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Der Panda nagt schwer an der öffentlichen Kritik © -

WWF Schweiz mit faktenwidriger Behauptung

Kurt Marti /  Das Landgericht Köln hat die Aussage «Der WWF kooperiert mit Monsanto» nicht verboten, wie der WWF Schweiz behauptete.

Infosperber berichtete am 10. Mai 2012 unter dem Titel «Schwarzbuch nimmt WWF und Monsanto ins Visier» über das WWF-kritische «Schwarzbuch WWF: Dunkle Geschäfte im Zeichen des Panda» von Wilfried Huismann. Im Infosperber-Artikel ging es um die Haltung des WWF zur Gentechnik, insbesondere um die WWF-Behauptung: «Der WWF kooperiert nicht mit Monsanto». Dieser Behauptung stellte Infosperber die Argumente von Buchautor und Filmemacher Huismann entgegen (siehe Link unten).

Der WWF blieb den Beweis schuldig

Der WWF Schweiz nahm dazu auf Infosperber unter «Meinungen» Stellung und behauptete, dass das Landgericht Köln verboten habe zu sagen, «der WWF kooperiere mit Monsanto». Der deutsche TV-Sender WDR, der den Film von Huismann produziert und ausgestrahlt hatte, dürfe «diese falsche Behauptung» nicht mehr wiederholen.

Am 12. Mai forderte Infosperber den WWF auf, den Nachweis zu liefern, dass das Landgericht Köln die Verbreitung der Aussage «Der WWF kooperiert mit Monsanto» tatsächlich untersagt habe. Doch der WWF blieb den Beweis schuldig.
Unterdessen nahm der WDR Stellung und erklärte, dass es sich um eine «einstweilige Verfügung» handelt, «durch die uns vorläufig untersagt wird, bestimmte Aussagen der Dokumentation erneut zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten». Die Aussage «Der WWF kooperiert mit Monsanto» befindet sich jedoch nicht unter den vorläufig untersagten Aussagen. Vielmehr geht es laut WDR um folgende zwei Darstellungen, die Infosperber jedoch nicht verbreitet hatte:

– «Der WDR darf bis zur weiteren Klärung nicht behaupten, der WWF befände sich in einer Krise».

– «Der WDR darf bis auf weiteres nicht behaupten, der WWF hätte sich im Kampf um das Land auch international auf die Seite Monsantos geschlagen».

Kein Verbot durch das Landgericht Köln

Am 23. Mai 2012 verlangte Infosperber beim WWF erneut den Nachweis für dessen Behauptung. Doch die Gerichtsverfügung wollte der WWF immer noch nicht zur Verfügung stellen, präzisierte jedoch immerhin die verbotenen Aussagen: Das Landgericht Köln habe dem WDR mit einer einstweiligen Verfügung vorläufig untersagt zu verbreiten: «Im Kampf um das Land hat sich der WWF auch international auf die Seite Monsantos geschlagen. Am runden Tisch für Verantwortungsvolles Soja haben sich die beiden im Jahr 2010 geeinigt». Keine Rede also von einem gerichtlichen Verbot der Aussage, der WWF kooperiere mit Monsanto. Diese Behauptung des WWF war faktenwidrig.

Es geht um Tatsachen, nicht um Eindrücke

Trotzdem hält der WWF an seiner Darstellung fest. Die vorläufig untersagte Aussage, dass der WWF sich auf die Seite von Monsanto geschlagen und dass man sich am runden Tisch geeinigt habe, erwecke nämlich «beim Zuschauer ganz klar den Eindruck, der WWF kooperiere mit Monsanto».

Bei einstweiligen Verfügungen (in der Schweiz «superprovisorische» Verfügungen) geht es jedoch stets um konkrete Tatsachenbehauptungen und nicht um subjektive Eindrücke und Werturteile. Ganz abgesehen davon, dass der Ausdruck «sich auf die Seite von jemanden schlagen» nicht dieselbe Bedeutung hat wie «mit jemandem kooperieren». Infosperber hatte nicht behauptet, der WWF habe sich «auf die Seite von Monsanto geschlagen», sondern die Kritik Huismanns wiedergegeben, dass ein wichtiger Exponent des WWF den Anbau von Gen-Soja unterstützt.

«Warten auf eine Gerichtsverhandlung»

Der WDR betont, dass es sich um eine einstweilige Verfügung und um kein Gerichtsurteil handelt. «Die Gründe für diese Verfügung sind uns bislang nicht bekannt, da wir vom Gericht vorher nicht gehört worden sind.» Die Verfügung habe «keine bewertende Aussagekraft hinsichtlich der Wahrheit oder Unwahrheit des Films». Der WDR behält sich «nach Prüfung der vom WWF beim Gericht eingereichten Unterlagen weitere rechtliche Schritte vor».

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Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

Zum Infosperber-Dossier:

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Eine Meinung zu

  • am 31.05.2012 um 11:44 Uhr
    Permalink

    Die Wortklauberei im Artikel möchte ich nicht kommentieren. Hier aber noch der Hinweis, dass das Landgericht Köln mittlerweile drei einstweilige Verfügungen gegen SWR und WDR im Zusammenhang mit dem Film «Der Pakt mit dem Panda» erlassen hat. Damit haben die Richter allen Anträgen des WWF entsprochen. Die Verfügungen sind hier im Wortlaut einsehbar:
    http://www.wwf.de/wwfinformiert/gericht-entscheidet-erneut-fuer-den-wwf/
    Fredi Lüthin, Leiter Medien, WWF Schweiz

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