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Der Churer Bischof Vitus Huonder: «Eltern müssen Schüler vom Sexualunterricht dispensieren können.» © kreuz.net

«Göttliches Recht steht über den Menschenrechten»

Zeitschrift Mensch und Recht /  Für den Churer Bischof Vitus Huonder hat das Recht der Römisch-Katholischen Kirche Vorrang. Die andern Bischöfe schweigen dazu.

Vitus Huonder, von Benedikt XVI. Gnaden noch immer Bischof von Chur, richtet sich in seinen öffentlichen Verlautbarungen nicht nur nach dem Kalender des Kirchenjahres. Rechtzeitig zum kürzlichen Tag der Internationalen Menschenrechte fühlte sich der Nachfolger des in der Schweiz nicht mehr akzeptierten Bischofs Wolfgang Haas bemüssigt, ein «Hirtenwort» zu diesem in aller Welt begangenen Gedenktag zu publizieren. Mit dem Gedenktag wird an die Entstehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnert, die am 10. Dezember 1948 in Paris von der Generalversammlung der UNO verabschiedet worden ist.

Wörtlich führt Huonder in seiner Epistel aus:
«Die moderne Gesellschaft findet in der Erklärung der Vereinigten Nationen zu den Menschenrechten von 1948 eine Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben der Völker und Nationen. Für viele staatliche Gemeinschaften ist sie sozusagen die Leitlinie für die eigene Gesetzgebung geworden. Auch in den vielfältigen Beziehungen auf nationaler und internationaler Ebene berufen sie sich darauf. Die Kirche nimmt die Menschenrechtserklärung zur Kenntnis. Sie misst die Aussagen und Forderungen der Konvention an der Wahrheit der göttlichen Offenbarung. Sie hebt hervor, dass die Menschenrechte mit Blick auf die Würde anzuwenden und zu interpretieren sind, welche der Mensch als Gottes Schöpfung, aber ebenso als Gottes Ebenbild hat. Den Menschenrechten voraus geht daher immer das göttliche Recht. Die Menschenrechte stehen und fallen letztendlich mit dem Respekt vor dem Gottesrecht.»

Wie aber ist nun eine derartige bischöfliche Äusserung einzuordnen? Vitus Huonder meint damit ganz einfach und schlicht, dass sich seiner Auffassung nach die Römisch-katholische Kirche das Recht vorbehält, zu entscheiden, ob eine der Aussagen oder Forderungen der im Übrigen für niemand bindenden Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, von der Kirche akzeptiert oder verworfen wird.
Unbescheidenerweise nimmt Huonder gleichzeitig in Anspruch, was die Kirche entscheide, entspreche auch dem Willen Gottes. Und somit meint Herr Huonder die gegen 200 Staaten der Welt, welche die UNO bilden, hätten sich dem Willen seiner Kirche unterzuordnen. Der Mann lebt ganz offensichtlich noch immer im finstersten Mittelalter.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

«Mensch und Recht» ist die Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention sowie von Dignitas. Verantwortlicher Redaktor ist Ludwig A. Minelli.

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2 Meinungen

  • am 2.01.2012 um 11:44 Uhr
    Permalink

    Der Mann lässt mich ungläubig den Kopf schütteln.

  • am 2.01.2012 um 11:45 Uhr
    Permalink

    Von meinem religionsphilosophisch/theologischen Standpunkt aus betrachtet, usurpiert Bischof Vitus Huonder beides: den Begriff «Menschenrechte» und den Begriff «Göttliches Recht". Die moderne Auffassung von Menschenwürde und Menschenrechte ist nämlich keineswegs biblischen oder gar kirchlichen Ursprungs. Das Copyright dafür liegt in der Evolution des menschlichen Bewusstseins, deren treibender Motor die neuzeitliche Aufwertung der Würde und des Rechts der menschlichen Person gegen der «Würde» von Familie, Clan, Nation, Armee, Kirche etc. darstellt. Ihr ist es zuzuschreiben, dass heute beispielsweise Vergewaltigung, auch Vergewaltigung in der Ehe, sexueller Kindsmissbrauch, Ausbeutung jeder Art als Verbrechen gegen die Menschlichkeit empfunden werden. Alles Themen, die für die christliche Moral kein Thema waren!

    So wurde und wird oft noch von der christlichen Ehefrau erwartet, dass sie ihren Mann liebe, gehorsam sei, sich ihm im Namen des Willens Gottes aufopfernd hingebe. Und kein Moraltheologe erkannte darin die implizite Lizenz, Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe zu sakralisieren. Unsäglich viele Frauen und Mütter wurden so Menschenopfer für den «gottebenbildlichen» Mann.

    Und damit hängt der Begriff «göttliches Recht» zusammen, der nichts anderes ist als ein anmassender Unsinn. Er impliziert den Anspruch der Kirche, einen «göttlichen Willen» in konkrete geschichtslos gültige moralische Normen überführen zu können, was heute nur noch neoscholastische Kirchentheologen behaupten. Es gibt eben Naivitäten, die nicht aussterben wollen.

    Sehr klug und instruktiv finde ich in diesem Zusammenhang das jüngste Buch von Hans Joas «Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte» (Suhrkamp 2011). In diesem Licht betrachtet, erscheint Huonders Rede von Menschenrecht und Gottesrecht von bodenloser Dummheit.

    Fritz P. Schaller, Küsnacht

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