So lullt die Pharma Parlamentarier ein
Es geht um viel Geld. Die Pharmafirmen profitieren immer noch von einem fiktiven Wechselkurs von 1.56 Franken und konnten deshalb bereits über eine halbe Milliarde Währungsgewinne einstecken – auf Kosten der Prämienzahler. Keiner anderen Branche ist es gelungen, vom hohen Frankenkurs derart zu profitieren.
«Vorgefertigte Argumentarien Wort für Wort abgelesen»
Die Pharmaindustrie versteht es perfekt, Politiker einzuspannen. SP-Gesundheitspolitikerin Jacqueline Fehr berichtet, dass Pharma-Lobbyist Thomas Cueni einige Parlamentarier «namentlich aus der Region Basel» so bearbeitet habe, dass diese in der Kommission «von der Pharmalobby vorgefertigte Argumentarien Wort für Wort vom Blatt ablasen und es nicht einmal peinlich fanden».
Fehr verrät nicht, um welche der vier Basler Vertreter in der Gesundheitskommission es sich handelt. Silvia Schenker (SP) scheidet aus, weil sie gegen die Pharma-Motion war. Es bleiben Thomas Decourten, Sebastian Frehner (beide SVP) und Daniela Schneeberger (FDP).
Mit ihrem Lobbying verbuchen die Pharmafirmen bereits einen Teilerfolg: Letzte Woche hat die nationalrätliche Gesundheitskommission in der erwähnten Motion den Bundesrat aufgefordert, «der Pharmaindustrie mehr entgegen zu kommen». Die «ausserordentiche Empörung bei der Pharma, der Interpharma und dem Pharmaverband VIPS» über einen Entscheid des Bundesrates habe die Gesundheitskommission «veranlasst aktiv zu werden», erklärt Kommissionsmitglied und SVP-Gesundheitspolitiker Toni Bortoluzzi.
Bis beide Räte der Motion zustimmen, lässt die Pharma-Lobby nicht locker. Am Montag letzter Woche liessen sich Parlamentarier der SVP, FDP und CVP von der Interpharma zu einem «Workshop» nach Basel einladen, an dem einseitige und irreführende Argumente präsentiert wurden. Alle diese Parteien werden von der Pharma finanziell unterstützt.
Die Fragen, welche Infosperber den Kommissionsmitgliedern stellte, liessen einige Parlamentarier gleich von der Pharma-Lobby beantworten. Diese schickte den Befragten fixfertig ausformulierte Antworten.
Zwei Drittel der Medikamente werden importiert
Die Pharmabranche ist aufgebracht wegen der «schärferen Regeln» für den Auslandspreisvergleich von Medikamenten, die der Bundesrat Anfang Mai in Kraft gesetzt habe. Tatsächlich ist das Gegenteil wahr. Der Bundesrat kam der Pharmabranche entgegen.
Die Fakten: Zwei Drittel aller kassenpflichtigen Medikamente werden importiert. Die gegenwärtigen Medikamentenpreise beruhen immer noch auf einem aufgerundeten Wechselkurses von 1.56 Franken, obwohl der Euro schon lange nur noch 1.21 kostet. Deshalb konnten ausländische Pharmafirmen bereits über eine halbe Milliarde Franken Währungsgewinne abschöpfen – zu Lasten der Prämienzahler.
Pharma-Lobbyisten versuchen Parlamentariern den Kopf zu verdrehen, indem sie irreführend und unpräzis behaupten, dass selbst bei den Importen «bis zu» 60 Prozent der Kosten in der Schweiz anfallen. Einige Parlamentarier kolportieren das. Andere wie Toni Bortoluzzi lassen – zur Freude der Pharmaindustrie – das «bis zu» weg und reden von «60 Prozent» der Kosten, die in der Schweiz anfallen würden.
Dabei übersehen die umgarnten Parlamentarier, dass die Lobbyisten gar nicht vom Anteil an den Preisen reden, sondern vom Anteil an den Herstellungskosten. Diese machen bei Medikamenten nur einen kleinen Bruchteil des Preises aus und werden bei der Festsetzung der Preise nicht einmal berücksichtigt.
