartement setzte Dampf auf und drohte den Banken mit einem Strafverfahren, falls diese sofort alle Namen liefern.
Nach der Anklage gegen die Bank Wegelin & Co, deren Präsident auch Verwaltungsratspräsident der NZZ war, erteilte der Bundesrat und die Finma innert zwei Wochen den Banken die Bewilligung, alle Daten uncodiert zu übermitteln.
Im Unterschied zur ursprünglich geplanten Übergabe sehen sich die betroffenen Banken jetzt zivil- und arbeitsrechtlichen Klagen ihrer Mitarbeitenden ausgesetzt.
Einzig Klagen gegen die Bundesbehörden scheinen keine Chance zu haben. Der Bundesanwalt hat auf eine Strafanzeige hin kein Verfahren eröffnet.


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Eine Meinung zu

  • am 22.08.2012 um 16:47 Uhr
    Permalink

    Die schweizerische Bank-"Industrie» hat m.E. ohne Not mit dem Fortführen des Amerika-
    Geschäfts (unterm Strich war das doch gesamtheitlich gesehen ein Flop, oder?) letzt-lich ein wichtiges Bürgerrecht (das Bankkundengeheimnis) zur Disposition gestellt und mit offizieller Duldung Staaten ermutigt, erpresserisch gegen Bankmitarbeitende/-kunden vorzugehen. Hier hat die Institutsgröße rationales Verhalten verhindert. Schade.
    Was unterscheidet eine schweizerische Bankverbindung noch von anderen, wenn mit
    "allem» gerechnet werden muß ? Ein enttäuschter Schweiz-Fan.

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