Holland: Aktive Sterbehilfe auch für Demenzkranke
Sterbehilfe ist in Holland wie fast allen Ländern bei Menschen verboten ist, die ihren Willen nicht mehr äussern können. Die betroffene Frau hatte eine Sterbeverfügung bereits vor ihrer Erkrankung für den Fall unterzeichnet, dass sie wegen einer Demenz nicht mehr entscheidungsfähig sein sollte.
Das Verbot von Sterbehilfe müsse in solchen Fällen gelockert werden, meint die linksliberale Tageszeitung De Volkskrant. Dies müsse jedoch äusserst umsichtig geschehen: «Natürlich darf man nicht leichtsinnig über das Beenden des Lebens eines Menschen reden, der abgesehen von der Demenz gesund ist. Denn es gibt Risiken: Menschen können etwa von ihren Kindern unter Druck gesetzt werden. Es ist sogar denkbar, dass der Staat aktive Sterbehilfe fördern wird, um Kosten zu sparen. Daher muss auch diese Art der Sterbehilfe gut geregelt werden….Am Ende aber muss die Selbstbestimmung des Individuums am schwersten wiegen.»
Am Recht auf Leben von dementen Patienten dürfe man nie rütteln. Aber jeder Mensch müsse die Wahl haben, um sich und seiner Umgebung das Leid einer solchen letzten Lebensphase zu ersparen.»
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keine
Am Recht auf Leben von dementen Patienten darf man nie rütteln. Aber jeder Mensch muss meines Erachtens die Wahl haben, um sich und seiner Umgebung das Leid einer solchen (unerträglichen) letzten Lebensphase zu ersparen. Deshalb muss die Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen oberste Priorität haben.