Aufwändig sind Forschung und Entwicklung eines Medikaments. Diese Kosten sind jedoch auf den Totalumsatz eines Medikaments zu verteilen: Bei rezeptpflichtigen Medikamenten betrugen die Schweizer Marktanteile 2010 bei Roche nach eigenen Angaben mickrige 0,81 Prozent und bei Novartis 0.96 Prozent.
Ablenkung mit Exporten, die nichts mit kassenpflichtigen Medikamenten zu tun haben
Obwohl es ein Faktum ist, das auch die Pharmaindustrie nicht bestreitet, nämlich dass wertmässig mehr als zwei Drittel aller kassenpflichtigen Medikamente aus dem Ausland importiert werden, versuchten Pharma-Vertreter am «Workshop» in Basel die Parlamentarier davon abzulenken mit der Angabe, Pharmafirmen in der Schweiz würden für 60 Milliarden Franken exportieren und nur für 25 Milliarden importieren. Diese Zahlen haben jedoch nichts mit den kassenpflichtigen Medikamenten zu tun, um die es bei der Preisfestsetzung geht.
Trotzdem übernahm zum Beispiel die Zürcher CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer gegenüber Infosperber diese Export- und Importzahlen wortwörtlich, ohne sie zu hinterfragen. Die Fragen von Infosperber bezogen sich ausdrücklich auf die kassenpflichtigen Medikamente. Infosperber habe «die Frage falsch gestellt», meinte Schmid-Federer.
Wechselkurs 1.29 statt 1.24
Die bisher gültigen Verordnungen sahen vor, die Preise wenigstens eines Drittels aller kassenpflichtigen Medikamente zu einem Wechselkurs von 1.24 nach unten anzupassen, ein weiteres Drittel nächstes Jahr und das letzte Drittel erst im Jahr 2014.
Die neue, jetzt kritisierte Verordnung des Bundesrats gewährt den Pharmafirmen einen Umrechnungskurs von 1.29. Den dreijährigen Rhythmus der Preisanpassung lässt sie unangetastet. Deshalb werden die Kassen und mit ihnen die Prämienzahler für zwei Drittel der Medikamente noch ein bis zwei Jahre lang den Preis zum Umrechnungskurs von 1.56 Franken zahlen mu?ssen – zur grossen Freude aller Medikamenten-Importeure.
Preissenkungen sind ein Klacks
Statt auf den teilweise bis 2014 angewandten Wechselkurs von 1.56 und die entsprechenden exorbitanten Währungsgewinne hinzuweisen, hatte sich Gesundheitsminister Alain Berset damit gebrüstet, die neue Verordnung bringe den Prämienzahlern 240 Millionen Einsparungen pro Jahr. Das ist ein Klacks, wenn man bedenkt, dass die Kassen für Medikamente fast 5,5 Milliarden Franken ausgeben und der Euro um über zwanzig Prozent schwächer geworden ist. Und es ist viel weniger, als es ohne Eingreifen des Bundesrats gewesen wäre.
Der in kurzer Zeit erstarkte Franken kann ausserordentliche Massnahmen für Pharmafirmen rechtfertigen, die in der Schweiz produzieren und exportieren. Allerdings müssten dann umgekehrt die ausländischen Pharmakonzerne, die in der Schweiz riesige Währungsgewinne abschöpfen, gezungeen werden, die Währungsgewinne sofort weiter zu geben und ihre Preise umgehend zu senken – nicht erst in zwei oder sogar drei Jahren.
Vergeblich gewehrt
Sara Stalder von der Stiftung fu?r Konsumentenschutz und Erika Ziltener vom Dachverband der Patientenstellen hätten eine Entlastung von Schweizer Produzenten unterstützt – unter der Bedingung, «dass gleichzeitig die Währungsgewinne auf den importierten Medikamenten sofort und voll den Prämienzahlern zugute kämen». Diese Bedingung hat der Bundesrat nicht erfüllt.
Als Referenz dienen fiktive Preise
Entscheidend für die Höhe der Medikamentenpreise in der Schweiz ist der Vergleich mit den Preisen in den sechs Ländern Deutschland, Österreich, Frankreich, England, Niederlande und Dänemark. Zusätzlich gewährt das Bundesamt für Gesundheit BAG noch Aufschläge für «Innovationen», obwohl es diese Aufschläge im Ausland nicht gibt, sondern in den dortigen Preisen bereits enthalten sind.
Preisvergleiche mit dem Ausland taugen noch viel weniger zur Beantwortung der Frage, wie viel die Schweizer Prämienzahler im Vergleich zu den Versicherten im Ausland zahlen müssen. Denn die Preise, welche die Pharmaindustrie und das BAG vergleichen sind nicht die Kassenpreise, sondern die Fabrikpreise. Die Spanne zu den Kassenpreisen ist in der Schweiz zwar immer gleich, weil sie gesetzlich geregelt ist. Für das Ausland trifft dies jedoch nicht zu. In einigen Vergleichsländern handelt es sich bei den Fabrikpreisen um Listenpreise, die noch irrelevanter sind als Listenpreise anderer Branchen.
Die Fabrikpreise sind im Ausland wenig Relevant
• Beispiel Deutschland: Entweder vergüten die Kassen für ganze Wirkstoffgruppen Festpreise, die nicht von den Fabrikpreisen abhängen. So zahlen sie für den Cholesterinsenker Sortis umgerechnet 33 Franken (100 Stück à 20 mg), weil Sortis keinen grösseren Nutzen bringt als andere Cholesterinsenker. Die Schweizer Kassen müssen für eine gleiche Packung Sortis seit langem 212.20 Franken zahlen. Wo keine Festpreise bestehen, müssen die deutschen Pharmafirmen auf ihren Listenpreisen einen generellen Rabatt von 16 Prozent gewähren. Diesen Rabatt berücksichtigen weder die Pharmaindustrie noch das BAG bei ihren Preisvergleichen.
Zudem können die Kassen Preise mit den Pharmafirmen frei aushandeln, was in der Schweiz verboten ist. Gegen die Vorschrift, die jeweils ausgehandelten Preise zu veröffentlichen, läuft die deutsche Pharma-Lobby gegenwärtig Sturm. Erklärtermassen will sie verhindern, dass Behörden im Ausland diese Preise bei ihren Preisvergleichen berücksichtigen können – was das BAG bisher eh nicht tat, aber es könnte ja auf die Idee kommen.
• Beispiel Frankreich: Dort werden die Medikamente in die drei Nutzensklassen «gross», «mässig» und «ungenügend» eingeteilt. Die Kassen müssen nur Arzneimittel mit «grossem» Nutzen voll vergüten, für die andern gelten substanziellere Selbstbehalte.
• Beispiel Niederlande: Die wenigen grossen Kassen können die Preise mit den Pharmafirmen frei aushandeln. Die Pharma-Listenpreise spielen dabei keine entscheidende Rolle. Das Generikum Simvastatin, in der Wirkung mit Sortis zu vergleichen, kostet die Kassen in der Schweiz 64.45 Franken (100 à 20 mg), während Kassen in Holland einen Preis von unter drei Franken aushandelten. Dieser Preisunterschied um das Zwanzigfache ist ein extremes Beispiel, aber es zeigt deutlich, dass Vergleiche der Fabrik-Listenpreise mit Holland zu stark überhöhten Kassenpreisen in der Schweiz führen.
Vergleiche von Fabrikpreisen sind für die Prämienzahler irrelevant. Für sie ist entscheidend, wie viel die Schweizer Kassen im Vergleich mit Kassen im Ausland zahlen müssen. Bei solchen Vergleichen kommt die Schweiz schlecht weg. Denn bei uns verschlingen Medikamente jeden vierten Prämienfranken, wahrscheinlich ein europäischer Rekord. Die Pharmabranche spricht zwar meistens von nur jedem fünften Prämienfranken. Auch damit verharmlost sie bewusst: Die Medikamentenkosten der Spitäler zählt sie einfach nicht dazu.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Der Autor vertritt die Patientinnen und Konsumenten in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission EAK.