Verbot von Zweitwohnungen wird durchlöchert
»Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.» Das verlangt die Initiative von Franz Weber, die das Schweizer Volk am 11. März gegen den Willen von Bundesrat und Parlament annahm. Dies würde, so schrieb der Bundesrat vor der Abstimmung, «in zahlreichen Gemeinden zu einem abrupten Baustopp führen». Denn in den meisten Tourismusgemeinden ist der Anteil an Zweitwohnungen schon heute viel höher als 20 Prozent.
Die Umsetzung erlaubt viele Ausnahmen
Doch so konsequent, wie der Verfassungstext es verlangt, soll das Verbot von Zweitwohnungen in den betroffenen Gemeinden nicht umgesetzt werden. Das entschied die Arbeitsgruppe, die den Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Franz Weber-Initiative vorbereitete und gestern Donnerstagabend ihre Arbeiten abschloss. Dabei «verständigte» sich die Arbeitsgruppe unter Leitung von Stephan Scheidegger, Vizedirektor des Bundesamtes für Raumentwicklung, auf folgende Ausnahmen:
o Bestehende Bauten mit Erst- oder Zweitwohnungen, die vor dem 11. März 2012 erstellt wurden, dürfen nach altem Recht weiterhin frei verkauft, vererbt und damit ohne Einschränkungen als Zweitwohnungen genutzt werden. Der angedrohte Baustopp kann damit umgangen werden, wenn zum Beispiel eine Person ihre bestehende Erstwohnung als Zweitwohnung verkauft und daneben für sich selber eine neue Erstwohnung baut.
o Als Zweitwohnungen definiert die Arbeitsgruppe zwar all jene Wohnungen, in denen die Besitzer und Nutzer keinen Wohnsitz haben. Doch solche Zweitwohnungen dürfen weiterhin bewilligt werden, schreibt die Arbeitsgruppe, «wenn es sich um ‹warme Betten› handelt». Gemeint seien damit Wohnungen, die öffentlich zur Vermietung ausgeschrieben werden, präzisiert Stephan Scheidegger. Offen bleibt vorderhand, an wie vielen Tagen die Zweitwohnungen vermietet werden müssen, damit die Betten dieser Zweitwohnungen als «warm» definiert werden.
o Ab wann der Bewilligungstopp für Zweitwohnungen mit «kalten» Betten gilt, bleibt umstritten. Die Arbeitsgruppe stellt darum dem Bundesrat zwei Varianten zur Wahl: Nach Variante 1 soll die Verordnung mit der neuen Regelung ab 1. September 2012 in Kraft treten, nach Variante 2 erst am 1. Januar 2013, wie das die Regierungen der Bergkantone fordern.
Missbräuchen wird Tür und Tor geöffnet
Vor allem die Ausnahmebestimmung für Zweitwohnungen mit «warmen Betten» ist problematisch. Denn diese Ausnahme ist im Initiativ- und Verfassungsartikel nicht vorgesehen, entbehrt also jeglicher Grundlage. Die Arbeitsgruppe folgt hier dem Druck der Regierungen von Bergkantonen, die eine «pragmatische Umsetzung» verlangen. Dabei gibt es unzählige Möglichkeiten zum Missbrauch. Das zeigte sich schon an den Ausnahmebesrtimmungen zu Gunsten von Aparthotels in der Lex Furgler oder Lex Koller. Denn es lässt sich kaum kontrollieren, ob Zweitwohnungen tatsächlich ernsthaft und dauernd oder aber nur zum Schein vermietet und bewirtschaftet werden. «Eine lückenlose Kontrolle ist nicht möglich», räumt Stephan Scheidegger auf Anfrage ein.
Mit den Beschlüssen der Arbeitsgruppe ist die Umsetzung der Initiative allerdings noch nicht in Stein gemeisselt. In den nächsten Tagen soll der detaillierte Verordnungs-Entwurf überarbeitet werden. Danach folgt eine Anhörung von Kantonen und Verbänden. Voraussichtlich im August wird der Bundesrat die endgültige Verordnung beschliessen. Diese Verordnung wird befristet sein, bis zum Zeitpunkt, an dem das Parlament ein Gesetz zur Umsetzung der Franz Weber-Initaitve beschliesst. Das dürfe im National- und Ständerat weitere Auseinandersetzungen zwischen Umwelt- und Baulobby auslösen und rund zwei bis drei Jahre daiuern.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine